So haben Hersteller reagiert:

Angebot „Bio Kürbiskerne“ nun mit korrekter Herkunftsangabe

Änderung: Widu Mühlenbau nennt im Online-Shop das konkrete Herkunftsland, aus dem die angebotenen Kürbiskerne stammen.
Geändert

Widu-Mühlenbau kennzeichnete in ihrem Online-Shop die Herkunft der angebotenen Bio-Kürbiskerne lediglich mit dem Hinweis „nicht aus eigenem Anbau“. Das entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben für Bio-Lebensmittel. Inzwischen gibt die Firma das konkrete Ursprungsland mit „AT, Österreich“ an, was mit der Angabe auf der Verpackung übereinstimmt.

In der Beschreibung [im Online-Shop] steht: nicht aus eigenem Anbau. Keine weitere Angabe zum Herkunftsland im Online-Angebot. Erst auf der Packung ist das Herkunftsland China angegeben.
Verbraucher aus Sindelfingen vom 02.06.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Im Online-Shop fehlt die für Bio-Lebensmittel vorgeschriebene Angabe zur Herkunft. Stattdessen ist nur der Hinweis „nicht aus eigenem Anbau“ zu finden. Der Hersteller sollte die Herkunft nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung klar benennen.

Darum geht’s:

Im Online-Shop ist unter „Beschreibung“ die Angabe „Bio Kürbiskerne. Nicht aus eigenem Anbau“ zu finden. Die für Bio-Lebensmittel vorgeschriebene Angabe zur Herkunft fehlt. 

Das ist geregelt:

Laut EU-Öko-Verordnung müssen vorverpackte Bio-Lebensmittel das EU-Bio-Siegel sowie einen Herkunftshinweis mit der Kennzeichnung „EU-Landwirtschaft“, „Nicht-EU-Landwirtschaft“" oder „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ tragen. Die Angabe EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft ist für den Fall vorgesehen, dass ein Teil der Zutaten aus der EU stammt, ein Teil aus Nicht-EU-Ländern. Stammen alle Zutaten aus einem einzigen Land, kann statt der Angabe „EU“ oder „Nicht-EU“ auch das Herkunftsland genannt werden.
Sämtliche Pflichtangaben – mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeitsdatums – müssen beim Verkauf über einen Online-Shop bereits dort zu finden sein. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher:innen, die Lebensmittel im Internet bestellen, benötigen für ihre Kaufentscheidung die wesentlichen Informationen. Die Angabe „nicht aus eigenem Anbau“ reicht als Herkunftsangabe für Bio-Lebensmittel nicht aus. 

Fazit:

Der Hersteller sollte die Herkunft nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung klar benennen.

Stellungnahme der WIDU Mühlenbau, Brockel

Kurzfassung:

Es tut uns sehr leid, selbstverständlich besteht immer die Möglichkeit, die Ware zurückzusenden. Der Kunde hat offensichtlich versäumt, vor dem Kauf zu fragen. Wir stehen unter 04266-505 immer zur Verfügung. China ist eine bessere Qualität in Bezug auf Form, Farbe, Geruch und Bruch als günstige EU-Ware. Wir werden kurzfristig das Angebot überarbeiten. Die Herkunft kann sich immer ändern. 

Geändert

Ergebnis

Bio Kürbiskerne, widu-muehlenbau

Im Rahmen eines Marktchecks im Jahr 2023 hat Lebensmittelklarheit im Online-Shop eine geänderte Herkunftsangabe gefunden. Das Unternehmen gibt nun die Herkunft der Bio-Kürbiskerne auf widu-muehlenbau.de mit „AT, Österreich“ an. Dies stimmt mit der Kennzeichnung auf dem gelieferten Produkt überein.
Allerdings ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Firma kein konkretes Datum zur Haltbarkeit nennt, was verpflichtend ist. Die Angabe muss lauten „mindestens haltbar bis“ und danach ein konkretes Datum nennen.