Fehlende Herkunftsangabe bei Honig mit Gelée Royal
Frage
Ich habe einen Honig mit Gelée Royal gekauft. Es besteht zu 99 Prozent aus Honig, mit 1 Prozent Gelée Royal. Auf dem Etikett steht weder die Herkunft drauf noch die Angabe, ob es sich um einen Mix aus verschiedenen Honigen handelt. Das müsste doch draufstehen, oder?
Verbraucher aus Leipzig vom 02.01.2026
Antwort
Das von Ihnen genannte Produkt ist kein Honig im Sinne der Honigverordnung, sondern eine Zubereitung aus Honig und Gelée Royal. Das Ursprungsland des Honigs muss daher nicht auf dem Etikett stehen.
Honig ist in der Honigverordnung genau definiert. Der Verordnung zufolge ist Honig der natursüße Stoff, der von Honigbienen erzeugt wird. Zur Herstellung sammeln die Bienen den Nektar von Pflanzen, wandeln ihn mit eigenen spezifischen Stoffen um, entziehen ihm Wasser und lassen ihn in den Waben des Bienenstocks reifen. Honig dürfen keine Stoffe zugefügt oder entzogen werden. Um den Honig zu gewinnen, entfernen Imker zunächst die Wachsdeckel von den Waben und schleudern den Honig anschließend aus den Waben.
Gelée Royal ist in der Honigverordnung nicht definiert. Bei dem „Gelée“ handelt es sich um das Drüsensekret der Ammenbienen zur Fütterung der Königinnenlarven und der Königin. Da die Bienen das Sekret nicht einlagern, müssen die Imker es zur Gewinnung direkt aus den Königinnenlarven absaugen.
Für Honig ist die Angabe des Ursprungslandes verpflichtend. Handelt es sich um eine Mischung aus Honigen mehrerer Ursprungsländer genügt eine der folgenden Angaben:
- „Mischung von Honig aus EU-Ländern“
- „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern“
- „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“
Ab Juni 2026 soll die Kennzeichnung für Honig genauer werden. Bei Mischungen aus Honigen verschiedener Ursprungsländer müssen die einzelnen Ursprungsländer dann genannt werden.
Honig mit Zutaten wie Blütenpollen oder Gelée Royal ist kein Honig im Sinne der Honigverordnung. Es handelt sich um eine Zubereitung aus Honig und weiteren Zutaten. Das muss aus der Bezeichnung eindeutig hervorgehen. Die Angabe des Ursprungslandes oder der Ursprungsländer ist für Honig mit Gelee Royal nicht verpflichtend.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Hersteller von Zubereitungen aus Honig mit minimalen Mengen anderer Zutaten die Ursprungländer des Honigs freiwillig nennen. Verbraucher:innen sind die Ursprungsangabe von Honig gewohnt. Sie kann ein wichtiges Kaufkriterium sein.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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