Das ärgert beim Einkauf:

Beworbene „Orange-Stückchen“ nicht enthalten

Lindt wirbt mit „fruchtigen Orange-Stückchen“. Diese entpuppen sich als gezuckerte Stückchen aus geliertem und aromatisiertem Orangensaft.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Tafel wirbt auf der Schauseite mit Orange und „fruchtigen Orange-Stückchen“. Tatsächlich führt die Zutatenliste keine Orangenfruchtstücke oder Orangenfruchtfleisch auf. Die Süßware besteht zu zehn Prozent aus einer Orangenzubereitung. Diese enthält Orangensaft, Zucker, Zitronensaft, Ananas, Geliermittel und natürliches Orangenaroma. 
Die Anbieterfirma sollte nicht mit fruchtigen Orange-Stückchen werben, wenn keine Orangenfruchtstücke, sondern gelierter und gezuckerter Saft in der Tafel stecken.

Das Produkt wirbt mit: "Extra intensives Cacaoerlebnis mit fruchtigen Orange-Stückchen". Es handelt sich jedoch bei der "Orange" um gelierten, aromatisierten Orangensaft (+ Ananas)
Verbraucherin aus Suhl vom 05.04.2023

Vergleichbare Beschwerde zu „Lindt Excellence Orange Intense – mit Orange- und Mandelstückchen“

Auf der Verpackung wird versprochen, dass sie Orangenstückchen enthält (Bindestrich hinter Orange- und Mandelstückchen), aber in der Zutatenliste ist nur Orangensaft und Orangenaroma enthalten. Das ist doch nicht zulässig, oder?
Auf Rückfrage bei Lindt erhielt ich folgende Antwort:
„Bei unserer Excellence Orange Intense setzen wir Stückchen aus geliertem Orangensaft ein, dem wir zur besseren Bindung und Gelierung sowohl Ananas als auch Pektin in geringen Mengen zugesetzt wird. […]“
Das wären in meinen Augen Orangensaftstücke, aber keine Orangenstücke, oder?
Verbraucher aus Weinsheim vom 02.02.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die beworbenen fruchtigen Orangen-Stückchen sucht man in der Zutatenliste vergeblich. Die in der Tafel enthaltenen Stückchen bestehen aus einer geliertem Orangensaftzubereitung mit Zucker und Aroma. 

Darum geht’s:

Die Schauseite der „Lindt Excellence 100 % Cacao mit Orange“ wirbt mit "Extra intensives Cacaoerlebnis mit fruchtigen Orange-Stückchen" und bildet eine Orangenscheibe ab. Auf der Rückseite bezeichnet der Anbieter das Produkt als Kakaoerzeugnis mit Orangenzubereitung und natürlichem Aroma. Laut Zutatenliste macht die Orangenzubereitung zehn Prozent im Erzeugnis aus. Die Zubereitung enthält folgende Zutaten: „Orangensaft aus Konzentrat, Zucker, Invertzucker, Zitronensaft aus Konzentrat, Ananas, Geliermittel (Pektin), natürliches Orangenaroma“. Orangenstücke oder Orangenfruchtfleisch führt die Liste nicht auf.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die in der Süßware enthaltene Orangenzubereitung besteht aus sieben Zutaten. Orange taucht darin als Orangensaft und als natürliches Orangenaroma, nicht aber als Orangenstückchen auf. Die Werbung „mit fruchtigen Orangenstückchen“ trifft daher für das Produkt nicht zu und kann einen falschen Eindruck über die Zusammensetzung vermitteln.
Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass Lindt auf der Schauseite mit „100% Cacao“ wirbt, was auf ein ungezuckertes Produkt schließen lässt. Tatsächlich enthält die Tafel neun Prozent Zucker. Die Werbung „100% Cacao“ trifft somit nur auf das Kakaoerzeugnis zu, nicht auf das gesamte Produkt. So sollte es auch gekennzeichnet sein.

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte nicht mit fruchtigen Orangenstückchen werben, wenn keine Orangenfruchtstücke, sondern gelierter und gezuckerter Saft in der Tafel stecken.

Stellungnahme der Lindt & Sprüngli GmbH, Aachen

Kurzfassung:

Bei unserer Excellence 100   Cacao mit Orange setzen wir 10 % Fruchtstückchen aus geliertem Orangensaft ein, diese bestehen zu 52 % aus Orangensaftkonzentrat. Zur Verbesserung der Konsistenz enthalten die Fruchtstückchen zusätzlich Ananas. Diese Fruchtstückchen bieten neben dem intensiven Orangengeschmack eine angenehme weiche Konsistenz. Die Zusammensetzung der Orangenstücke sind in der Zutatenliste deutlich gekennzeichnet. Von daher können wir die Möglichkeit einer Irreführung nicht ableiten.