Abgebildete Früchte kaum enthalten: dm ändert Teeverpackungen
Auf der Verpackung prangen Cranberrys, Johannisbeeren oder Orangen, doch die abgebildeten Früchte sind nur in Minimengen enthalten: Die Aufmachung mehrerer Früchtetees der Drogeriekette dm war nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg irreführend. In einem Vergleich mit der Verbraucherzentrale hat sich dm nun verpflichtet, die Verpackungsgestaltungen der Früchtetees zu ändern.
Die drei Früchtetees „Kanadische Cranberry“, „Spanische Orange“ und „Französische Cassis“ von dm bestehen zum Großteil aus Hibiskus und Apfel. Die damals auf den Vorderseiten der Verpackungen abgebildeten Früchte sind hingegen nur in Minimengen enthalten. Besonders deutlich wurde die Irreführungsgefahr bei der Sorte Cassis: In dem Tee sind nur 0,1 Prozent schwarze Johannisbeeren sowie 0,1 Prozent Johannisbeerblätter enthalten. Beides dürfte kaum zum Geschmack beitragen. Zusätzlich ist der Tee mit Buchuöl aromatisiert – einem ätherischen Öl, das nach schwarzen Johannisbeeren schmeckt. Ein deutlicher Hinweis auf die Aromatisierung fehlte jedoch.
Auch in den anderen beiden genannten Tees waren die namensgebenden Früchte nur in kleinen Mengen enthalten. Eine Verbraucherin hatte sich von der Aufmachung der Tees getäuscht gefühlt und sich an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gewandt.
So geht’s nicht, fand die Verbraucherzentrale und forderte die dm-drogerie markt GmbH + Co. KG zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Da das Unternehmen die Abmahnung zunächst nicht unterzeichnet hatte, reichte die Verbraucherzentrale Unterlassungsklage beim Landgericht Karlsruhe ein.
Daraufhin gab dm eine Unterlassungserklärung ab und sicherte zu, die drei Früchtetees nicht mehr in der beanstandeten Aufmachung zu verkaufen. Bereits produzierte Tees dürfen noch bis zum 31.03.2026 in den Handel gebracht werden.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg – Pressemitteilung und Verfahrensdaten, Links: siehe unten
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