Das ärgert beim Einkauf:

All Stars Clean Bar Cookie Dough: Ohne Hinweis die Rezeptur geändert

Der High Protein Riegel enthält bei fast identischer Verpackungsgestaltung mehr als dreimal so viele Kohlenhydrate und deutlich weniger Ballaststoffe.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Firma All Stars bietet den Riegel „AS all stars Clean Bar High Protein Cookie Dough“ mit teilweise anderen Zutaten, aber in weitgehend gleich gebliebener Verpackung an. Unter anderem sind das Süßungsmittel Sucralose und zwei Zusatzstoffe hinzugekommen und die Kakaobutter ist weggefallen. Der Vergleich der Nährwerttabellen zeigt den Anstieg der Kohlenhydrate um mehr als Dreifache. Davon sind mehr als die Hälfte mehrwertige Alkohole. Der Ballaststoffgehalt ist um knapp 24 Prozent gesunken. Der neue Riegel trägt den Warnhinweis „Kann bei übermässigem Verzehr abführend wirken“.
Die geänderte Rezeptur und die andere Nährstoffzusammensetzung sind aufgrund des unveränderten Designs nicht zu erwarten. Das Kleingedruckte lesen Verbraucher:innen bei bekannten Produkten häufig nicht mehr.
Das Unternehmen All Stars sollte bei fast gleicher Verpackungsgestaltung auch die gleiche Zusammensetzung des Inhaltes sicherstellen oder die Änderung auf den ersten Blick deutlich machen.

Änderung der Rezeptur ohne Hinweis beim Clean Bar Cookie Dough. Der Kohlenhydratanteil hat sich fast vervierfacht. Siehe auch die angehängten Vergleichsbilder der „alten“ und der „neuen“ Zutaten.
Verbraucher aus Owschlag vom 08.09.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Es ist inakzeptabel, die Gestaltung des Riegels fast gleich zu lassen, aber die Rezeptur deutlich zu verändern. Die Anbieterfirma sollte auf den ersten Blick auf die Veränderung hinweisen.

Darum geht’s:

Die Firma All Stars bietet Produkte für Sportler:innen an, darunter auch den Riegel „AS all stars Clean Bar High Protein Cookie Dough“. Die Gestaltung des Riegels ist unverändert: Die Riegelgröße, die Druckfarben, das Bild auf der Schauseite und die Schriftart und -größe sind gleichgeblieben. Einzig steht auf der Schauseite neu „31 % High Protein“ statt zuvor „33 % …“ und 13 g Ballaststoffe* statt zuvor „17 g …“.
Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet statt „Ballastoffreicher Proteinriegel, mit einer Zuckerart und Süssungsmitteln, Geschmack Cookie Dough“ nur noch „… mit Süssungsmitteln …“. Die Zuckerart ist weggefallen.
In der Zutatenliste steht Milcheiweiß nach wie vor an der ersten Position. Dann folgen mit löslicher Maisfaser und Zichorienwurzelfaser andere Ballaststoffe, als zuvor in der Zutatenlist standen. Das Süßungsmittel Sucralose und zwei Zusatzstoffe sind neu. Die Kakaobutter fehlt bei der neuen Variante.
Der Riegel hat außerdem eine veränderte Nährstoffzusammensetzung. Der Energiegehalt ist mit 307 statt 306 Kilokalorien weitestgehend gleich geblieben. Der Fettgehalt ist leicht von 9 auf 7,6 g/100 g und der Proteingehalt von 33 auf 31 g gesunken. Die Kohlenhydrate sind hingegen gestiegen, von 5,1 auf 18 g/100 g. Davon entfällt eine kleinere Menge, 3 g statt 4,3 g, auf Zucker. Der deutliche Anstieg der Kohlenhydrate beruht auf den neu hinzugekommenen mehrwertigen Alkoholen, 10 g je 100 g. Gleichzeitig ist der Ballaststoffanteil deutlich von 38,2 auf 29 g je 100 g gefallen.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Des Weiteren müssen nach der LMIV Lebensmittel, die mehr als zehn Prozent Zuckeraustauschstoffe (Polyole) enthalten, den Warnhinweis tragen „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“.
Mehrwertige Alkohole zählen zu den Kohlenhydraten. Die Menge muss nicht einzeln in der Nährwerttabelle stehen. Wenn Hersteller sie freiwillig kennzeichnen, müssen sie sie als Untergruppe der Kohlenhydrate mit „davon mehrwertige Alkohole“ angeben.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die gleich gestaltete Schauseite des Riegels gibt keinen Anlass, die Rückseite auf Veränderungen der Zutaten zu kontrollieren. Unterschiedliche Rezepturen und Nährwerte sind nicht zu erwarten.
Bei solchen relevanten Änderungen sollte auf der Schauseite ein Hinweis auf die Änderung ins Auge springen. Alles andere ist intransparent und führt zu berechtigtem Ärger. 

Über die Verbraucherkritik hinaus sind der Redaktion von Lebensmittelklarheit.de weitere Unstimmigkeiten aufgefallen. Die Bezeichnung des alten Riegels lautet „… mit einer Zuckerart und …“, obwohl kein Zucker in der Zutatenliste stand. Der neue Riegel trägt den Warnhinweis „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“, obwohl in der Zutatenliste kein Zuckeraustauschstoff steht, der den Warnhinweis erfordert.

Fazit:

Das Unternehmen All Stars sollte bei fast gleicher Verpackungsgestaltung auch die gleiche Zusammensetzung des Inhaltes sicherstellen oder die Änderung auf den ersten Blick deutlich machen.

Stellungnahme der All Stars GmbH, Peißenberg

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 17.11.2025 liegt keine Antwort vor.