Das ärgert beim Einkauf:

Absurde Schlankheitswerbung für „Abnehmkaffee“

Influencerin bewirbt einen „Abnehmkaffee“ mit extremer Gewichtabnahme. Das Werbeversprechen ist völlig aus der Luft gegriffen.
getaeuscht

Auf Instagram wirbt die Influencerin für ein Produkt, das sie als „Abnehmkaffee“ bezeichnet. Laut einem Beitrag sollen User:innen „in 90 Tagen bis 22 kg“ abnehmen. Solche Versprechen sind völlig unrealistisch. Konkrete Aussagen zur Gewichtsabnahme sind außerdem verboten.
Die Influencerin sollte sämtliche gesundheitsbezogene Werbung für das Produkt entfernen, vor allem die Aussagen zur Gewichtsabnahme.

Ich bin auf „Keto Kaffee“ gestoßen, das mit Effekten der Inhaltsstoffe wirbt, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob das so erlaubt ist. 
Auf dem Instagram-Account „wind nadine“ wird das Produkt auch häufig beworben. Ich habe einige Beiträge bereits bei Instagram gemeldet, da beispielsweise 22 kg abzunehmen in 90 Tagen das Maximum um ca. das doppelte übersteigt, was allgemein noch als gesund bezeichnet wird. 
Verbraucher aus Niedersachsen vom 22.01.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Auf Instagram wirbt die Influencerin für einen „Abnehmkaffee“ mit einer unrealistisch hohen Gewichtsabnahme, die auf unseriöse Weise Hoffnung der Betroffenen auf problemloses Abnehmen weckt. 

Darum geht’s:

Die Instagram-Nutzerin „Wind Nadine (@_wind_nadine_)“ schreibt in ihrem Profil unter anderem „ich trinke Kaffee mit dem man abnimmt“. 
Im Beitrag zu „Abnehmkaffee“ stehen Aussagen wie:
•    „Abnehmkaffee und seine verrückten Freunde!“ 
•    „Abnehmen, in 90 Tagen bis 22 kg“ 
Die Abbildung zeigt unter anderem ein Päckchen „It works! Keto Coffee“. Laut Herstellerangaben auf mamizauber.itworkseu.com enthält das Pulver Pflanzenöl (43 %), Milchstreichfett (33 %) sowie Kaffeepulver (12 %). Zu den weiteren Zutaten zählen unter anderem verschiedene Zusatzstoffe und Salz.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielweise über die Art des Lebensmittels und dessen Zusammensetzung. Dies ist ein wesentlicher Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel. Unternehmen dürfen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Es gibt keine zugelassenen Claims für dieses Produkt.
Außerdem sind nach der HCVO Angaben über Dauer und Ausmaß der Gewichtsabnahme generell verboten.
Auch für die Werbung in sozialen Medien gelten diese Rechtsvorschriften.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Beiträge in sozialen Medien können Verbraucher:innen zum Kauf verleiten durch die persönliche Ansprache und die vermeintlich positiven Erfahrungen. Dies gilt insbesondere für eine versprochene einfache Gewichtsabnahme, die für Betroffene extrem attraktiv ist. 
Es gibt keinerlei wissenschaftliche Grundlage dafür, dass ein Gemisch aus Öl, Milchfett und Kaffee beim Abnehmen helfen soll. Das versprochene Ausmaß der Gewichtsabnahme ist geradezu absurd – zumal vermittelt wird, dass allein das Trinken von „Abnehmkaffee“ dafür reicht. Solche Werbung ist zu Recht verboten. 

Fazit:

Die Influencerin sollte sämtliche gesundheitsbezogene Werbung für das Produkt entfernen, vor allem die Aussagen zur Gewichtsabnahme.

Stellungnahme von Wind Nadine

Das Schreiben der Verbraucherzentrale hat Lebensmittelklarheit am 16.02.2024 an den „instagram support“ zur Weiterleitung geschickt. Eine Antwort der Nutzerin liegt bisher nicht vor.