Das ärgert beim Einkauf:

Yo-Sirupe, Beispiel Sorte Holunderblüten Sirup

Die Nährwertangaben beziehen sich auf das zubereitete Getränk und erschweren den Produktvergleich.
getaeuscht

Der Hersteller der „Yo Blüten- und Fruchtsirupe“  bezieht die Nährwertangaben auf das zubereitete Getränk. Viele andere Anbieter geben die Nährwerte pro 100 Milliliter Sirup an. Verbraucher können daher die Nährwerte der Yo Sirupe, beispielsweise den Zuckergehalt, nicht mit anderen Sirupen vergleichen. Der Anbieter sollte zusätzlich zu den Angaben pro 100 Milliliter fertig gemixtes Getränk die Angaben pro 100 Milliliter Sirup ergänzen.

Beschwerde zu Sorte „Himbeere“

Ich ärgere mich darüber, dass die Nährwertangaben nur als 1+7 Verdünnung angegeben sind.
Verbraucher aus Fröndenberg vom 26.07.2021

Beschwerde zu Sorte „Holunderblüte“

Ich fühle mich durch die Angaben in der Nährwert-Tabelle getäuscht. Auf den ersten Blick suggeriert die Tabelle, dass das Produkt lediglich 9,3 g Zucker auf 100 ml hat. Über der Tabelle steht allerdings: "Durchschnittliche Nährwerte pro 100 ml Fertiggetränk (1+7)." Kaum ein Verbraucher wird mit Taschenrechner im Supermarkt stehen um sich auszurechnen, wie viel Zucker das Getränk in 100 ml nun wirklich hat. Vergleichbare Anbieter deklarieren den Zuckergehalt wie üblich auf 100 ml.
Verbraucherin aus Schorndorf vom 21.07.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Auf der Rückseite der Verpackung weist der Hersteller auf die Verdünnung „1 Teil Sirup + 7 Teile Wasser“ hin. Die Nährwerttabelle listet die durchschnittlichen Nährwerte pro 100 Milliliter Fertiggetränk (1+7) auf. Dementsprechend niedrig fällt daher der Zuckergehalt aus.
Ein Nährwertvergleich mit anderen Sirupen, die pro 100 Milliliter Sirup kennzeichnen, ist daher nur schwer möglich.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung regelt, welche Nährwerte deklariert und wie sie berechnet werden müssen. So müssen sich beispielsweise die Angaben auf den Zeitpunkt des Verkaufs und üblicherweise auf 100 Milliliter oder 100 Gramm des Produktes beziehen. Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen: Wenn das Lebensmittel ausreichend genau über die Zubereitungsweise informiert, können sich die Nährwerte auf das zubereitete Lebensmittel, beispielsweise auf das trinkfertige Getränk, beziehen. 

So sieht’s Lebensmittelklarheit:

Hersteller dürfen die Nährwertangaben auf den zubereiteten Sirup beziehen, sofern sie genaue Zubereitungshinweise geben. Wählt ein Anbieter die Bezugsgröße 100 Milliliter Flascheninhalt ein anderer jedoch 100 Milliliter zubereitetes Getränk für die Nährwertangaben, können Verbraucher verschiedene Sirupe am Verkaufsregal kaum noch vergleichen.
In einer Stichprobe hat die Verbraucherzentrale Hessen festgestellt, dass die Mehrzahl der Hersteller die Nährwerte pro 100 Milliliter Sirup angibt. Um einen Produktvergleich zu ermöglichen, wäre der Bezug der Nährwerte auf 100 Milliliter erforderlich. 

Fazit:

Der Anbieter sollte zusätzlich zu den Angaben pro 100 Milliliter fertig gemixtes Getränk die Angaben pro 100 Milliliter Sirup ergänzen.

Stellungnahme der Eckes-Granini Austria GmbH, St. Florian (Österreich)

Kurzfassung:

Die Nährwertauslobung auf YO Fruchtsirup ist lebensmittelrechtlich korrekt und soll den Konsumenten eine rasche und gute Vergleichbarkeit mit anderen Getränken ermöglichen. Mit der Auslobung von den Nährwertangaben von 100 ml Fertiggetränk erleichtern wir unseren Kunden die Einsicht, welche Nährwerte im fertigen Getränk enthalten sind, da Sirup grundsätzlich nicht pur konsumiert wird.