So haben Hersteller reagiert:

Soulfood LowCarberia Gummibärchen

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Nach Abmahnung korrigiert der Hersteller die missverständlichen Informationen zu Kohlenhydraten.
Geändert

Die „LowCarberia“ warb für ihre Gummibärchen mit „Low Carb“ und „enthält 0,0 g Kohlenhydrate¹“, obwohl das Produkt laut Nährwerttabelle 73 Gramm Kohlenhydrate enthält. Diesen Widerspruch sollte eine Berechnung aus den laut Nährwerttabelle enthaltenen 73 Gramm Kohlenhydraten in sogenannte Netto-Kohlenhydrate auflösen. Für Verbraucher waren diese Angaben kaum nachvollziehbar. 

Der Hersteller hat die für September 2019 zugesagten Änderungen auf der Webseite umgesetzt. Die Verbraucherzentrale hat die Soulfood Gummibärchen ohne nährwertbezogene Werbeaussagen in geänderter Aufmachung im Handel gefunden.

Der Hersteller wirbt auf der Vorderseite der Verpackung mit der Angabe "enthält 0,0 g Kohlenhydrate". Auf der Rückseite der Verpackung sieht man in der Nährwerte Tabelle, dass das Produkt in Wirklichkeit 73 g Kohlenhydrate pro 100 g enthält! Bei genauerem Hinsehen findet man an der Angabe von der Vorderseite eine kleine hochgestellte 1. Die Erklärung hierfür findet man erst auf der Rückseite, auf der dann vorgerechnet wird "73 g Kohlenhydrate – 73 g mehrwertige Alkohole = 0 g Netto Kohlenhydrate. Nach einer Recherche konnte ich herausfinden, dass anscheinend einige Diäten mit diese "Netto-Kohlenhydraten" werben, da angeblich mehrwertige Alkohole weniger verstoffwechselt werden und dadurch weniger Kalorien liefern. Das bedeutet allerdings allerhöchstens, dass das Produkt WENIGER Kohlenhydrate liefert und nicht 0,0 g! Dementsprechend wirbt das Produkt auf der Vorderseite auch gleichzeitig noch mit LOW CARB, was ebenfalls mit einem Sternchen versehen ist und mit "Reduzierter Kohlenhydratanteil verglichen mit herkömmlichen Gummibärchen" erklärt wird. Diese Angabe wäre ja im Prinzip auch gar nicht nötig, wenn das Produkt sowieso 0 g Kohlenhydrate enthält. Das Ganze ist sehr verwirrend! […]
Verbraucherin aus Baiersdorf vom 05.09.2018

Der gesamte Onlineshop vermittelt den Eindruck, dass alle Produkte Low Carb sind. Nach meiner Meinung ist dieser Begriff doch verboten?!? Außerdem ist auf dem Etikett der Gummibärchen zu sehen, dass dieses Produkt 73 g Kohlenhydrate hat, aber auf der Vorderseite steht 0 g. Das verstehe ich nicht...
Verbraucherin aus Templin vom 04.05.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Bewerbung im Handel

Die „LowCarberia“ wirbt für ihre Gummibärchen mit „Low Carb“ und „enthält 0,0 g Kohlenhydrate¹“, obwohl das Produkt laut Nährwerttabelle 73 Gramm Kohlenhydrate enthält. Diesen Widerspruch soll eine Berechnung aus den laut Nährwerttabelle enthaltenen 73 Gramm Kohlenhydraten in sogenannte Netto-Kohlenhydrate auflösen. Für Verbraucher sind diese Angaben kaum nachvollziehbar. Die Angabe „Low Carb“ steht sowohl auf der Verpackung der Gummibärchen als auch auf soulfood lowcarberia.de.

Darum geht’s:

Der Anbieter wirbt auf der Schauseite der Gummibärchen mit „enthält 0,0 g Kohlenhydrate¹“. Laut den Nährwertangaben auf der Rückseite enthalten die Gummibärchen pro 100 Gramm 73 Gramm Kohlenhydrate. Die hochgestellte „1“ zur Angabe „enthält 0,0 g Kohlenhydrate¹“ führt zu einer Erläuterung unter der Nährwerttabelle in Form einer Rechnung: Von den angegebenen 73 Gramm Kohlenhydraten werden die mehrwertigen Alkohole mit 73 Gramm abgezogen, so dass sich 0,0g „Netto-Kohlenhydrate“ ergeben. Zusätzlich bewirbt der Hersteller sein Produkt auf der Schauseite mit „Low Carb“. Die Angaben zu Kohlenhydraten sind somit sehr widersprüchlich.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung fasst unter dem Begriff „Kohlenhydrate“ alle Kohlenhydrate zusammen, die im Stoffwechsel des Menschen umgesetzt werden, einschließlich der mehrwertigen Alkohole, also der Zuckeraustauschstoffe.

Die EU-Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt, welche gesundheits- und nährwertbezogene Angaben auf Lebensmitteln in welcher Weise erfolgen dürfen. Die nährwertbezogene Angabe „kohlenhydratarm“ sieht die Verordnung nicht vor.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wir können die Kritik gut nachvollziehen, denn die Nährwertangaben auf der Schauseite und der Rückseite weichen extrem voneinander ab. Bei der Angabe „0,0 g Kohlenhydrate¹“ auf der Schauseite können Verbraucher diesen Wert auch in der Nährwerttabelle erwarten. Dort stehen jedoch 73 Gramm Kohlenhydrate, was den Angaben auf der Schauseite widerspricht. Diesen Widerspruch soll eine vom Hersteller selbst definierte Berechnung der Kohlenhydrate auflösen. So weist das Ergebnis der „bereinigten Kohlenhydratrechnung“ die Zahl Null für „Netto-Kohlenhydrate“ aus. Dieser Begriff ist jedoch weder im Lebensmittelrecht verankert noch können Hersteller Nährwerte selbst festlegen.
„Low Carb“ ist ein Ernährungstrend, bei dem der Anteil der Kohlenhydrate in der Ernährung reduziert oder minimiert wird. Für Lebensmittel mit der Angabe „Low Carb“ zu werben, ist rechtlich dagegen nicht vorgesehen. Abgesehen davon weisen die Gummibärchen noch nicht einmal einen reduzierten Kohlenhydrat-Anteil auf. Sie enthalten genauso viele Kohlenhydrate wie herkömmliche Gummibärchen.

Fazit:

Der Anbieter sollte die widersprüchlichen Nährwertangaben entfernen und auf die Werbung „Low Carb“ verzichten.

Stellungnahme der Soulfood LowCarberia, Nürnberg

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 06.08.2019 hat der Anbieter bisher nicht reagiert.

Geändert

Ergebnis

alt: Rückseite, Soulfood Gummibärchen, vor 09/2019; neu: ab 09/2019

Der Hersteller hat die für September 2019 zugesagten Änderungen auf der Webseite umgesetzt. Die Verbraucherzentrale hat die Soulfood Gummibärchen ohne nährwertbezogene Werbeaussagen in geänderter Aufmachung im Handel gefunden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de