„Low-Carb“-Werbung ist für Lebensmittel nicht erlaubt
Wenig Kohlenhydrate im Essen – das ist das Prinzip der „Low Carb“-Ernährung. Auf Lebensmittel-Etiketten gilt „Low Carb“ als nährwertbezogene Angabe. In der Health-Claims-Verordnung ist „Low Carb“ nicht definiert und daher als Werbung für konkrete Lebensmittel nicht erlaubt.
Hinweise auf Lebensmitteln, die sich auf bestimmte Nährstoffe beziehen, sind in der EU-Health-Claims-Verordnung genau geregelt. Wer mit Begriffen wie „fettarm“ oder „kalorienreduziert“ wirbt, muss Vorgaben zum Fett- oder Kaloriengehalt erfüllen. Anbieter dürfen nur solche nährwertbezogenen Angaben machen, die in der Verordnung geregelt sind. Andere Angaben und Hinweise zu Nährwerten sind verboten.
Kohlenhydratarm ist rechtlich nicht definiert
„Low Carb“ bedeutet „wenig Kohlenhydrate“ oder „kohlenhydratarm“. Eine solche oder gleichbedeutende Angabe ist rechtlich nicht geregelt und daher auch nicht zulässig. Zu diesem Schluss kamen verschiedene Gerichte, die beispielsweise über ein „Low-Carb“-Proteinmüsli oder „Low-Carb-Nudeln“ entscheiden mussten.
Im Gegensatz dazu ist der Hinweis „kohlenhydratreduziert“ unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Hersteller, die diesen Begriff verwenden, müssen auf dem Etikett erklären, dass das Produkt mindestens 30 Prozent weniger Kohlenhydrate gegenüber einem vergleichbaren Produkt enthält. Inzwischen nutzen einige Hersteller diese Möglichkeit und drucken die Angabe „Lower Carb“ auf ihre Lebensmittel.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Nährwertbezogene Angaben sollten eindeutig und verständlich sein. „Lower Carb“ klingt ähnlich wie „Low Carb“ und kann als „wenig Kohlenhydrate“ verstanden werden. Daher kann die Angabe einen falschen Eindruck vermitteln. Das gilt vor allem dann, wenn ein Lebensmittel noch eine bedeutende Menge Kohlenhydrate enthält – selbst wenn der Gehalt niedriger liegt als bei einem vergleichbaren Lebensmittel. Ob eine Werbung tatsächlich täuschend ist, müsste im Einzelfall ein Gericht entscheiden.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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