Das ärgert beim Einkauf:

Sodastream free Grüntee-Litschi-Geschmack

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Der Hinweis „ohne Süßungsmittel“ spricht für einen zuckerfreien Sirup, tatsächlich steht Fruchtzucker an erster Stelle der Zutatenliste.
getaeuscht

Der Hersteller bewirbt den Sirup auf der Schauseite mit der Aussage „ohne Süßungsmittel". In der Zutatenliste führt er jedoch als erste Zutat den Zucker Fruktose auf. Die Werbung „ohne Süßungsmittel“ kann daher widersprüchlich erscheinen. Der Hersteller sollte auf den Hinweis „ohne Süßungsmittel“ verzichten, wenn das Getränk Zucker enthält, oder in direktem Zusammenhang darauf hinweisen.

Das Produkt wird auf der Vorderseite groß und auffällig mit "ohne Süßungsmittel" gekennzeichnet. Auf der Rückseite findet man auf der Zutatenliste Fruktose. Da auch Fruktose ein Süßungsmittel ist, ist die Kennzeichnung auf der Vorderseite falsch. Für Patienten mit Diabetes oder Glucosetoleranzschwäche ist diese Kennzeichnung gefährlich.
Verbraucher aus Oldenburg vom 23.01.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Am unteren Rand weist die Schauseite des Getränkesirups in einer Art Tabelle mit der Überschrift „ohne“ darauf hin, dass der Sirup unter anderem keine Süßungsmittel enthält. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet: „Getränkesirup mit Grüntee-Litschi-Geschmack. Mit Zucker“. In der Zutatenliste steht an erster Stelle Fruktose.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Süßungsmittel sind nach der Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe Süßstoffe wie Aspartam und Cyclamat sowie Zuckeraustauschstoffe wie Maltit oder Sorbit. Die Fruktose zählt als Monosaccharid lebensmittelrechtlich zu „Zucker“. Sie fällt rechtlich nicht in die Gruppe der Süßungsmittel.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Dass der Begriff Süßungsmittel lebensmittelrechtlich nur Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe einbezieht, ist Verbrauchern zum Teil unbekannt. Wir können daher gut nachvollziehen, wenn Verbraucher Süßungsmittel als Mittel zum Süßen verstehen und hier ein zuckerfreies Produkt erwarten.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf den Hinweis „ohne Süßungsmittel“ verzichten, wenn das Getränk Zucker enthält oder in direktem Zusammenhang angeben, womit er den Sirup süßt.

Stellungnahme der SodaStream GmbH, Limburg

Kurzfassung:

SodaStream kennzeichnet sämtliche Produkte gesetzeskonform. Fruktose ist kein Lebensmittelzusatzstoff und somit kein Süßungsmittel. Daher ist die Auslobung „ohne Süßungsmittel“ korrekt. „Kalorienarm“ bezieht sich auf das Fertiggetränk, da unsere Sirupe / Konzentrate grundsätzlich zu verdünnen sind. Die Zubereitungsanleitung war bis zum heutigen Zeitpunkt kein Gegenstand einer Kundenanfrage.

 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de