Eine Rindswurst kann in einem Schweinedarm stecken: Dies ist nach den Leitsätzen verkehrsüblich und es genügt die Angabe in der Zutatenliste.
Eine Rindswurst kann in einem Schweinedarm stecken: Dies ist nach den Leitsätzen verkehrsüblich und es genügt die Angabe in der Zutatenliste.
Verbraucherbeschwerde
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Weitere Informationen
Status
Die Verbraucherzentrale hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über die Kennzeichnungsproblematik informiert.
Stand
11. Februar 2021