Der Anbieter beseitigt wesentliche Kennzeichnungsmängel beim Produktangebot.
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 28.08.2020 liegt bisher keine Antwort vor.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die LevlUp GmbH am 04.08.2020 wegen Verstoßes gegen die EU-Lebensmittelinformationsverordnung sowie gegen die Health Claims-Verordnung abgemahnt. Am 06.08.2020 hat der Anbieter eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das Unternehmen hat für das Nahrungsergänzungsmittel im „Sample Pack“ zugesichert nicht mehr mit der kritisierten Kennzeichnung zu werben bzw. werben zu lassen.
Die LevlUp GmbH führt nun beim Angebot auf der Website die einzelnen Bestandteile des Performance Blend in der Nährwerttabelle mit den jeweiligen Mengen auf. Allerdings sind mehrere Angaben in der neuen Darstellung schlecht lesbar.