Darum geht’s:
Der Hersteller bezeichnet den Brotaufstrich als „Haselnusscreme“. Die Zutatenliste nennt als Bestandteile von Haselnüssen jedoch erst an vierter Stelle Haselnussmasse (5 %). Zucker, Sonnenblumenöl (28 %) und Süßmolkenpulver sind die mengenmäßig wesentlichen Zutaten der Creme. Außerdem taucht fettarmes Kakaopulver auf, das die für Nuss-Nougat-Cremes typische Farbe des Brotaufstriches erklärt.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
In den Leitsätzen für Ölsamen und daraus hergestellte Massen ist Haselnusscreme nicht definiert. Für „Nugatkrem“ sehen die Leitsätze unter anderem einen Gehalt von mindestens 10 Prozent Haselnusskernen, blanchierten/geschälten Mandeln oder blanchierten entbitterten bitteren Mandeln vor. „Massen“ enthalten nach den Leitsätzen neben den bearbeiteten Ölsamen auch Zucker und Wasser.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Verbraucherzentrale hat sich im Markt zwölf Produkte mit vergleichbaren Zutaten angeschaut. Überwiegend bezeichnen die Hersteller die Brotaufstriche als „Nuss-Nougat-Creme“ oder einzelne als „Schokoaufstrich Haselnuss“ und „Haselnuss-Schokocreme“. Die Hälfte der Produkte enthält 13-14 Prozent Haselnüsse, die andere Hälfte zwischen 33-50 Prozent. Die Zutatenbezeichnung „Haselnussmasse“ ist missverständlich, da „Massen“ entsprechend den Leitsätzen weitere Zutaten, vor allem Zucker enthalten. Auch wenn die „Haselnussmasse“ im Produkt von Milka zu 100 Prozent aus Haselnuss besteht, liegt der Gehalt mit fünf Prozent untypisch niedrig.
Fazit:
Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte der Hersteller entweder den Haselnussgehalt auf der Schauseite in direktem Zusammenhang zum Produktnamen nennen oder eine Bezeichnung wählen, die die Zusammensetzung besser widerspiegelt. Weiterhin sollte er eine eindeutige Zutatenbezeichnung für das eingesetzte Haselnusserzeugnis wählen.