Das ärgert beim Einkauf:

Metzgerfrisch Bio Lyoner mit Heimatkräutern

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Produktname preist Heimatkräuter an, doch es sind nur 0,3 Prozent Kräuter enthalten.
getaeuscht

Die Aufmachung der „Lyoner mit Heimatkräutern“ betont den regionalen Bezug der verwendeten Zutaten für die Wurst. Sowohl das Fleisch als auch die Kräuter stammen aus der beworbenen Region. Handelt es sich bei den „Heimatkräutern“ jedoch lediglich um weniger als 0,5 Gramm pro Packung – nicht näher konkretisierte – Kräuter, passt dies nicht zur Aufmachung des Produktes. Wenn „Heimatkräuter“ speziell beworben werden, sollte eine wesentliche Menge enthalten sein und die einzelnen Kräuter aufgeführt sein.

Auf der Verpackung wird groß mit Heimatkräutern geworben und man hat das Gefühl mit der Abbildung der Familie, es direkt aus deren Wurstküche zu erwerben. Bei den Mengenangaben auf der Rückseite sind allerdings nur gerade 0,3% der angegebenen Kräuter enthalten und dies finde ich eine Täuschung. Ist hier eine Mindestmenge vorgeschrieben?
Verbraucher aus Heusweiler vom 11.12.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Für die „Bio-Lyoner mit Heimatkräutern“ belegt der Anbieter auf der Schauseite die Herkunft der Zutaten Schweine- und Rindfleisch sowie Kräuter mit einem „Regionalfenster“. Laut Zutatenliste enthält die Wurst 0,3 Prozent Kräuter, die nicht einzeln benannt werden. In der Liste stehen auch „Gewürze“, bestehend aus zehn Zutaten, darunter Chili, Ingwer und Kardamom sowie Pastinake und Zwiebel.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Gewürze sind in den Leitsätzen für Gewürze definiert als Blüten, Früchte, Knospen, Samen, Rinden, Wurzeln, Wurzelstöcke, Zwiebeln oder Teile davon, meist in getrockneter Form. Im Gegensatz dazu sind Kräuter frische oder getrocknete Blätter, Blüten, Sprosse oder Teile davon. Kräuter, die nicht mehr als zwei Prozent des Lebensmittels ausmachen, können als „Kräuter“ oder „Kräutermischung“ bezeichnet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname weist auf die Verwendung von „Heimatkräutern“ für die Wurst hin, obwohl nur eine geringe Menge – nicht näher benannter – Kräuter enthalten ist. Ein Anteil von 0,3 Prozent ist unserer Ansicht nach für ein in dieser Art beworbenes Produkt nicht ausreichend. Laut der Angabe im Regionalfenster stammen die Kräuter zwar aus der beworbenen Region, die konkrete Zusammensetzung erfahren Verbraucher jedoch nicht.

Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass der Anbieter Liebstöckel als Gewürz anstatt als Kraut aufführt und die unübliche Zutat „gemilderter Essig“ verwendet.

Fazit:

Wenn „Heimatkräuter“ speziell beworben werden, sollte eine wesentliche Menge enthalten sein und die einzelnen Kräuter aufgeführt sein.

Stellungnahme der Klosterwald Wurstwaren Vertriebs GmbH:

Das Fleisch für unsere Regional Bio-Produkte beziehen wir ausschließlich von bayerischen und baden-württembergischen Bio Höfen, welche auf der Verpackung abgebildet sind. Bei den verarbeiteten Kräutern handelt es sich um Bio-Liebstöckel, Bio-Petersilie, Bio-Korianderblatt, Bio-Kerbel und Bio-Schnittlauch. Diese Kräuter beziehen wir aus Bayern und Baden-Württemberg. Den regionalen Bezug verdeutlichen wir durch den Begriff „Heimatkräuter“. Der 0,3%- ige Kräuteranteil entspricht einer durchaus rezepturüblichen Menge.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de