Das ärgert beim Einkauf:

Gutbio Fruchtaufstrich Aprikose

Aprikosen-Aufstrich mit dem Hinweis „Zutaten zu 100 % aus Früchten“ besteht hauptsächlich aus Apfelsaftkonzentrat.
getaeuscht

Die Aufmachung des Fruchtaufstrichs „Aprikose“ mit der Angabe „Zutaten zu 100 % aus Früchten“ kann den Eindruck vermitteln, dass er ausschließlich aus Aprikosen besteht. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale wird nicht ausreichend klar, dass außer der beworbenen Aprikose mehr als 45 Prozent Apfelsaftkonzentrat im Glas stecken und weitere Zutaten wie Pektin.
Der Hersteller sollte kein falsches Bild über die Zusammensetzung vermitteln.

Die Aufmachung des Fruchtaufstrichs kann den Eindruck vermitteln, dass der Fruchtaufstrich mit der Angabe „Zu 100 % aus Früchten“ ausschließlich aus der abgebildeten Frucht besteht. Stattdessen stecken lediglich 45 % der beworbenen Frucht im Produkt. Der Rest sind andere Zutaten aus Saftkonzentraten sowie Pektin. Hier entsteht ein falscher Eindruck über den Inhalt.
Verbraucher aus Ansbach vom 14.05.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Aufmachung des Fruchtaufstrichs „Aprikose“ mit der Angabe „Zutaten zu 100 % aus Früchten“ kann den Eindruck vermitteln, dass er ausschließlich aus Aprikosen besteht. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale wird nicht ausreichend klar, dass außer der beworbenen Aprikose mehr als 45 Prozent Apfelsaftkonzentrat im Glas stecken und weitere Zutaten wie Pektin.

Darum geht’s:

Auf der Vorderseite des Fruchtaufstrichs steht „Fruchtaufstrich Aprikose“ und „Zutaten zu 100 % aus Früchten“. Darunter sind Aprikosen abgebildet. Die Bezeichnung lautet: „Bio-Fruchtaufstrich Aprikose“ ergänzt mit „Zutaten zu 100 % aus Früchten“
Laut Zutatenliste stecken 45 Prozent Aprikosen im Glas. An erster Stelle nennt der Hersteller Apfelsaftkonzentrat und zuletzt das Geliermittel Pektin und Zitronensaftkonzentrat.
Somit besteht der Fruchtaufstrich zu 45 Prozent aus der Frucht Aprikose, enthält jedoch mehr Saftkonzentrat vom Apfel.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Es ist üblich, dass auf Fruchtaufstrichen der Fruchtanteil auf der Schauseite steht, denn er ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal. Die Angabe „Zutaten zu 100 % aus Früchten“ können Verbraucherinnen und Verbraucher daher als Angabe des Fruchtanteils im Produkt verstehen. Dass mehr als die Hälfte des Aprikosenaufstrichs aus zuckerreichem Apfelsaftkonzentrat besteht, ist unserer Meinung nach nicht verständlich. Außerdem steckt mit Pektin ein Zusatzstoff im Aufstrich, der zwar aus Äpfeln isoliert werden kann, mit der ursprünglichen Frucht aber nicht mehr viel gemein hat.
Dies zeigt auch eine Verbraucherstudie von Lebensmittelklarheit aus 2018: Danach beziehen Verbraucherinnen und Verbraucher Angaben wie „Zutaten zu 100 % aus Früchten“ überwiegend auf die Früchte als solche und nicht auf Zutaten wie Zitronensäure, Pektin oder Fruchtsüße.

Fazit:

Der Hersteller sollte kein falsches Bild über die Zusammensetzung vermitteln.

Stellungnahme der ALDI SÜD Dienstleistungs-GmbH & Co. oHG, Mülheim an der Ruhr

Kurzfassung:

Die Auslobung „Zutaten zu 100% aus Früchten“ ist lebensmittelrechtlich in Ordnung. Die Früchte sind in der Zutatenliste genannt. Um die Angabe noch eindeutiger zu gestalten, haben wir erklärt, dass die Pektine aus Früchten gewonnen werden. Bei dem Artikel handelt es sich um einen Aktionsartikel bei dem aktuell keine neue Aktion geplant ist. Bei einer erneuten Aktion würden wir das Layout weiter optimieren.

Ergebnis

Der Anbieter kündigt eine Änderung des Etiketts an.