Statt mit „100 %* aus Früchten“ wirbt Schwartau neu mit „Zutaten zu 100 % aus Früchten*“. Ob für Verbraucher die Zusammensetzung durch die neue Formulierung verständlicher ist, wird sich zeigen.
Kurzfassung, verfasst nach abgeschlossenem Rechtsverfahren:
Wir haben uns, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, bereits für eine Überarbeitung der Verpackung entschieden. Auf dem Vorderseiten-Etikett ist nun der deutliche Hinweis „Zutaten zu 100 % aus Früchten*“ zu finden. Der Sternchenhinweis wird auf der Rückseite gut sichtbar erläutert: „Mit Fruchtsüße aus Apfel- und Traubensaft.“ Die Änderung ist in den nächsten Wochen in den Regalen zu finden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Schwartauer Werke am 28.10.2016 wegen täuschender Aufmachung des Fruchtaufstrichs „pura Erdbeere“ abgemahnt. Die Schwartauer Werke haben keine Unterlassungserklärung abgegeben, so dass der vzbv Klage erhoben hat. Das Landgericht Lübeck hat der Klage am 06.06.2017 stattgegeben. Das Urteil ist rechtkräftig.
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Die Schwartauer Werke haben im Herbst 2017 die Aufmachung der pura-Aufstriche geändert. Statt mit „100 %* aus Früchten“ wirbt Schwartau auf der Schauseite neu mit „Zutaten zu 100 % aus Früchten*“. Die Erklärung des Sternchenhinweises wurde in „* Mit Fruchtsüße aus Apfel- und Traubensaft" geändert. Ob für Verbraucher die Zusammensetzung durch die neue Formulierung verständlicher ist, wird sich zeigen.