So haben Hersteller reagiert:

Feneberg Gourmella Schweinegeschnetzeltes Jägerart

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Neue Abbildung zeigt nur noch Pilze, die auch im Geschnetztelten sind
Geändert

Nicht nur die Bezeichnung „Jäger Art“ auch die Abbildungen von Pfifferlingen und einem Steinpilz weisen auf die Verwendung verschiedener Waldpilze als Zutaten hin. Tatsächlich sind diese nicht vorhanden. Daher sollte der Anbieter die Abbildung auf der Verpackung und die Bezeichnung des Produktes ändern.

Auf dem Produktfoto sind deutlich sowohl ein kleiner Steinpilz als auch mehrere Pfifferlinge zu sehen. Nach dem Öffnen der Packung stellt man fest, dass sich darin ausschließlich kleine Champignons aus dem Glas oder der Dose  befinden. Waldpilze gibt es nicht. Erst das Studium der Bestandteile bestätigt diesen Befund. Für mich als Pilzliebhaber (darum habe ich das Produkt gekauft) ist das Betrug am Kunden. Daneben ist noch festzustellen, dass sich Foto und Produkt ganz erheblich unterscheiden. Vom Bild her würde man es nicht wiedererkennen.
Verbraucher aus Landsberg vom 18.09.2013

Darum geht’s:

Die Schauseite des Kartons zeigt ein Foto mit Kartoffelbrei und Sauce, in der Fleischstücke, Champignons, zwei Pfifferlinge und ein Steinpilz zu erkennen sind.
Der Produktname lautet Schweinegeschnetzeltes Jäger Art. Die Zutatenliste nennt an Pilzarten dann lediglich 18 % Champignons.

Das ist geregelt:

Im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist im §11 aufgeführt, dass es verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Darstellungen oder Aussagen insbesondere über die Beschaffenheit oder Zusammensetzung des Produkts verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei einem Schweinegeschnetzeltem in Sauce mit Pilzen, bei dem bestimmte Pilzarten durch Bilder beworben sind und der Hinweis „Jäger Art“ zusätzlich auf Waldpilze hinweist, sollten diese auch im Produkt stecken. Anderenfalls darf die Aufmachung nicht darauf hinweisen und sollte geändert werden.

Stellungnahme der Feneberg Lebensmittel GmbH, Kempten

Kurzfassung:

Die Aufmachung wurde gewählt um das Produkt ansprechend zu präsentieren und entspricht aufgrund der Kennzeichnung als Serviervorschlag den lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Die Bezeichnung „Jäger Art“ soll dem Verbraucher verdeutlichen, dass das Gericht Pilze enthält, wobei die genaue Pilzart, in diesem Fall die Champignons, dem Zutatenverzeichnis zu entnehmen ist.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Abbildung auf der Schauseite so verändert, dass nur Champignons zu sehen sind. Die Umstellung auf die neue Verpackung soll ab Juli 2015 erfolgen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de