So haben Hersteller reagiert:

Eridanous Rindersalami im Kräutermantel

Änderung: Mit der neuen Rezeptur stammen alle tierischen Zutaten der Rindersalami vom Rind.
Geändert

Die Aufmachung der „Rindersalami griechischer Art“ lässt in Verbindung mit dem Symbol eines Rindes eine Salami ausschließlich aus der Tierart Rind erwarten. Das Fleisch für die Salami stammt vom Rind, der „Kräutermantel“ dagegen enthält unerwartet Schweinegelatine.

 

Der Hersteller teilt mit, dass er ab der 19. Kalenderwoche 2021 die Rindersalami in geänderter Rezeptur an den Handel abgibt. Die Gelatine vom Schwein im Kräutermantel wird durch Gelatine vom Rind ersetzt.

Ich war auf der Suche nach einem Produkt ohne Schweinefleisch für meine muslimischen Gäste. Da habe ich diese Salami gesehen und für mich war auch nach einem kurzen Blick auf die Inhaltsstoffe nicht klar, dass hier auch Schwein mitverarbeitet wurde. In diesem Falle, in Form von Gelatine. Nachdem ich 96% Rind und 4% Kräuter gelesen habe, war für mich vermeintlich klar, dass ich es meinen Gästen anbieten kann. Bestärkt wurde ich in meiner Annahme durch das "Rinder-Siegel" auf der Front der Verpackung. Mal von dem Produktnamen Rindersalami ganz abgesehen. Leider ein Irrglauben. Ich denke, dass hier bereits das Fettschreiben oder Nennen auf der Front helfen würde.
Verbraucher aus Schretstaken vom 14.08.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Die Aufmachung der „Rindersalami griechischer Art“ lässt in Verbindung mit dem Symbol eines Rindes eine Salami ausschließlich aus der Tierart Rind erwarten. Das Fleisch für die Salami stammt vom Rind, der „Kräutermantel“ dagegen enthält unerwartet Schweinegelatine.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Verpackung bezeichnet der Hersteller das Produkt als „Rindersalami griechischer Art im Kräutermantel, geräuchert“ sowie das Piktogramm eines Rindes. Die Zutatenliste führt für die Rindersalami ausschließlich Rind als verwendete Tierart auf. Der „Kräutermantel“ enthält unter anderem vier Kräuter sowie Speisegelatine vom Schwein.
Mit Bestandteilen vom Schwein hat der Verbraucher bei der Aufmachung der „Rindersalami im Kräutermantel“ nicht gerechnet.

Das ist geregelt:

Nach den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse ist das Fleisch von Rind und Schwein grundsätzlich austauschbar, sofern es keinen Hinweis auf eine Tierart in der Bezeichnung gibt.
Steht dagegen Rind in der Bezeichnung und wird gleichzeitig Fleisch vom Schwein eingesetzt, sollte die Bezeichnung beispielsweise „Rindersalami mit Schweinefleisch“ lauten. Andere Bestandteile wie Speck oder Gelatine müssen allerdings nicht in der Bezeichnung aufgeführt werden.
Nach den Leitsätzen besteht ein Fleischerzeugnis mit der Zusatzbezeichnung „rein“ oder mit vergleichbaren Hinweisen in Zusammenhang mit der Tierart ausschließlich aus der angegebenen Tierart.
Die Lebensmittelinformations-Verordnung sieht spezielle zusätzliche Angaben für die Pflichtkennzeichnung vor. So sollen Fleischerzeugnisse mit zugesetztem Eiweiß unterschiedlicher tierischer Herkunft einen Hinweis in der Bezeichnung des Lebensmittels erhalten. Dieser soll auch den Ursprung des Eiweißes beinhalten.

So sieht´s die Verbraucherzentrale:

Das Symbol mit dem Rind unter der Bezeichnung „Rindersalami“ auf der Schauseite kann als Angabe der enthaltenen Tierart verstanden werden und somit den Eindruck erwecken, dass es sich um eine „reine Rindersalami“ handelt. Es ist daher nachvollziehbar, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit Bestandteilen vom Schwein rechnen. Dass der „Kräutermantel“ neben den Kräutern auch Gelatine vom Schwein enthält, kommt unerwartet und kann aufgrund der Länge der Zutatenliste beim Lesen leicht untergehen.

Fazit:

Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite auf die Verwendung von Schweinegelatine für den Kräutermantel hinweisen.

Stellungnahme der The Family Butchers Germany GmbH, 33775 Versmold

Kurzfassung:

Ein als Rindersalami gekennzeichnetes Erzeugnis darf ohne weitere Kennzeichnung in der Bezeichnung des Lebensmittels kein Schweinefleisch enthalten. Für andere Zutaten vom Schwein, wie Gelatine, wird in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse keine Deklaration in der Bezeichnung des Erzeugnisses gefordert. Dies entspricht der herrschenden Verkehrsauffassung.

Geändert

Ergebnis

alt: Zutaten, Eridanous Rindersalami im Kräutermantel, vor 10.05.2021; neu: ab 10.05.2021

Der Hersteller teilt mit, dass er ab der 19. Kalenderwoche 2021 die Rindersalami in geänderter Rezeptur an den Handel abgibt. Die Gelatine vom Schwein im Kräutermantel wird durch Gelatine vom Rind ersetzt.