Das ärgert beim Einkauf:

Deluxe Trüffelbällchen

Kartoffelbällchen enthalten nur Trüffelaroma
getaeuscht

Trüffel als Teil des Produktnamens und als Abbildung auf der Verpackung legen nahe, dass Trüffel als Zutat in den Kartoffelbällchen steckt. Das ist nicht der Fall. Natürliches Trüffelaroma ist das einzige, was einen Bezug zur Aufmachung herstellt.

Der Anbieter sollte daher die Aufmachung der Schauseite ändern. Wenn keine Trüffelstücke oder -scheiben in der Rezeptur stecken, sollte er auch keine abbilden. Außerdem wäre ein Produktname verbraucherfreundlicher, der auf den ersten Blick klar stellt, dass es sich um Kartoffelbällchen mit Trüffelgeschmack handelt.

Bei der Produktbezeichnung "Trüffelbällchen" habe ich Trüffel in einer größeren Menge erwartet. Das Produkt besteht aber nur aus Kartoffelpüree und anderen Zutaten. Trüffel ist gar nicht enthalten. Auf der Produktabbildung sind sogar Trüffel-Scheiben zu sehen.
Verbraucherin aus Kempten vom 18.11.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Trüffel als Teil des Produktnamens und als Abbildung auf der Verpackung legen nahe, dass Trüffel als Zutat in den Kartoffelbällchen steckt. Das ist nicht der Fall. Natürliches Trüffelaroma ist das einzige, was einen Bezug zur Aufmachung herstellt.

Darum geht’s:

Der Produktname und die naturgetreue Abbildung von Trüffelscheiben weisen auf der Schauseite des Beutels auf Bestandteile des Trüffelpilzes als Zutat hin. Am unteren Rand des Beutels steht eine Produktbeschreibung „Diese feinen Bällchen mit dem knusprigen Mantel, der weichen Kartoffelfüllung und dem feinwürzigen Trüffelaroma veredeln als Beilage viele Gerichte“. Trüffel taucht in der Zutatenliste lediglich als natürliches Trüffelaroma (0,2 Prozent) auf.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschen dürfen, beispielsweise über Art, Identität und auch die Zusammensetzung.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aus unserer Sicht ist es nachvollziehbar, dass Verbraucher durch die Hervorhebung von Trüffeln auf der Schauseite Trüffelscheiben oder -stücke erwarten. Auch die Markenbezeichnung „Deluxe“ weist auf ein Produkt von besonderer Qualität hin.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Aufmachung der Schauseite ändern. Wenn keine Trüffelstücke oder -scheiben in der Rezeptur stecken, sollte er auch keine abbilden. Außerdem wäre ein Produktname verbraucherfreundlicher, der auf den ersten Blick klar stellt, dass es sich um Kartoffelbällchen mit Trüffelgeschmack handelt.

Stellungnahme Agristo Nazareth, Nazareth/Belgien

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 11.12.2020 liegt noch keine Antwort vor.