Das ärgert beim Einkauf:

Danone Activia 100 % Pflanzlich Natur ungesüßt

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Trotz Werbung mit 100 % Pflanzlich ist nur eine von 15 Zutaten pflanzlich.
getaeuscht

Die Aufmachung auf der Schauseite kennzeichnet das Produkt als 100 Prozent pflanzlich. Laut Zutatenliste stammen jedoch nur 11 Prozent der Zutaten aus Pflanzen. Um falsche Erwartungen an die Zusammensetzung zu vermeiden, sollte der Hersteller den Hinweis „100 % Pflanzlich“ entfernen.
Zusätzlich sollte er das Produkt als vegan kennzeichnen und die Ersatzzutat in Verbindung mit dem Produktnamen nennen.

100 % pflanzlich ist nicht zutreffend. Denn Activia enthält drei oder vier verschiedene Bakterienstämme. Die Deklaration ist nicht ganz klar. Bakterien sind keine Pflanzen, sondern gehören in eigene Domäne in der Biologie (Wikipedia). Schon aus diesem Grunde kann nicht von 100 % pflanzlich gesprochen werden. Danone vermeidet den Begriff 'Bakterien' und verwendet 'Kulturen', was zu weiterer Fehlinformation führt. Activia besteht zum überwiegenden Teil aus Wasser, welches ich weder für pflanzlich noch tierisch halte, eher für chemisch. Außerdem werden noch Salz, Citrate, Vitamine u.a. zugesetzt, was auch nicht pflanzlich, sondern eher chemisch ist.
Verbraucher aus Merzig vom 29.11.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Produktname lautet „Activia 100 % Pflanzlich Natur ungesüßt“, die Bezeichnung „Fermentiertes Sojaprodukt, angereichert mit Calcium und Vitaminen“. Die Zutatenliste listet außer knapp elf Prozent Sojabohnen Wasser, Tricalciumcitrat, Vitamine, Joghurtkulturen, zahlreiche Zusatzstoffe, natürliches Aroma und Salz auf. Nur die Sojabohnen sind eindeutig als pflanzliche Zutat zu erkennen.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Die Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs sieht eine Kennzeichnung dieser Lebensmittel als „vegan“ oder „vegetarisch“ vor. Weiterhin soll danach die maßgebliche Zutat, die die tierischen Bestandteile ersetzt, gut sichtbar genannt werden, üblicherweise im Hauptsichtfeld.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Es ist aus Sicht der Verbraucherzentrale nachvollziehbar, wenn Verbraucher durch den Verweis auf 100 Prozent „Pflanzlich“ mehr als elf Prozent pflanzliche Zutaten erwarten. Ist das nicht der Fall, können sie nachvollziehbar irritiert und verärgert sein.

Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass die Art des Produktes für Kunden nicht auf den ersten Blick zu erfassen ist. Nur Verbraucher, die Activia als Joghurtmarke kennen, können ahnen, dass es sich um ein Ersatzprodukt für Joghurt aus 100 Prozent pflanzlichen Zutaten handeln soll.

Fazit:

Um falsche Erwartungen an die Zusammensetzung zu vermeiden, sollte der Hersteller den Hinweis „100 % Pflanzlich“ entfernen.
Zusätzlich sollte er das Produkt als vegan kennzeichnen und die Ersatzzutat in Verbindung mit dem Produktnamen nennen.

Stellungnahme der Danone GmbH, Haar

Kurzfassung:

Wir möchten dem Verbraucher am vollen Kühlregal den Unterschied zwischen dem veganen Activia und dem Activia aus Kuhmilch so einfach wie möglich verdeutlichen. Activia 100 % Pflanzlich besteht ausschließlich aus veganen Bestandteilen, die Kennzeichnung entspricht den rechtlichen Vorgaben und macht laut Umfragen am besten verständlich, dass das Produkt frei von tierischen Inhaltsstoffen ist.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de