Informationen

Pflanzendrinks – warum sich der Blick ins Kleingedruckte lohnt

Teasertitel
Pflanzendrinks – warum sich der Blick ins Kleingedruckte lohnt

Pflanzendrinks stehen in nahezu jedem Supermarktregal und gelten als beliebte Alternative zu Kuhmilch. Dabei unterschieden sie sich deutlich hinsichtlich der Zutaten und Nährwerte. Der Blick auf die Verpackung verrät, was drinsteckt.

Drink – nicht Milch

Auch wenn im Alltag oft von „Hafermilch“ oder „Sojamilch“ die Rede ist – auf der Verpackung darf das nicht stehen. Der Begriff Milch ist rechtlich geschützt und Produkten vorbehalten, die aus dem Euter eines Tieres stammen. Immer wieder haben Gerichte streng geurteilt und Produktnamen wie „Pflanzenmilck“ verboten. Stattdessen verwenden Hersteller meist den Begriff „Drink“, zum Beispiel „Haferdrink“ oder „Mandeldrink“ oder nennen schlicht die Basiszutat und lassen Produktabbildungen für sich sprechen. 

Von Soja bis Reis: Typische Basiszutaten 

Die Basis eines Pflanzendrinks ist meist leicht erkennbar, da sie oft direkt im Produktnamen steht. Üblich sind beispielsweise 

  • Hafer 
  • Sojabohne
  • Mandel
  • Reis
  • Erbse
  • Kokosnuss
  • Haselnuss
  • Mischungen daraus

Der Anteil der pflanzlichen Basiszutat variiert von Produkt zu Produkt und liegt meist zwischen 2 und 16 Prozent. Genauere Auskunft gibt der Blick in die Bezeichnung oder die Zutatenliste. An erster Stelle steht immer die Zutat mit dem größten Mengenanteil. Bei Pflanzendrinks ist das üblicherweise Wasser. 

Die Zutatenliste zeigt, was sonst noch drinsteckt

Ein Blick auf die Zutatenliste lohnt sich: Neben der Basiszutat finden sich hier auch Angaben zu:

  • Zucker- und Ölzusätzen
  • Vitamin- und Mineralstoffanreicherungen 
  • Zusatzstoffen wie Stabilisatoren, Emulgatoren, Verdickungsmitteln oder Säureregulatoren
  • Aromen

Zusatzstoffe sind in Pflanzendrinks keine Seltenheit. Viele Produkte, vor allem solche in Bio-Qualität, kommen aber auch ohne Zusatzstoffe aus. 
Wenn Sie regelmäßig Pflanzendrinks konsumieren, kann es sinnvoll sein, mit Vitaminen oder Mineralstoffen angereicherte Produkte zu kaufen. Denn Kuhmilch enthält von Natur aus wichtige Nährstoffe wie Kalzium, Vitamin B12, Jod und Vitamin B2, die Pflanzendrinks ohne Anreicherung nicht enthalten. 

Bei Bio-Produkten ist eine Anreicherung mit Vitaminen und Mineralstoffen grundsätzlich nicht erlaubt. Einige Bio-Hersteller setzen stattdessen auf die Alge Lithothamnium calcareum als Zutat zur Kalzium-Anreicherung – diese Praxis ist allerdings rechtlich umstritten und wurde von mehreren Öko-Kontrollstellen bereits verboten.

„Ungesüßt“ ist nicht gleich „zuckerfrei“

Begriffe wie „zuckerfrei“ und „ohne Zuckerzusatz“ sind rechtlich geregelt – aber nicht immer leicht zu verstehen.

Die Angabe „zuckerfrei“ ist nur erlaubt, wenn der Pflanzendrink maximal 0,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthält. Inzwischen gibt es aber auch zuckerfreie Produkte, die tatsächlich gar keinen Zucker enthalten. 

Die Angabe „Ohne Zuckerzusatz“ sagt aus, dass Hersteller keine Einfach- oder Zweifachzucker oder andere zuckerhaltige Zutaten zum Süßen zusetzen. So beworbene Pflanzendrinks können trotzdem erhebliche Mengen Zucker enthalten. Besonders bei Drinks auf Hafer- oder Reisbasis kann der Zuckergehalt durch die Fermentation während der Herstellung deutlich steigen – auf bis zu 7 Gramm pro 100 Milliliter. In solchen Fällen reicht die Angabe „Ohne Zuckerzusatz“ allein nicht aus – es braucht einen erklärenden Hinweis wie „enthält Zucker aus Haferfermentation“ in unmittelbarer Nähe. Zudem sollte in der Bezeichnung oder Zutatenliste erkennbar sein, dass fermentierter Hafer oder Reis für das Getränk verwendet wurde. 

Auch wenn die Aussage „ungesüßt“ nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist: Sie darf nicht irreführend sein. Auch hier kann ein Hinweis auf durch Fermentation entstandenen Zucker nötig sein, um Verbraucher:innen nicht zu täuschen.

Zum Vergleich: Sojadrinks enthalten oft deutlich weniger Zucker – meist zwischen 0 bei ungesüßten und 2,5 Gramm bei gesüßten Varianten. 

Ein Blick in die Nährwerttabelle schützt vor Überraschungen. Sie zeigt den tatsächlichen Zuckergehalt – unabhängig von Werbeaussagen.

„Barista“ für Kaffee-Liebhaber

Viele Pflanzendrinks tragen heute den Zusatz „Barista“. Der Begriff ist rechtlich nicht geschützt. Gemeint sind damit üblicherweise Produkte, die sich besonders gut aufschäumen lassen. Damit der Pflanzendrink beim Aufschäumen stabil bleibt, enthalten sie:

  • oft zusätzlich Speiseöl, beispielsweise Sonnenblumenöl
  • zum Teil Zusatzstoffe 

Einzelne Hersteller setzen dafür Phosphate ein. Wer diese vermeiden möchte, sollte die Zutatenliste prüfen. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

Haben Sie auch eine Frage? Unsere Redaktion antwortet.

 

Neuen Kommentar hinzufügen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Wir benötigen sie für eventuelle Rückfragen.

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.