So haben Hersteller reagiert:

Online-Angebote Organic Alpha Green Mother

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Hinweis auf Bio-Lebensmittel durch Markenname sowie gesundheits- und krankheitsbezogene Werbung entfernt sowie falsche Kennzeichnungen korrigiert
Geändert

Bei den jeweiligen Zutaten werden eindeutig gesundheitsbezogene Aussagen getroffen, die ich für sehr bedenklich halte, z. B. stärkt und regeneriert das kardiovaskuläre System, verhindern die abnormale Bildung von Blutgefäßen, einer Vorstufe von unkontrollierten Wucherungen wie Krebs. Ich habe jedoch keine Zulassung als Arzneimittel finden können. Darf man einfach so medizinische Aussagen treffen und das dann bei Amazon und Co. verkaufen? Ich finde dies unverantwortlich, gerade wenn man wirklich krank ist.
Verbraucher aus Dresden vom 29.02.2016

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung

Zusammenfassung:

Das Pflanzenpulver „Organic alpha Grüne Mutter“ wird über organicalpha.de/com und amazon.de zum Kauf angeboten. Der Anbieter bewirbt es mit zahlreichen nicht zugelassenen gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen. Die Bezeichnung des Produktes als „organic alpha“ verletzt den Grundsatz der EU-Öko-Verordnung „Wo bio oder öko drauf steht, muss auch bio oder öko drin sein“. Weiterhin halten die Anbieter die Kennzeichnungsvorschriften in mehreren Punkten nicht ein und sollten dies korrigieren sowie die unzulässige Werbung entfernen.

Darum geht’s:

Die Firma Organic Alpha LCC, Los Angeles/USA bietet auf ihren Internetseiten und auf amazon.de unter anderem das Pflanzenpulver „Honest Nutrition Organic alpha Green Mother“ zum Kauf an. Sie bewirbt das Produkt im Internet mit diversen gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen, beispielsweise

  • „Inulin reinigt den Darm und unterstützt mit Papain und Bromelain die Verdauung"
  • „Triterpene und Mariendistel schützen die Leberfunktion und fördern den Fettstoffwechsel“
  • „Astaxanthin und Bioflavoide wirken positiv auf Entzündungswerte im Körper“
  • „Blutregenalgen wirken mildernd bei chronischen Schmerzen in den Gelenken“
  • „Polysaccharide verhindern die abnormale Bildung von Blutgefäßen, einer Vorstufe von unkontrollierter Wucherungen wie Krebs“

Auf der Rückseite der Verpackung sind unter den Überschriften

  • Rohe Grüne Mikronährstoff
  • Leberentgiftung
  • Zellschutz Antioxidantien
  • Gehirn- & Nervensupport
  • Entzündungshemmer und
  • Probiotika

jeweils diverse Zutaten aufgeführt.

Zusätzlich sind der Verbraucherzentrale weitere Kritikpunkte bei der Darstellung im Internet oder auf der Verpackung aufgefallen, unter anderem:

  • Der Hinweis „organic alpha“, mit dem das Produkt beworben ist, weist auf ein Bio-Lebensmittel hin.
  • Der Hinweis „Keine der auf dieser Seite genannten möglichen Wirkweisen ist garantiert und zweifelsfrei belegt.“
  • Der Hinweis „Gibt deinem Organismus was er braucht, weil er es durch moderne Lebensmittel nicht mehr bekommt.“
  • Die Schriftgröße der Zutatenliste liegt unter einen Millimeter.
  • Die Schriftgröße der Verzehrempfehlung, Nährwertkennzeichnung und weiterer Kennzeichnungen (außer Überschriften) beträgt einen Millimeter.

Das ist geregelt:

Nach der EU-Öko-Verordnung müssen als biologisch oder ökologisch bezeichnete Lebensmittel im Einklang mit der Verordnung stehen. Das gilt für die Begriffe in allen Amtssprachen der EU, beispielsweise Englisch „organic“.
Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Die Angaben dürfen unter anderem „nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein". Nach der HCVO gibt es für Inulin folgenden zugelassenen Claim: „Zichorieninulin trägt durch Erhöhung der Stuhlfrequenz zu einer normalen Darmfunktion bei“
Ebenso verbietet die HCVO alle Angaben, die vermitteln, dass eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung generell nicht die erforderlichen Mengen an Nährstoffen liefern kann.
Nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) müssen die Angaben auf Lebensmittelverpackungen mindestens eine Schriftgröße von 1,2 mm bezogen auf das kleine „x“ haben.
Informationen über Lebensmittel dürfen diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen lassen
Das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet unter anderem geschäftliche Handlungen „die geeignet sind, […] die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen;“

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unseres Erachtens stellt die Werbung und Beschreibung des Angebotes eine Aneinanderreihung wissenschaftlich nicht belegter und nicht zugelassener gesundheits- und krankheitsbezogener Aussagen dar. Derartige Werbeaussagen sind aus unserer Sicht irreführend und verleiten Verbraucher zum Kauf.
Der Hersteller verletzt darüber hinaus den Grundsatz der Öko-Verordnung „Wo bio oder öko drauf steht, muss auch bio oder öko drin sein“.

Fazit:

Die krankheits- und gesundheitsbezogenen Behauptungen müssen nach Ansicht der Verbraucherzentrale unterbleiben. Ebenso sollten die Anbieter die Bewerbung des Produktes mit „organic“ unterlassen und die gesetzlichen Vorgaben zur Information über Lebensmittel einhalten.

Stellungnahme der Organic Alpha LCC, Los Angeles/USA

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 21.06.2017 liegt bisher keine Antwort vor.

Ergebnis

Die Anbieter des Produktes haben die kritisierten Punkte wie die Kennzeichnung der Verpackung mit „organic“ beseitigt und die Schriftgröße der Kennzeichnung erhöht. Ebenso ist am 20 06.2017 bei den online-Angeboten auf organicalpha.de/com und auf amazon.de die gesundheits- und krankheitsbezogene Werbung nicht mehr vorhanden.
Weiterhin zu kritisieren ist aus Sicht der Verbraucherzentrale, die Bezeichnung des Internetauftritts als „organicalpha“. Sie kann Verbraucher zu der Annahme verleiten, dass Bio-Lebensmittel gemäß der EU-Öko-Verordnung angeboten werden. Außerdem verwendeten die Betreiber am 20.06.2017 auf der Unterseite „Über uns“ das Foto der alten Verpackung mit der Bezeichnung „organic alpha“ auf der Schauseite. Bei der Beschreibung des Angebotes sind unter der Überschrift „Entgiftung und Detox“ vier Zutaten des Produktes aufgeführt, für die keine wissenschaftlichen Belege oder Claims als Belege einer entgiftenden Wirkung genannt werden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de