Das ärgert beim Einkauf:

Aktion „2 + 1 Gratis“, 2 x Thomy Hollandaise + 1 x Herta Genuss Momente

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Nach Abmahnung gibt Herta Unterlassungserklärung ab: Erst bei der Online-Teilnahme nach dem Kauf haben Verbraucher erfahren, dass der Hersteller die Aktion mit maximal 1,99 Euro pro Haushalt erstattet
getaeuscht

Nestlé bietet im Handel Produkte der Serie „Herta Genuss Momente“ mit dem Werbeaufkleber „2+1 Gratis“ an. Im Verbund mit dem Kauf zweier Produkte „Thomy Hollandaise“ soll dem Kunden der Kaufpreis für das Produkt vom Hersteller Herta erstattet werden. Laut Aufkleber auf der Verpackung ist es erforderlich, den Kassenbon hochzuladen. Die wichtige Teilnahmebedingung, dass nur einmal der Kaufpreis des Herta Genuss Momente Produktes pro Haushalt erstattet wird, erfahren Verbraucher allerdings erst nach dem Kauf. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist dies jedoch eine wichtige Information, die bereits mit der Werbung auf den Produkten aufgeführt werden sollte.

Wir haben am 04.05.2017 im Handel 12 mal Thomy Les Sauces gekauft und haben dazu den beworbenen Herta Schinken gekauft, den man zuerst zahlen musste. Mir wurde mitgeteilt, dass man den Bon im Internet hochladen muss und dann das Geld für den Herta Schinken zurückbekommen würde. Pro 2 Mal Thomy Les Sauces sollte es 1 Paket Herta Schinken geben. Als ich meinen Bon im Internet einlösen wollte, wurde mir mitgeteilt, dass es nur einen Bon pro Haushalt sein darf. Der Aktionszeitraum läuft vom 03.05.2017 bis 18.06.2017. Da nirgends ersichtlich ist, dass 2 + 1 Gratis auf einen Haushalt begrenzt ist, fühle ich mich hinters Licht geführt. Denkt auch an die älteren Kunden. Dieser Hinweis sollte schon am Werbeort und nicht erst im Internet gegeben werden. Nach Rückfrage beim Anbieter bekam ich diese Mail: […] „Beim Kauf von zwei THOMY Les Sauces Hollandaise und einem HERTA Genuss Momente Produkt wird der Kaufpreis des Genuss Momente Produktes (maximal 1,99 €) zurückerstattet. Die Teilnahme ist limitiert auf einen Kassenbon, das heißt, eine Teilnahme pro Haushalt. Es werden pro Haushalt maximal 1,99 € erstattet und ein Kassenbon kann nicht mehrfach eingereicht werden. Unsere Teilnahmebedingungen können Sie unter folgendem Link einsehen: […].“
Verbraucher aus Frechen vom 09.05.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Auf der Verpackung der Produkte der Serie „Herta Genuss Momente“ wirbt der Hersteller, dass Kunden für den Kauf von zwei Produkten „Thomy Hollandaise“ und einem Produkt der Serie „Herta Genuss Momente“ der Kaufpreis für das Produkt von Herta erstattet wird. Nach dem Kauf sollen die Kunden den „Kassenbon hochladen und Geld für „1 x Herta Genuss Momente“ zurückbekommen."

Der Aufkleber enthält außerdem – in kleinerer Schrift – Informationen über den begrenzten Zeitraum und die Teilnahmebedingungen auf herta.de. Weitere Hinweise zur Aktion sind auf der Verpackung nicht ersichtlich.

Online müssen Kunden im Teilnahmeformular persönliche Daten und den Kaufpreis des Herta Produkts eingeben, sowie eine Einwilligungserklärung zur Datennutzung und die Teilnahmebedingungen bestätigen, bevor sie den Kassenbon hochladen können. Auf dem Teilnahmeformular selbst steht kein Hinweis auf den begrenzten Umfang der Erstattung.

Der Kunde muss aktiv – entweder beim Ausfüllen des Teilnahmeformulars oder in der Leiste ganz rechts – die Seite mit den Teilnahmebedingungen öffnen und erfährt unter Nummer vier von insgesamt acht Punkten, dass „pro Haushalt maximal 1,99 € erstattet werden“.

Das ist geregelt:

Gemäß des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist eine geschäftliche Handlung irreführend, wenn sie unwahre Angabe enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über den Anlass des Verkaufs wie das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils, den Preis oder die Art und Weise, in der er berechnet wird, oder die Bedingungen, unter denen die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Durch Aktionsangebote verbunden auch mit einer begrenzten Verfügbarkeit sollen Verbraucher zum vermehrten Kauf der Produkte angeregt werden.

Aufgrund der hervorgehobenen Werbeaussage „2+1 Gratis“ ohne weitere Erläuterungen auf der Packung werden Verbraucher davon ausgehen, dass sie beim Kauf von mehreren Packungen auch mehr zurückerstattet bekommen. Beim Kauf von beispielsweise sechs „Thomy Sauce Hollandaise“-Produkten und drei Packungen „Herta Genuss Momente“ werden Verbraucher davon ausgehen, dass sie die Erstattung auch dreimal beanspruchen können. Die wichtige Teilnahmebedingung, dass nur einmal der Kaufpreis des Herta Genuss Momente Produktes pro Haushalt erstattet wird, erfahren Verbraucher allerdings erst nach dem Kauf.

Fazit:

Der Hinweis auf die einmalige Teilnahme pro Haushalt sollte bereits auf dem Produkt gut sichtbar erscheinen, damit Verbraucher schon vor dem Kauf ausreichend informiert werden.

Stellungnahme der Herta GmbH, Herten

Kurzfassung:

Wir sind nach wie vor der Auffassung, die Aktion „2+1 GRATIS“ in Wort und Bild vorne auf der Verpackung mit Aktionsbedingungen, Zeitraum und Verweis auf detailliertere Teilnahmebedingungen deutlich kommuniziert zu haben. Die Begrenzung auf eine Teilnahme pro Haushalt ist gängige Praxis. Da uns Verbraucherschutz jedoch sehr am Herzen liegt, haben wir die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben.

Ergebnis

Der Anbieter hat sich verpflichtet zukünftig nicht mehr in der kritisierten Aufmachung zu werben.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de