So haben Hersteller reagiert:

Fischerstolz Kabeljau paniert nun mit neuem Namen

Änderung: Mit dem Namen „Kabeljau Bratlinge paniert“ und dem Hinweis auf das Zerkleinern wird auf der Schauseite nun deutlich, dass keine panierten Filets vom Kabeljau in der Packung stecken.
Geändert

Nichts deutete auf der Vorderseite darauf hin, dass die Packung kein Kabeljaufilet enthält. Erst auf der Rückseite war zu lesen, dass der Fisch zerkleinert und geformt ist. 
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat den Anbieter abgemahnt. Dieser hat sich verpflichtet, für eine Zubereitung aus zerkleinertem Kabeljau nicht länger mit der Angabe „Kabeljau paniert“ zu werben. 
Der Anbieter hat die Verpackung geändert und weist nun bereits auf der Schauseite auf zerkleinerten Kabeljau hin.

Der als "Kabeljau Paniert" bezeichnete Fisch ist aus zerkleinertem Fisch zusammengefügt. Das steht allerdings auf der Rückseite der Packung. Und das wird dann auch noch mit "Fischerstolz" bezeichnet, eine absolute Frechheit.
Verbraucher aus Dortmund vom 17.06.2022

Vorne auf der Verpackung steht nur Kabeljau paniert, aber nichts davon, dass es sich um zerkleinerten Fisch handelt. Wir dachten es würde sich um 2 Stücke frischen Kabeljau handeln. Erst beim Essen merkten wir, was wir da hatten. So dass wir die Packung aus dem Müll holten und dann auf der Rückseite lasen, dass es vorgegarter zerkleinerter Kabeljau ist. Dies sollte gutleserlich VORNE stehen. Das vordere Etikett vermittelt eindeutig einen falschen Eindruck / ein falsches Lebensmittel.
Verbraucherin aus Frankenthal vom 08.04.2022

Auf der Vorderseite steht groß "Kabeljau paniert" und das Produkt liegt in der Frische- bzw. Werbungstheke. Optisch wird vermittelt, dass man frisches Filet kauft.
Auf der Rückseite steht, dass es zerkleinerter Fisch ist, aber warum nicht auf der Vorderseite? Ich drehe ein empfindliches Frischeprodukt nicht 10x herum, um es zu schonen, da ich ja rohen Fisch innen erwarte – in Wirklichkeit ist der Fisch vorgegart und schmeckt dann auch wie vorgekaut.
Auf der Vorderseite wäre für den Aufdruck "Zubereitung aus zerkleinertem Kabeljau, vorgegart" reichlich Platz gewesen.
Ich gehe davon aus, dass es bewusste Täuschung ist. Beim MHD hätte ich stutzig werden müssen, da habe ich leider nicht drauf geachtet, da ich was schnell Zuzubereitendes zu Mittag suchte.
Verbraucherin aus Wanzleben-Börde vom 18.03.2022

"Kabeljau paniert" lese ich groß und deutlich auf der Verpackung. Kenne ich, habe ich bisher bei einem anderen Discounter gekauft, war super. Probieren wir mal den von LIDL ... Eine Katastrophe: "Pampe paniert" wäre die korrekte Bezeichnung. Ungenießbar! Wir haben die Packung dorthin gebracht, wo sie hingehört - in die Mülltonne.
Wir betrachten dieses Produkt als Verbrauchertäuschung, auch wenn, wie wir hinterher sahen, auf der Rückseite "aus zerkleinertem Kabeljau" zu lesen ist.
Verbraucher aus Hettenrodt vom 14.03.2022

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Dass unter der Panade kein Filet, sondern zerkleinerter Kabeljau steckt, ist nicht zu erwarten. Hier fehlt die zutreffende Bezeichnung auf der Schauseite.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite steht die Angabe „Kabeljau paniert“, die Abbildung zeigt zwei panierter Fischstücke. Auf dem Etikett ist im unteren linken Rand das blaue MSC-Siegel (zertifizierte nachhaltige Fischerei) zu sehen. Über dem Schriftzug „Fischerstolz“ ist oben rechts die Abbildung ein Männer-Portraits mit Bart und Fischer-/Kapitänsmütze zu erkennen.
Die untere Hälfte der Verpackung ist transparent und lässt zwei panierte Stücke in Fischfiletform erkennen.
Die Rückseite bezeichnet das Produkt hervorgehoben mit „Panierte Kabeljau“. Etwas kleiner darunter befindet sich der Hinweis „Zubereitung aus zerkleinertem Kabeljau mit Panade, vorgegart“.
Das Produkt enthält laut Zutatenverzeichnis 63 Prozent Kabeljau und 19 Prozent Panade. Weitere Zutaten sind Wasser, pflanzliche Öle, Weizenmehl, modifizierte Stärke, Speisesalz, Verdickungsmittel: Methylcellulose.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und leicht verständlich sein.
Nach der LMIV müssen Fischerzeugnisse und Fischzubereitungen, die wie ein gewachsenes Stück Fisch aussehen, aber tatsächlich aus Stücken hergestellt sind, den Hinweis „aus Fischstücken zusammengefügt“ tragen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Beschwerden sind absolut verständlich. Dass die Packung „Kabeljau paniert“ mit sichtbarem Inhalt in Fischfiletform ein Produkt aus zerkleinertem Fischfleisch enthält, ist nicht zu erwarten. Das Fischfleisch wird mit Wasser, Verdickungsmittel und vielen weiteren Zutaten zusammengehalten und ähnelt damit eher einer Fischfrikadelle. Ohne deutlichen Hinweis auf die Art des Produktes ist die Aufmachung unserer Ansicht nach täuschend. 

Fazit:

Der Anbieter sollte den zerkleinerten Fisch bereits deutlich auf der Schauseite kennzeichnen.

 

Stellungnahme der Cité Marine, F-Kervignac

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Bei dem Produkt handelt es sich um eine Zubereitung aus zerkleinertem Kabeljau mit Panade. Die Produktbezeichnung „Kabeljau paniert“ beschreibt somit zutreffend die Charakteristika des Produktes. 
Für mehr Transparenz wurde die Produktverpackung geändert. Die genaue Erläuterung „Zubereitung aus zerkleinertem Kabeljau mit Panade“ befindet sich nun auf der Vorderseite und die Produktbezeichnung wurde in „Kabeljau Bratlinge paniert*“ angepasst.

Ergebnis

Der Anbieter bezeichnet das Produkt seit Juni 2022 auf der Schauseite als „Kabeljau Bratlinge paniert*“. Zusätzlich steht dort auch der Hinweis „Zubereitung aus zerkleinertem Kabeljau mit Panade“.