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„Panierter Kabeljau“ entpuppt sich als zerkleinerter Fisch

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„Panierter Kabeljau“ entpuppt sich als zerkleinerter Fisch

Ein „Panierter Kabeljau“, der sich erst bei genauem Hinsehen als Zubereitung aus zerkleinertem Fisch entpuppte, hat gleich mehrere Verbraucher:innen verärgert. Sie meldeten das Produkt der Marke „Fischerstolz“ des französischen Anbieter Cité Marine S.A.S. an das Portal Lebensmittelklarheit. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband bewertete die Aufmachung als täuschend und mahnte das Unternehmen daraufhin erfolgreich ab. Der Anbieter hat die Verpackung inzwischen geändert und nennt das Produkt jetzt „Kabeljau Bratlinge, paniert“. 

Form der panierten Stücke ließ Filet vermuten

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen. Dieser Grundsatz der Lebensmittelinformationsverordnung gilt auch dann, wenn die gesamte Aufmachung der Vorderseite keinen Anlass gibt, die Verpackung umzudrehen und die klarstellenden Informationen im Kleingedruckten zu lesen. Im vorliegenden Fall ließ nicht nur der Name „Panierter Kabeljau“ vermuten, dass in der Verpackung zwei panierte Fischfilets stecken. Unter der transparenten Folie waren zwei panierte Stücke zu erkennen, die in der typischen Form von Fischfilets gestaltet waren. „Optisch wird vermittelt, dass man frisches Filet kauft“, klagte eine Verbraucherin gegenüber Lebensmittelklarheit.  
Über die tatsächliche Zusammensetzung waren die Verbraucher:innen dann überrascht: Laut Bezeichnung handelte es sich nämlich keineswegs um panierte Filetstücke aus Kabeljau, sondern um eine „Zubereitung aus zerkleinertem Kabeljau mit Panade, vorgegart“. Im Zutatenverzeichnis waren neben Kabeljau und Panade auch Wasser, Verdickungsmittel und weitere Zutaten zu finden. Als „absolute Frechheit“ bezeichnete ein Verbraucher die Aufmachung. Denn auf der Vorderseite war kein Hinweis auf die tatsächliche Zusammensetzung zu finden. 

Zusammensetzung ähnelt Fischfrikadelle

Nach Ansicht der Expertinnen des Portals ähnelt das Produkt eher Fischfrikadellen als „Paniertem Kabeljau“. Laut den Leitsätzen für Fisch und Fischerzeugnisse werden Fischfrikadellen aus zerkleinertem Fischfleisch mit Bindemitteln, auch in Kombination mit anderen Lebensmitteln hergestellt. Die Expertinnen konnten den Täuschungsvorwurf daher nachvollziehen und gaben den Fall an den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weiter, der den Anbieter daraufhin zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufforderte. 
Das Unternehmen hat die Erklärung inzwischen unterzeichnet und darin zugesichert, das Fischerzeugnis nicht mehr in der kritisierten Aufmachung zu verkaufen. Laut Anbieter heißt das Produkt bereits seit Ende Juni „Kabeljau Bratlinge, paniert“. Zusätzlich wird auf der Schauseite der Hinweis „Zubereitung aus zerkleinertem Kabeljau mit Panade“ abgedruckt. Der Verpackungsentwurf liegt Lebensmittelklarheit vor. 

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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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