Protein-Lebensmittel: Teuer, aber nicht unbedingt besser
Käse mit „hohem Proteingehalt“ oder Erdnussbutter als „Proteinquelle“: Der Handel mit Proteinprodukten boomt. Lebensmittelklarheit hat in einem Marktcheck 59 Produkte mit Proteinwerbung sowie 57 Vergleichsprodukte unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Nicht in allen entsprechend beworbenen Produkten steckt tatsächlich mehr Protein als in Vergleichsprodukten ohne Proteinwerbung. Ein Drittel fällt durch einen hohen Fett- oder Salzgehalt auf. Gleichzeitig ist ein Großteil der Protein-Lebensmittel teurer als entsprechende Vergleichsprodukte ohne Proteinwerbung.
Proteinwerbung boomt
Die Gruppe der Lebensmittel mit Proteinwerbung ist groß und uneinheitlich. Das Angebot reicht von Käse, Proteindrinks und Eiweißbroten über Nudeln und Gemüsekonserven bis hin zu Fertiggerichten, Snacks und Süßigkeiten. Entsprechend unterschiedlich war auch die Zusammensetzung der im Marktcheck erfassten Produkte. Während es sich bei einigen Produkten um normale Lebensmittel wie Käse, Quark oder Sojadrink handelt, sind andere wie Protein-Schokolade oder Eiweißbrot mit unterschiedlichen Proteinquellen speziell angereichert.
Unabhängig von der Produktgruppe zeigte sich: Wer Lebensmittel mit Proteinwerbung kauft, muss tief in die Tasche greifen: 49 von 57 Proteinprodukten waren teurer als das entsprechende Vergleichsprodukt ohne Proteinwerbung. Jedes fünfte Produkt im Marktcheck kostete sogar mehr als doppelt so viel.
„Protein-Käse“: Meist nicht proteinreicher als ein Vergleichsprodukt
Die Werbung als „proteinreich“ ist zulässig, wenn das Lebensmittel 20 Prozent Protein – bezogen auf den Brennwert – enthält. Für die Angabe „Proteinquelle“ oder „enthält Protein“ sind mindestens 12 Prozent Protein gefordert. Andere Formen der Werbung, wie der Begriff „Protein“ im Produktnamen, sind nicht speziell geregelt. Entsprechend beworbene Produkte müssen aber mindestens die Voraussetzungen für „Proteinquelle“ erfüllen. Viele natürliche Lebensmittel wie Käse, Hülsenfrüchte oder Fisch erreichen diese Werte von Natur aus. Daher wäre eine Werbung als „Proteinquelle“ zwar grundsätzlich zutreffend. Wenn alle Vergleichslebensmittel aber gleichermaßen proteinhaltig sind, kann es sich aber um eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten handeln.
Im Marktcheck zeigte der direkte Vergleich der beworbenen Lebensmittel mit dem jeweiligen Vergleichsprodukt: Nicht immer steckt in den Proteinlebensmitteln außergewöhnlich viel Eiweiß. Knapp ein Viertel der Produkte enthielt genauso viel oder nur geringfügig mehr Eiweiß als das Vergleichsprodukt ohne Proteinwerbung. Besonders häufig war das bei Käse der Fall. Sechs Produkte im Check unterschieden sich im Proteingehalt nicht oder kaum von vergleichbarem Käse ohne Proteinwerbung. Vier Anbieter warben mit dem Hinweis „von Natur aus“, um die Gefahr einer Werbung mit Selbstverständlichkeiten zu vermeiden.
Viele Proteinprodukte im Test weisen zudem ein ungünstiges Nährwertprofil auf: Elf Lebensmittel enthalten viel Salz, neun Produkte viel Fett.
Proteinwerbung manchmal missverständlich
Bei knapp der Hälfte der untersuchten Produkte (27 von 59) warben die Anbieter bereits im Produktnamen mit „Protein“ oder „Eiweiß“. Bei einem Großteil davon (25) folgte eine Erläuterung in Form einer nährwertbezogenen Angabe wie „proteinreich“ oder „High Protein“. Bei zwei Produkten fehlte eine solche Erläuterung. In diesen Fällen könnten Verbraucher:innen den Namen als Hinweis auf einen hohen Eiweißgehalt verstehen. Eine Proteincreme erfüllte jedoch lediglich die Voraussetzungen für „Proteinquelle“. Da eine nährwertbezogene Angabe fehlte, besteht die Gefahr, dass Verbraucher:innen den Proteingehalt falsch einschätzen.
Bei 26 Produkten war der Eiweißgehalt auf der Schauseite angegeben. Ein Großteil der Anbieter machte diese Angabe in Gramm und bezog sie auf die gesamte Verpackung. Der Proteingehalt kann so im Vergleich zu anderen Produkten deutlich größer erscheinen als er ist. Zudem ist ein Vergleich mit anderen Produkten dadurch erschwert. Auch war nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich, worauf sich die angegebene Menge Eiweiß bezieht.
Lebensmittelklarheit fordert aufgrund der Ergebnisse:
- Lebensmittel mit ungünstigen Nährwertprofilen, also viel Salz, Zucker oder Fett, sollten nicht mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben werben dürfen. Die Europäische Kommission sollte deshalb zeitnah die schon seit vielen Jahren angekündigten Nährwertprofile für die Health-Claims-Verordnung vorlegen und verbindlich machen.
- Bei Produkten mit „Protein“ im Namen sollten Hersteller immer im selben Sichtfeld eine zugelassene nährwertbezogene Angabe wie „Proteinquelle oder „hoher Proteingehalt“ ergänzen, denn dahinter stehen verlässliche Proteinmindestgehalte.
- Wenn der Proteingehalt auf der Schauseite steht und sich auf den gesamten Packungsinhalt bezieht anstatt auf 100 Gramm, besteht ein hohes Täuschungspotential. Der Proteingehalt kann so im Vergleich zu anderen Produkten deutlich größer erscheinen als er ist. Die Lebensmittelüberwachung sollte dagegen vorgehen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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