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Erfolgreich abgemahnt: Anbieter von Proteinpulver entfernt Gesundheitsaussagen

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Erfolgreich abgemahnt: Anbieter von Proteinpulver entfernt Gesundheitsaussagen

„Optimale Unterstützung der Proteinbiosynthese“ und „Laktase zur besseren Verdauung“: Mit diesen und ähnlichen Behauptungen bewarb die Quality First GmbH ihr Proteinpulver „More Nutrition Total Protein“. Eine Verbraucherin beschwerte sich darüber beim Portal Lebensmittelklarheit.de. Die Expertinnen des Portals konnten das Täuschungspotenzial nachvollziehen und gaben den Fall an den Verbraucherzentrale Bundeverband (vzbv) weiter, der den Anbieter daraufhin abmahnte. Die Quality First GmbH gab eine Unterlassungserklärung ab und entfernte einen Großteil der kritisierten Aussagen.

Unzulässige Gesundheitsversprechen für „Whey“ und Casein

Anbieter dürfen ihre Produkte nur dann mit gesundheitsbezogenen Angaben bewerben, wenn die Aussagen zuvor geprüft und von der Europäischen Kommission zugelassen wurden. Für die Proteine „Whey“ (Molkenprotein) und Casein gibt es keine zugelassenen Claims. Für Proteine allgemein gibt es dagegen die zugelassenen Aussagen „Proteine tragen zu einer Zunahme an Muskelmasse bei“ und „Proteine tragen zur Erhaltung von Muskelmasse bei“. Der Anbieter hatte seine Aussagen aber speziell auf Whey, Casein und Laktase bezogen. Nach Ansicht des vzbv sind die aufgeführten Aussagen daher nicht zulässig. Für Laktase ist die Aussage „Bei Personen, die Probleme mit der Verdauung von Laktose haben, verbessert Laktase die Laktoseverdauung“ zugelassen. Die allgemeine Behauptung, Laktase verbessere generell die Verdauung, ist nach Ansicht des vzbv hingegen unzulässig.

Der Anbieter hat die Unterlassungserklärung inzwischen unterschrieben und die kritisierten Aussagen auf der Homepage entfernt beziehungsweise angepasst.    

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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