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Angebliches Melatonin-Wundermittel: Anbieter lenkt ein

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Angebliches Melatonin-Wundermittel: Anbieter lenkt ein

Positive Effekte bei Schlafstörungen, Hilfe bei Verdauungsproblemen und ein vermindertes Krebsrisiko: Mit diesen und weiteren, völlig überzogenen Gesundheitsversprechen hatte die Quality First GmbH in ihrem Online-Portal und auf Instagram sein Nahrungsergänzungsmittel mit Melatonin „More Nutrition More Sleep“ beworben. Nach einer Verbraucherbeschwerde ging der Verbraucherzentrale Bundesverband gerichtlich gegen die Werbung vor. Die Klage endete mit einem Anerkenntnisurteil, der Anbieter hat die kritisierten Aussagen inzwischen entfernt. 

Gesundheitswerbung als Erfolgsgeschichten getarnt

Gleich mehrere Verbraucher hatten sich bei Lebensmittelklarheit über die Werbung für das Nahrungsergänzungsmittel beschwert. Sowohl im sozialen Netzwerk Instagram als auch auf der Homepage des Unternehmens waren die zweifelhaften Gesundheitsversprechen zu finden. Sie lauteten beispielsweise „Schützt deine Mitochondrien und senkt das Krebsrisiko“ oder „… half bei Verdauungsproblemen und sogar in der Schmerzminderung“. Teilweise war die Werbung mit Aussagen wie „Mir hilft es auch enorm“ oder „Mir wäre es das wert“ als Erfolgsgeschichten verpackt. 

Doch laut Health-Claims-Verordnung müssen alle Aussagen wissenschaftlich belegt und zugelassen sein, die als Werbung für konkrete Produkte benutzt werden. Für Melatonin sind bislang nur zwei Aussagen zugelassen, und zwar: 

  • „Melatonin trägt dazu bei, die Einschlafzeit zu verkürzen“ und
  • „Melatonin trägt zur Linderung der subjektiven Jetlag-Empfindung bei“  

Krankheitsbezogene Werbung für Lebensmittel ist generell verboten. 

Die Expertinnen des Portals Lebensmittelklarheit sahen in den Aussagen einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung und gaben den Fall an den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weiter. Dieser forderte die Quality First GmbH zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Da das Unternehmen die Erklärung nicht unterzeichnete, ging der Fall vor Gericht. 

Im laufenden Verfahren lenkte der Anbieter aber schließlich ein, sodass es zu einem Anerkenntnisurteil kam. Auf der Homepage ist die Werbung inzwischen entfernt.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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