Lexikon
Geschützte geografische Angabe (g.g.A)
Das EU-weit einheitliche Siegel bedeutet "geschützte geografische Angabe" und stellt sicher, dass das Lebensmittel eine bestimmte Qualität aufweist und aus der genannten Region stammt. Mindestens eine Stufe der Produktion muss dabei im genannten geografischen Gebiet erfolgen.
Derzeit sind knapp 80 Bezeichnungen aus Deutschland auf diese Weise geschützt. Neben der Nürnberger Rostbratwurst sind dies zum Beispiel das Lübecker Marzipan oder der Schwarzwälder Schinken. Welche das sind, erfahren Sie in der DOOR-Datenbank der Europäischen Kommission. Zum Vergleich: Das strengere Siegel „geschützte geografische Ursprungsbezeichnung“ dürfen nur zwölf Spezialitäten aus Deutschland tragen.

Podcast-Folge 3: Von hier oder doch weit gereist? Wie mit regionalen Lebensmitteln getrickst wird
In dieser Folge geht es um regionale Lebensmittel und wie mit Regionalwerbung getrickst wird. Christiane Seidel vom Verbraucherzentrale Bundesverband erklärt, was „regional“ eigentlich genau heißt, wo „regionale“ Produkte unter Umständen wirklich herkommen und was hinter den verschiedenen Regionalitätssiegeln steckt.
Mehr Infos zu regionalen Lebensmitteln finden Sie hier:
- Zutaten für „regionale Lebensmittel“ können weit gereist sein
-
Werbung mit Heimat und Region – gesetzlich nicht klar geregelt
Das Storyboard zur Podcastfolge gibt es hier:
Storyboard Von hier oder doch weit gereist
Länge: 24:46 Minuten