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Welche Beschwerden bearbeiten wir?

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Welche Beschwerden bearbeiten wir?

Wenn Sie eine Beschwerde an Lebensmittel-Klarheit schreiben:
Dann beachten Sie bitte:

  • dass die Beschwerde nachvollziehbar ist.

Nachvollziehbar bedeutet:
Wir von Lebensmittel-Klarheit verstehen Ihre Beschwerde.

  • dass das Lebensmittel im Supermarkt zu kaufen ist.

Oder im Internet.
Denn wir müssen die Verpackung im Original prüfen.
Außerdem machen wir Fotos vom Lebensmittel.
Und von der Verpackung.

Oft geht es bei einer Beschwerde um folgende Fragen:

  • Hat sich der Hersteller an das Gesetz gehalten?

Für Lebensmittel-Verpackungen gibt es Gesetze in Deutschland.
Die Hersteller müssen bei den Verpackungen auf bestimmte Anforderungen achten.

  • Was haben Gerichte in ähnlichen Fällen entschieden?
  • Bei welchen Fragen fehlen Antworten im Gesetz?

Auf unserem Portal Lebensmittel-Klarheit kommen auch Hersteller zu Wort.
Wenn eine Lebensmittel-Verpackung kritisiert wurde:
Dann schreiben wir dem Hersteller.
Und fragen ihn nach seiner Meinung.
So kann der Hersteller darauf reagieren.
Er kann zum Beispiel schreiben:
Die Aufmachung von der Verpackung finden wir trotzdem passend.
Oder:
Wir planen eine Änderung.

Zu einer Beschwerde veröffentlichen wir mehrere Informationen:

  • die Beschwerde vom Verbraucher
  • Fotos von der Verpackung
  • die Meinung von Lebensmittel-Klarheit
  • die Antwort vom Hersteller

 

Einige Beispiele

 

1.    Joghurt
Auf dem Deckel sind Früchte zu sehen.
Aber in der Zutaten-Liste sind kaum Früchte.
Dafür enthält der Joghurt natürliche Aromen.

2.    Speise-Öl
Auf der Flasche sind Oliven zu sehen.
Aber in Wirklichkeit ist das Öl kein reines Oliven-Öl.
In Wirklichkeit ist das Öl eine Mischung aus verschiedenen Pflanzen-Ölen.

3.    Angebote aus der Region
In einem Werbe-Prospekt werden Lebensmittel angeboten.
In der Überschrift steht:
Angebote aus unserer Region.
In Wirklichkeit sind aber nicht alle Lebensmittel im Werbe-Prospekt aus der Region.

4.    Vitamin-Tabletten
Ein Internet-Shop bietet Vitamin-Tabletten an.
Auf der Verpackung sind Bilder von Obst und Gemüse.
Die Vitamin-Tabletten sind aber nicht nur aus natürlichem Obst und Gemüse.
Es sind auch künstliche Vitamine drin.


Grau-Bereich

 

Wir von Lebensmittel-Klarheit schreiben zu jeder Beschwerde unsere Meinung.
Wir schreiben auch, was dazu im Gesetz steht.
Aber wir von Lebensmittel-Klarheit sind eine Verbraucher-Organisation.
Wir können deshalb nicht sagen:
Dieser Hersteller hat gegen das Gesetz verstoßen.
Das kann nur ein Gericht feststellen.
Wenn ein Gericht noch keine Entscheidung getroffen hat:
Dann sagen wir:
Diese Beschwerde ist im Grau-Bereich.

Manchmal passieren dem Hersteller auch Fehler.
Zum Beispiel, weil der Drucker kaputt war.
Folgende Fehler können vorkommen:

  • Aus Versehen ist das Mindest-Haltbarkeits-Datum verwischt.
  • Aus Versehen ist das Etikett falsch abgeschnitten.

Deshalb kann man die Zutaten-Liste nicht ganz lesen.

Wenn solche Fehler passieren:
Dann wird die Beschwerde nicht online gestellt.
In diesen Fällen müssen sich die Verbraucher:innen an die Lebensmittel-Überwachung wenden.
Solche Fälle sind selten.

Wenn wir von Lebensmittel-Klarheit denken:
Der Hersteller hat gegen das Gesetz verstoßen.
Dann schreiben wir der Lebensmittel-Überwachung.
Oder den Verbraucher-Zentralen:

  • der Verbraucher-Zentrale vom Bundes-Verband
  • den Verbraucher-Zentralen von den Ländern

Auch die Verbraucher-Zentralen können rechtlich gegen die Hersteller vorgehen.

Mehr Infos zu Gesetzes-Fragen finden Sie unter:


In diesen Fällen ist Lebensmittel-Klarheit nicht zuständig

 

In den folgenden Fällen ist Lebensmittel-Klarheit nicht zuständig:

  1. Beschwerden zu einem anderen Thema
    Zum Beispiel zum Thema Lebensmittel-Hygiene.
    Lebensmittel-Hygiene bedeutet:
    Lebensmittel dürfen nicht gefährlich sein für die Gesundheit.
    Sie dürfen nicht durch gefährliche Stoffe verunreinigt sein.
    Zum Beispiel durch Glas-Splitter.
    In diesen Fällen müssen sich die Verbraucher:innen an die Lebensmittel-Überwachung wenden.
     
  2. Beschwerden, die nicht ernst gemeint sind
    Zum Beispiel wenn jemand schreibt:
    Ich vermisse den Sand im Sand-Kuchen.
    Die meisten Menschen wissen:
    Sand-Kuchen besteht nicht aus echtem Sand.
     
  3. Beschwerden, für die eine Untersuchung im Labor nötig ist
    Zum Beispiel steht auf einem Joghurt-Becher:
    Ohne Farb-Stoffe.
    Der Joghurt ist aber leuchtend rot.
    Nur ein Labor kann feststellen:
    Hat der Hersteller Farb-Stoffe verwendet?
    In diesen Fällen müssen sich die Verbraucher:innen an die Lebensmittel-Überwachung wenden.
     
  4. Verbraucher:innen haben nur eine Frage zu einem bestimmten Lebensmittel
    Wir veröffentlichen nur Beschwerden.
    Wir veröffentlichen keine Fragen.
    Aber wir beantworten Ihre Frage.

 

Grundsätzlich bekommen alle Verbraucher:innen eine Antwort auf ihre Beschwerde.
Wenn wir die Beschwerde veröffentlichen.
Und wenn wir die Beschwerde nicht veröffentlichen.
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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