
Was bedeutet ohne Zucker-Zusatz?
Bei manchen Lebensmitteln steht die Angabe ohne Zucker-Zusatz.
Verbraucher denken dann:
Dieses Lebensmittel ist nicht gesüßt.
Aber in Wirklichkeit kann das Lebensmittel Süß-Stoffe enthalten.
Manchmal gibt es deshalb die Angabe gesüßt mit …
Aber nicht immer.
Verbraucher haben sich deshalb bei Lebensmittel-Klarheit beschwert.
Lebensmittelklarheit findet:
Hersteller sollen neben der Angabe ohne Zucker-Zusatz auch die Angabe gesüßt mit … schreiben.
Verbraucher sollen wissen:
Süß-Stoffe sind nicht unbedingt besser als Haushalts-Zucker.
Beispiel:
Auf einem Haselnuss-Riegel steht die Angabe ohne Zucker-Zusatz.
Verbraucher denken:
Der Haselnuss-Riegel ist natürlich und gesund.
Aber in Wirklichkeit enthält der Haselnuss-Riegel Maltit-Sirup.
Das ist zwar kein Zucker, aber ein Süß-Stoff.
Das steht im Gesetz

Wenn das Lebensmittel keinen Zucker-Zusatz enthält:
Dann darf die Angabe ohne Zucker-Zusatz auf dem Lebensmittel stehen.
Als Zucker-Zusatz zählen:
- Haushalts-Zucker
- Frucht-Zucker
- Trauben-Zucker
- Frucht-Sirup
- Honig
Wenn auf dem Lebensmittel die Angabe ohne Zucker-Zusatz steht:
Dann kann das Lebensmittel Süß-Stoffe enthalten.
Das ist erlaubt.
Manche Lebensmittel enthalten von Natur aus Zucker.
Dann soll auf dem Lebensmittel auch stehen:
Enthält von Natur aus Zucker.
Das sagt Lebensmittel-Klarheit dazu
Die Angabe ohne Zucker-Zusatz ist nicht eindeutig.
Verbraucher denken dann nämlich, dass das Lebensmittel ungesüßt ist.
Das ist besonders bei Lebensmitteln so, die es auch ungesüßt gibt.
Zum Beispiel:
- Frucht-Schnitten
- Müsli-Mischungen
- Frucht-Joghurt
Wir fordern:
Hersteller sollen ganz in der Nähe von der Angabe ohne Zucker-Zusatz auch die Angabe gesüßt mit … schreiben.
Lebensmittelklarheit hat diese Forderung dem Bundes-Ministerium für Land-Wirtschaft, Landwirtschaft und Heimat geschrieben.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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