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Was auf unverpackten Waren draufstehen muss

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Was auf unverpackten Waren draufstehen muss

Viele Lebensmittel werden erst vor Ort verpackt.

Oder sie werden ohne Verpackung verkauft.

Gemüse beschnitten

 

Zum Beispiel:

  • frisches Obst und Gemüse auf dem Wochen-Markt
  • Brote beim Bäcker
  • in Gast-Stätten

Viele Angaben auf Lebensmittel-Verpackungen sind Pflicht.

Diese finden Sie hier: Die Regeln zur Lebensmittel-Kennzeichnung

Bei Lebensmitteln ohne Verpackung sind nicht so viele Angaben Pflicht.

Denn Kunden können direkt beim Händler nachfragen.

Aber manche Informationen sind Pflicht:

  • der Preis auf einem Schild neben der Ware
  • die Kennzeichnung von den wichtigsten Allergenen
  • die Kennzeichnung von den wichtigsten Zusatz-Stoffen

Für manche Lebensmittel gibt es noch extra Vorschriften.

Die Preis-Angabe ist Pflicht

Die Preis-Angabe bei unverpackten Waren ist Pflicht.

Verkäufer müssen den Preis angeben.

Verbraucher sollen Preise vergleichen können.

Sie müssen wissen:

Dieses Lebensmittel ist billiger.

Das andere Lebensmittel ist teurer.

Manche Lebensmittel werden pro Stück verkauft.

Zum Beispiel Brötchen.

Da wird der Preis pro Stück angegeben.

 

Neben dem End-Preis müssen Verkäufer auch den Grund-Preis angeben.

Der Grund-Preis ist pro Kilo-Gramm.

Oder pro Liter.

Nur so können Verbraucher die Preise gut vergleichen.

 

So können Verkäufer den Preis angeben:

  • nach Preis pro Kilo-Gramm
    Zum Beispiel bei Äpfeln.
  • nach Preis pro 100 Gramm
    Zum Beispiel bei Himbeeren.
  • nach Preis pro Liter
    Zum Beispiel bei frischer Milch.
  • nach Preis pro 100 Milli-Liter
  • nach StückZ
    Zum Beispiel bei Brötchen.

Allergen-Kennzeichnung

Die Allergen-Kennzeichnung bei unverpackten Waren ist Pflicht.

Die Vorschriften finden Sie hier:
 

Allergen-Kennzeichnung bei Lebensmitteln

Zusatz-Stoffe und Behandlungs-Verfahren

Auch die Kennzeichnung von Zusatz-Stoffen bei unverpackten Waren ist Pflicht.

Und die Angabe von Behandlungs-Verfahren.

Mehr Informationen zu den Zusatz-Stoffen lesen Sie in folgendem Artikel:
 

Zusatz-Stoffe

 

Für die Kennzeichnung gibt es 2 Möglichkeiten:

  • knappe Kennzeichnung
    Der Händler hat ein Schild an die Ware getan.
    Er muss nur bestimmte Zusatz-Stoffe auf das Schild schreiben.
    Und nur bestimmte Behandlungs-Verfahren.
  • ausführliche Kennzeichnung
    Der Händler hat einen Aushang gemacht.
    Er muss sehr ausführlich alle Zusatz-Stoffe aufschreiben.
    An der Ware selbst muss er einen Hinweis für diesen Aushang machen.

Bei der knappen Kennzeichnung sind folgende Begriffe Pflicht:

 

mit Farb-Stoff

Farb-Stoffe sind vor allem für ein gutes Aussehen.

 

mit Konservierungs-Stoff oder
 

konserviert

Konservierungs-Stoffe verlängern die Haltbarkeit von den Lebensmitteln.

Schlechte Keime können sich nicht vermehren.

 

mit Anti-Oxidations-Mittel 

Sie behindern Reaktionen von Sauer-Stoff mit Fett im Nahrungs-Mittel.

So bleibt das Lebensmittel länger haltbar.

 

mit Geschmacks-Verstärker

Sie verstärken den Geschmack von Gewürzen und anderen Zutaten im Lebensmittel.

 

mit Phosphat

Manches Fleisch oder manche Wurst wird mit Phosphat fester gemacht.

Zum Beispiel Brüh-Wurst.

 

geschwärzt

Grüne Oliven werden mit Eisen-Verbindung schwarz.

 

gewachst

Zum Beispiel werden Äpfel mit Wachs behandelt.

Das schützt sie vor dem Austrocknen.

 

mit Süßungs-Mitteln

Lebensmittel mit Süß-Stoffen oder Zucker-Austausch-Stoffen.

 

enthält eine Phenylalanin-Quelle

Lebensmittel mit dem Süß-Stoff Aspartam.

 

mit Nitrit oder
 

mit Nitrat
 

Nitrat verlängert die Haltbarkeit von Wurst und Fleisch.
 

Außerdem färbt es die Wurst und das Fleisch rot. 

 

kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken

Zucker-Austausch-Stoffe können Durchfall machen.

Ein anderer Name für Zucker-Austausch-Stoffe ist mehr-wertige Alkohole.

Wenn im Lebensmittel mehr als 10 Prozent Zucker-Austausch-Stoff ist:

Dann muss dieser Warn-Hinweis stehen:
 

Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken.

 

Herkunft

 

Obst und Gemüse

 

Bei dem meisten frischen Obst und Gemüse muss die Herkunft geschrieben stehen.

Bei einigen ist die Angabe von der Herkunft freiwillig:

  • Kartoffeln
  • frische Bananen
  • Oliven
  • Zucker-Mais
  • Kokos-Nüsse
  • Para-Nüsse
  • Datteln

Tierische Lebensmittel

Die Herkunft muss zum Beispiel angegeben werden von:

  • Eiern
  • Rind-Fleisch
  • Fisch

Bei allen anderen unverpackten Lebensmitteln muss die Herkunft nicht angegeben werden.

Weitere Vorschriften finden Sie in dem Text Herkunfts-Kennzeichnung.

 

Güte-Klassen bei Obst und Gemüse

Für folgendes Obst und Gemüse gibt es Güte-Klassen:

  • Äpfel
  • Birnen
  • Erdbeeren
  • Paprika
  • Kiwis
  • Pfirsiche
  • Nektarinen
  • Salate
  • Trauben
  • Tomaten
  • Orangen
  • Zitronen
  • Mandarinen

Und das sind die Klassen:

 

Klasse Extra:

Dieses Obst und Gemüse hat die höchste Qualität.

Es hat keine Fehler.

Und ist so wie für die Sorte typisch.

Zum Beispiel:

Die Gurke darf nicht krumm sein.

Und der Apfel muss eine bestimmte Farbe haben.

 

Klasse 1:

Dieses Obst und Gemüse hat gute Qualität.

Es hat leichte Fehler.

 

Klasse 2:

Dieses Obst und Gemüse darf verkauft werden.

Es hat Fehler.

Aber es muss die Mindest-Eigenschaften aufweisen.

 

Der Verkäufer kann das andere Obst und Gemüse nach Klassen sortieren.

Und zwar nach den Vorgaben von den Vereinten Nationen.

Diese sind so ähnlich wie die EU-Güte-Klassen.

Aber es gibt jetzt noch mehr Güte-Klassen.

Zum Beispiel auch für Brokkoli.

Oder für Ananas.

 

Das bedeutet für Verbraucher:

Obst und Gemüse ist weiterhin nach Güte-Klassen sortiert.

Manchmal ist keine Klasse angegeben.

Dann muss das Obst oder Gemüse bestimmte Eigenschaften haben.

Aber Händler können auch die gleichen Obst-Sorten mit unterschiedlicher Güte-Klasse gemeinsam verkaufen.

Zum Beispiel unterschiedlich große oder anders geformte Äpfel.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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