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Allergen-Kennzeichnung bei Lebensmitteln: Diese Angaben sind Pflicht

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Allergen-Kennzeichnung bei Lebensmitteln: Diese Angaben sind Pflicht

Allergie ist eine Krankheit.
Lebensmittel-Unverträglichkeit ist auch eine Krankheit.
Manchmal werden diese Krankheiten verwechselt.
Aber sie sind unterschiedlich.

So kann man eine Allergie besser verstehen: 
Jeder Mensch hat ein Immun-System.
Das Immun-System kämpft gegen Krankheiten.
Bei manchen Menschen kämpft das Immun-System auch gegen ungefährliche Stoffe.
Zum Beispiel gegen Nüsse.
Oder gegen Fisch.
Wenn das Immun-System auch gegen ungefährliche Stoffe kämpft:
Dann nennt man das eine Allergie.
Menschen mit Allergien heißen Allergiker.
Wenn Allergiker bestimmte Lebensmittel essen:
Dann bekommen sie:

  • tränende Augen
  • Probleme beim Atmen
  • Ausschlag auf der Haut

So kann man Lebensmittel-Unverträglichkeit verstehen:
Manche Menschen können bestimmte Lebensmittel nicht richtig verdauen.
Sie bekommen dann Bauch-Schmerzen.
Oder ihnen wird schlecht. 

Allergiker und Menschen mit einer Unverträglichkeit müssen wissen:
Das sind die Zutaten im Lebensmittel.
Wenn sie das Falsche essen.
Dann können sie krank werden. 

Allergene sind bestimmte Inhalts-Stoffe.
Diese Inhalts-Stoffe führen besonders oft zu Allergien.
Oder zu Lebensmittel-Unverträglichkeiten.
Deshalb müssen Allergene auf Lebensmittel-Verpackungen deutlich gemacht werden.
Zum Beispiel müssen Allergene fett gedruckt werden.
Oder farbig gemacht werden.

Angaben auf der Lebensmittel-Verpackung

Allergiker:innen und Menschen mit einer Lebensmittel-Unverträglichkeit müssen wissen:
Welche Zutaten sind im Lebensmittel?
Deshalb gibt es 2 Angaben auf Lebensmittel-Verpackungen.

  • die Allergen-Kennzeichnung
    In der Zutaten-Liste müssen die Allergene deutlich gemacht werden.
    Die Allergen-Kennzeichnung ist Pflicht auf allen Lebensmittel-Verpackungen.
    Bei nicht verpackten Lebensmitteln informieren die Verkäufer:innen über die Allergene.
    Zum Beispiel beim Bäcker.
     
  • der Spuren-Hinweis
    Der Spuren-Hinweis lautet meist so:
    Kann Spuren von Nüssen enthalten.
    Oder:
    Kann Spuren von Milch enthalten.
    Der Hinweis bedeutet:
    Möglicherweise sind im Lebensmittel Spuren von Allergenen.
    Der Spuren-Hinweis ist für die Hersteller freiwillig.


Allergen-Kennzeichung:
Angaben in der Zutaten-Liste

 

Die folgenden Zutaten und Inhalts-Stoffe sind für fast alle Lebensmittel-Unverträglichkeiten verantwortlich.
Und für fast alle Allergien.
Genauer gesagt für 9 von 10 Lebensmittel-Unverträglichkeiten.
Oder für 9 von 10 Allergien.
Deshalb müssen die folgenden Zutaten als Allergene gekennzeichnet werden.

  • Getreide mit Gluten
    Gluten ist ein Inhalts-Stoff in verschiedenen Getreide-Sorten.
    Zum Beispiel ist Gluten im Weizen.
    Und im Weizen-Mehl.
    Aber auch im Dinkel, Roggen, Gerste und Hafer.
  • Krebs-Tiere
  • Eier
  • Fisch
  • Erd-Nüsse
  • Soja-Bohnen
  • Milch
  • Milch-Produkte
  • Lebensmittel mit Laktose
  • Schalen-Früchte
    Dazu zählen hauptsächlich Nüsse.
    Zum Beispiel:
    Mandeln, Hasel-Nüsse, Wal-Nüsse, Kaschu-Nüsse, Pecan-Nüsse, Para-Nüsse, Pistazien, Macadamia-Nüsse, Queens-Land-Nüsse
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesam
  • Schwefel-Dioxid
    Aber nur, wenn 1 Kilo Lebensmittel mehr als 10 Milli-Gramm Schwefel-Dioxid enthält.
    Oder wenn 1 Liter Getränk mehr als 10 Milli-Gramm Schwefel-Dioxid enthält.
    Schwefel-Dioxid wird zum Beispiel bei der Herstellung von Trocken-Früchten verwendet.
    Damit sie nicht braun werden.
    So bleiben zum Beispiel getrocknete Aprikosen gelb.
  • Sulfite
    Sulfite sind wie Schwefel-Dioxid.
  • Lupinen
    Die Lupine ist eine essbare Pflanze.
  • Weich-Tiere
    Zu Weich-Tieren zählen zum Beispiel Muscheln.

Für die Zutaten-Liste gilt:
Zutaten müssen mit dem genauen Namen in der Zutaten-Liste geschrieben werden.
Zum Beispiel soll dort stehen: Weizen-Mehl.
Und nicht: Gluten.
Menschen mit Gluten-Unverträglichkeit müssen wissen:
Welche Mehl-Sorten haben Gluten?
Welche Mehl-Sorten haben kein Gluten?

Manchmal stecken die Allergene auch in Aroma-Stoffen.
Oder in Konservierungs-Stoffen. 
Auch dann müssen die Allergene deutlich gemacht werden.
Allergiker:innen sollen die Allergene leicht in der Zutaten-Liste erkennen können.

Wenn ein Lebensmittel keine Zutaten-Liste hat:
Dann muss das Allergen trotzdem genannt werden.
Zum Beispiel steht bei Wein auf dem Etikett:
Enthält Sulfite.

Manchmal enthält der Name vom Lebensmittel schon das Allergen.
Zum Beispiel Hasel-Nuss-Likör.
Auf der Flasche muss nicht extra draufstehen:
Enthält Hasel-Nuss.

Manchmal ist die Zutat sehr stark verarbeitet.
Und das Allergen ist nur noch in winziger Menge drin.
So können auch Menschen mit einer Unverträglichkeit diese Lebensmittel zu sich nehmen.
Und Menschen mit einer Allergie.

Zum Beispiel wird Glukose-Sirup aus Weizen hergestellt.
Der Sirup enthält nur noch sehr wenig Gluten.
Diese winzige Menge ist für Allergiker:innen kein Problem. 
Deshalb muss nicht extra draufstehen:
Enthält Weizen.


Kennzeichnungen bei unverpackter Ware

 

Auch bei unverpackter Ware müssen die Allergene angegeben werden:

  • beim Bäcker
  • beim Metzger
  • im Restaurant
  • in der Kantine

Entweder steht die Information irgendwo geschrieben.
Oder die Verkäufer:innen informieren die Kund:innen.

Wenn die Information irgendwo geschrieben steht:
Dann kann das direkt beim Lebensmittel sein.
Auf einem Schild.
Oder alle Informationen für alle Lebensmittel stehen in einem Aushang.
Zum Beispiel auf einem Plakat. 
Oder auf einer Speise-Karte im Restaurant.
Oder in der Preis-Liste.

Wenn die Verkäufer:innen die Kund:innen informieren:
Dann muss irgendwo ein Schild sein.
Auf dem Schild steht dann zum Beispiel:
Die Verkäufer:innen informieren Sie über Allergene.
Außerdem muss es eine Liste geben.
Kund:innen können diese Liste ansehen.


Wichtig:
Bei der Allergen-Kennzeichnung geht es nur um absichtlich verwendete Zutaten.
Bei der Allergen-Kennzeichnung geht es nicht um Stoffe, die zufällig im Lebensmittel sind.
Zum Beispiel bei unbeabsichtigten Verunreinigungen.


Hinweis für Allergiker:innen:
Kann Spuren enthalten

 

Spuren sind sehr kleine Mengen.
Zum Beispiel steht auf Lebensmittel-Verpackungen:
Kann Spuren von Nüssen enthalten.

Das kann man so verstehen:
In einer Fabrik werden Schokoladen hergestellt.
Manche Schokoladen sind mit Nüssen.
Manche Schokoladen sind ohne Nüsse.

Die Schokolade ohne Nüsse kann aber Spuren von Nüssen enthalten.
Sie muss aber nicht Spuren von Nüssen enthalten.

Für Nuss-Allergiker ist die Information keine große Hilfe.
Sie wissen nicht genau:
Ist diese Schokolade gefährlich für mich?
Oder ist die Schokolade nicht gefährlich für mich?

Die Spuren-Hinweise sind nicht Pflicht.
Aber Hersteller schreiben diese Angaben oft auf Lebensmittel-Verpackungen.
So kann sich niemand beschweren.
Aber die Angaben sind für Allergiker:innen nicht so sinnvoll.
Zum Beispiel kaufen sie dann diese Lebensmittel nicht.
Obwohl sie eigentlich diese Lebensmittel essen könnten.


Meinung von der Verbraucher-Zentrale

 

Die Allergen-Kennzeichnung ist eine wichtige Information für Menschen mit Allergien.
Und für Menschen mit Lebensmittel-Unverträglichkeiten.

Bei unverpackten Lebensmitteln informieren die Verkäufer:innen die Kund:innen über Allergene.
Außerdem muss es eine Liste geben.
Kund:innen können diese Liste ansehen.
Vermutlich lesen aber nur wenige Kund:innen diese Listen.

Deshalb ist es wichtig:
Die Information durch die Verkäufer:innen muss genau so gut sein wie die Allergen-Kennzeichnung auf Lebensmitteln.
Die Verkäufer:innen müssen sich gut auskennen.

Für den Spuren-Hinweis gibt es kein Gesetz.
Deshalb ist er für Allergiker:innen nicht verlässlich.

Hersteller schreiben oft sehr viele Spuren-Hinweise auf Lebensmittel-Verpackungen.
Die Lebensmittel müssen aber nicht alle Spuren enthalten.
Für Allergiker sind die vielen Spuren-Angaben keine große Hilfe.
Sie wissen nicht genau:
Ist dieses Lebensmittel für mich gefährlich?
Oder nicht?
Sie können deshalb viele Lebensmittel nicht kaufen. 

Es fehlt ein Gesetz für die Spuren-Hinweise.
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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