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Süß-Macher

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Süß-Macher

Für die Süß-Macher in verarbeiteten Lebensmitteln gibt es viele Namen:

  • Zucker
  • Zucker-Austausch-Stoffe
  • Süß-Stoffe

Was bedeuten die Namen?

Es gibt den normalen Zucker.

Der Zucker besteht aus 2 Teilen:

  • aus Frucht-Zucker
  • aus Trauben-Zucker

Neben dem Zucker gibt es Süßungs-Mittel.

Es gibt 2 Arten von Süßungs-Mitteln:

  • Süß-Stoffe
  • Zucker-Austausch-Stoffe

 

Süß-Stoffe

 

Süß-Stoffe sind viel süßer als Zucker.

30 mal süßer.

Oder sogar 3.000 mal süßer.

 

Süß-Stoffe enthalten fast keine Kalorien.

Sie werden deshalb vor allem in Lebensmitteln zum Abnehmen verwendet.

Zum Beispiel in Light-Limonaden.

Light spricht man so aus: Lait.

Light bedeutet weniger Kalorien.
 

Oder weniger Zucker.

 

Süß-Stoffe werden auch in Tabletten-Form angeboten.

So können Verbraucher:innen ihre Getränke selbst süßen.

Und ihr Essen.

 

In der EU sind 12 Süß-Stoffe erlaubt:

 

  • Acesulfam K (E 950)
  • Aspartam (E 951)
  • Cyclamat (E 952)
  • Saccharin (E 954)
  • Sucralose (E955)
  • Thaumatin (E957)
  • Neohesperidin DC (E 959)
  • Steviol-Glycoside aus Stevia (E960a)
  • Enzymatisch hergestellte Steviol-Glycoside (E960c)
  • Neotam (E961)
  • Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962)
  • Advantam (E 969)

 

Zucker-Austausch-Stoffe

 

Auch Zucker-Austausch-Stoffe gehören zu den Süßungs-Mitteln.

Ein anderer Name für Zucker-Austausch-Stoff ist Zucker-Alkohole.

Oder mehr-wertige Alkohole.

 

Wenn Hersteller Zucker-Austausch-Stoffe in ein Lebensmittel geben:

Dann können sie die Menge in die Nährwert-Tabelle schreiben.

Sie schreiben dann den Namen mehr-wertige Alkohole.

Und die Menge.

Aber sie müssen das nicht tun.

 

Zucker-Austausch-Stoffe haben weniger Kalorien als Zucker.

Der Zucker-Austausch-Stoff Erythrit hat keine Kalorien.

 

Zucker-Austausch-Stoffe haben noch einen anderen Vorteil:

 

Zucker-Austausch-Stoffe fördern keine Karies.

Kranke Zähne nennt man Karies.

Karies entsteht durch Bakterien.
 

Zucker liefert den Karies-Bakterien Energie.
 

Zucker-Austausch-Stoffe liefern den Karies-Bakterien keine Energie.

 

Deshalb werden Zucker-Austausch-Stoffe in Bonbons verwendet.

 

Die Bonbons heißen zum Beispiel:

  • zucker-freie Bonbons
  • zahn-schonende Bonbons

Zucker-Austausch-Stoffe werden auch für süße Getränke verwendet.

Und für Fertig-Produkte.

 

Vorsicht!

Wenn Sie eine große Menge an Zucker-Austausch-Stoffen zu sich nehmen:

Dann können Sie Durchfall bekommen.

In der EU sind 8 Zucker-Austausch-Stoffe erlaubt:

  • Sorbit (E 420)
  • Mannit (E 421)
  • Isomalt (E 953)
  • Maltit (E 965)
  • Lactit (E 966)
  • Xylit (E967)
  • Erythrit (E 968)
  • Poly-Glycitol-Sirup (E 964)

 

Kennzeichnung

 

Für Süßungs-Mittel in Lebensmitteln gibt es diese Kennzeichnungs-Vorschriften:

  1. Wenn ein Lebensmittel ein Süßungs-Mittel enthält.

    Dann muss auf der Verpackung stehen:

    mit Süßungs-Mitteln


    Wenn ein Lebensmittel Zucker und Süßungs-Mittel enthält.

    Dann muss auf der Verpackung stehen:

    mit Zucker und Süßungs-Mitteln
     
  2. Die Süßungs-Mittel müssen auch in der Zutaten-Liste angeben werden.

    Zusätzlich zum Wort Süßungs-Mittel muss der Name vom Süßungs-Mittel angegeben werden.

    Oder die E-Nummer.

    Jeder Zusatz-Stoff hat eine E-Nummer.

    Auf der Verpackung steht zum Beispiel:

    Mit Süßungs-Mittel Saccharin.

    Oder mit Süßungs-Mittel E954.

    Saccarin hat die Nummer E954.

     
  3. Wenn im Lebensmittel mehr als 10 Prozent Zucker-Austausch-Stoff ist:

    Dann muss auf der Verpackung stehen:

    Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken.

    Das bedeutet:

    Wenn Sie eine große Menge von diesem Lebensmittel essen:

    Dann können Sie Durchfall bekommen.
     
  4. Wenn ein Lebensmittel das Süßungs-Mittel Aspartam enthält.

    Dann muss auf der Verpackung stehen:

    Enthält eine Phenyl-Alanin-Quelle.

    Phenyl-Alanin ist für Menschen mit der Krankheit Phenyl-Ketonurie gefährlich.


    Wenn ein Lebensmittel das Süßungs-Mittel Aspartam-Acesulfam-Salz enthält.

    Dann muss auf der Verpackung auch stehen:

    Enthält eine Phenyl-Alanin-Quelle.

 

Vorschrift bei unverpackten Lebensmitteln

 

Bei unverpackten Lebensmitteln muss nicht der Name vom Süßungs-Mittel genannt werden.

Es reicht ein Schild mit der Angabe:
 

mit Süßungs-Mitteln.

 

Wenn im Lebensmittel mehr als 10 Prozent Zucker-Austausch-Stoff ist:

Dann ist die Angabe Pflicht:
 

Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken.

 

Und Phenyl-Alanin muss angegeben werden.

Phenyl-Alanin ist für Menschen mit der Krankheit Phenyl-Ketonurie gefährlich.

 

Nähr-Wert-Kennzeichnung

 

Süß-Stoffe und Zucker-Austausch-Stoffe haben unterschiedliche Nähr-Werte.

 

Süß-Stoffe verändern nicht den Nähr-Wert.
 

Zucker-Austausch-Stoffe verändern den Nähr-Wert.

Denn Zucker-Austausch-Stoffe zählen zu den Kohlenhydraten.

Aber sie zählen nicht zum Zucker.

 

Für Verbraucher:innen ist das nicht einfach zu verstehen.

Viele Hersteller schreiben die Menge der Zucker-Austausch-Stoffe in die Nährwert-Tabelle.

Sie schreiben einen anderen Namen für die Zucker-Austausch-Stoffe.

Sie schreiben:
 

Mehr-wertige Alkohole.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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