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Veganer Fischersatz: Klare Kennzeichnung muss sein

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Veganer Fischersatz: Klare Kennzeichnung muss sein

Der Markt für vegane und vegetarische Ersatzprodukte wächst. Neben Milch-, Käse- und Fleischersatz finden sich auch vermehrt vegane Alternativen zu Fisch und Fischprodukten in den Regalen. „Veganer Lachs“, „vegane Fischstäbchen“ oder „Thun-Visch“ sind beispielsweise Erzeugnisse, die im Einzelhandel zu finden sind. Als Basis dienen häufig Weizen-, Reis-, Erbsen- oder Sojaprotein, die tierische Bestandteile ersetzen sollen. Diese Ersatzzutaten sollten schon auf der Schauseite zu erkennen sein. Eine Marktstichprobe von Lebensmittelklarheit zeigt: Bei vielen Fischersatzprodukten ist das der Fall. Die untersuchten Produkte erfüllten überwiegend die Vorgaben der Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel.

Vegan-Kennzeichnung am besten schon auf der Schauseite

Verbraucher:innen möchten wissen, was für ein Lebensmittel sie kaufen. Da Fischersatzprodukte sehr unterschiedlich zusammengesetzt sein können, muss die Kennzeichnung klar und verständlich zeigen, um was für eine Art Produkt es sich handelt. Eine Orientierung dafür bieten seit 2018 die Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel. Sie fordern eine gut sichtbare Vegan- oder Vegetarisch-Kennzeichnung, idealerweise schon im Hauptsichtfeld. Abbildungen und Produktnamen auf der Schauseite dürfen Verbraucher:innen nicht vermitteln, dass es sich um das tierische Original handelt.

Eine Marktstichprobe von Lebensmittelklarheit im August 2023 mit 18 Produkten hat gezeigt, dass die untersuchten Fischersatzprodukte auf der Schauseite überwiegend als „vegan“ gekennzeichnet sind. Teilweise enthält der Name selbst den Hinweis „vegan“. So heißen Produkte beispielsweise „veganer Ofen-Backfisch“, „veganer Lachs“ oder „vegane Fischstäbchen“. In wenigen Fällen nutzen Hersteller Wortspielereien wie „Thun-Visch“ oder „Tu-Nah“ um den veganen Charakter zu verdeutlichen, ohne den Zusatz „vegan“ zu verwenden. Das Vegan-Label sowie der Hinweis „0 % Fisch“ sind hierbei lediglich seitlich aufgedruckt.

Der Bezug zu konkreten tierischen Lebensmitteln wie „vegane Fischstäbchen“ oder „veganer Lachs“ im Produktnamen wird von einigen Verbraucher:innen als problematisch angesehen, wie vereinzelte Anfragen und Beschwerden bei Lebensmittelklarheit zeigen. Für den Produktnamen gibt es keine speziellen rechtlichen Vorgaben.

Tatsächlich entsprechen solche Namen aber der überwiegenden Verbrauchererwartung, wie eine Verbraucherstudie von Lebensmittelklarheit aus dem Jahr 2022 zeigt. Demnach ist eine gewisse Anlehnung an das tierische Originalprodukt, auch im Produktnamen gewünscht, solange keine Verwechslungsgefahr besteht.

Bezeichnung: klare Beschreibung des Produkts 

Für die offizielle Bezeichnung, die häufig nur im Kleingedruckten steht, sind die Vorgaben strenger. Zwar gibt es für vegetarische und vegane Fischersatzprodukte keine rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen. Stattdessen müssen Hersteller eine verkehrsübliche oder – falls es diese nicht gibt – eine beschreibende Bezeichnung wählen. Die tatsächliche Art des Lebensmittels soll zu erkennen sein. Es muss von Erzeugnissen zu unterscheiden sein, mit denen es verwechselt werden könnte.

Den Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel zufolge sollten Anbieter veganer Produkte Bezeichnungen für spezifische Fischerzeugnisse wie „Fischstäbchen“ oder „Kaviar“ vermeiden. Sie können aber zur näheren Beschreibung des Erzeugnisses verwendet werden. Passend wäre beispielsweise eine Bezeichnung wie „vegetarisches paniertes Soja-Erzeugnis nach Art eines Fischstäbchens“.

Abweichend davon sind Anlehnungen an Bezeichnungen für geschnittene Stücke von Fischen und Weichtieren, zum Beispiel „-Scheibe“, „-Schnitte“, oder „-Nugget“, bei entsprechender Ähnlichkeit zum tierischen Original passend. Solche Lebensmittel werden zum Beispiel als „vegane Fischschnitte aus Seitan“ bezeichnet. Leitsätze sind rechtlich nicht bindend, dienen aber allen Marktbeteiligten zur Orientierung.
Die Stichprobe zeigte: Bei den meisten untersuchten veganen Fischersatzprodukten ist die Bezeichnung leitsatzkonform. Vereinzelt fanden sich aber auch unklare Bezeichnungen, die nicht den Leitsätzen entsprechen, beispielsweise „Tuna-Salat mit Erbsenprotein“.

Ersatzzutat – eine wichtige Information für Verbraucher:innen

Verbraucher:innen möchten wissen, welche Hauptzutaten im Produkt stecken. Laut den Leitsätzen sollte die Ersatzzutat an einer gut sichtbaren Stelle stehen. Üblicherweise erfolgt diese Angabe im Hauptsichtfeld. Bei den untersuchten veganen Fischersatzprodukten werden als Basis meist Weizen-, Soja-, Reis- und/ oder Erbsenprotein oder -mehl angegeben. Diese sind überwiegend sowohl auf der Schauseite als auch in der Bezeichnung gekennzeichnet, zum Beispiel als „vegane Stäbchen auf der Basis von Reis und Weizenmehl, nach Art eines Fischstäbchens“. In Einzelfällen fehlt aber die Mengenangabe der Ersatzzutat in der Zutatenliste.

Nährwerte: Blick ins Kleingedruckte lohnt sich

Verbraucher:innen, die ähnliche Nährwerte wie Fisch erwarten, müssen genau hinschauen. In der Stichprobe unterscheidet sich der Eiweißgehalt je nach Produkt und gewählter Ersatzzutat stark. Zwei Lachsersatzprodukte aus Tofu sowie aus Weizeneiweiß beispielsweise kommen dem Eiweißgehalt von Lachs am nächsten. Sie enthalten 24 Gramm und 15 Gramm Eiweiß pro 100 Gramm Produkt. Zum Vergleich: Bei Lachs sind es rund 20 Gramm pro 100 Gramm. 
Bei zwei Ersatzprodukten für Räucherlachs hingegen liegt der Gehalt bei jeweils nur rund einem Gramm Eiweiß pro 100 Gramm Produkt. Bei ihnen dienen Stärke beziehungsweise Karotten als Fischersatz. Sie erreichen damit nicht einmal ein Zehntel des Eiweißanteils von Räucherlachs. Dieser liefert etwa 29 Gramm pro 100 Gramm.

Vereinzelt wird auch mit nährwertbezogenen Angaben für fischtypische Nährstoffe wie Omega-3-Fettsäuren geworben. Produkte werden zum Beispiel als „Omega-3-Quelle“ bezeichnet. Damit solche Angaben zulässig sind, muss eine Mindestmenge an Omega-3-Fettsäuren vorliegen, für die es bestimmte Anforderungen gibt. Diese Menge wird durch den Zusatz von Raps- oder Leinöl erzielt.

Eine klare und verständliche Kennzeichnung ist wichtig. Das gilt für Fischersatzprodukte ganz besonders, da sie sehr unterschiedlich zusammengesetzt sein können. Nach unserem Eindruck hat sich die Kennzeichnung von Fischersatzprodukten in den vergangenen Jahren verbessert. Bei vielen Produkten ist sie inzwischen eindeutig und leitsatzkonform. Bei Produkten, die nur das V-Label und/ oder seitlich aufgedruckte Hinweise tragen, sollten Hersteller den veganen Charakter aber deutlicher herausstellen, da Verbraucher:innen sie leicht übersehen können. Auch die Kennzeichnung „vegan“ sollte groß genug und in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen stehen.

Produktnamen wie „vegane Fischstäbchen“ oder „veganer Lachs“ sind nach wie vor im Handel zu finden. Wenn solche Produkte auf der Schauseite eindeutig als vegan gekennzeichnet und die Ersatzzutat(en) genannt sind, erfüllt die Kennzeichnung aus unserer Sicht wichtige Verbrauchererwartungen an ein veganes Ersatzprodukt:

Die Angabe der Ersatzzutat zeigt Verbraucher:innen, womit die typischen Eigenschaften des tierischen Lebensmittels, an das sich ein Ersatzprodukt anlehnt, nachgeahmt werden sollen. Sie sollte bereits auf der Schauseite stehen. Damit Verbraucher:innen die Zusammensetzung des Ersatzprodukts erkennen und gegebenenfalls mit anderen Produkten vergleichen können, sollten Unternehmen den Anteil der Ersatzzutaten am Gesamtprodukt kennzeichnen. Das ist bislang nicht bei allen Produkten der Fall.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Michael
31.10.2023 - 14:48

Ich frage mich schon seit langem, warum Veganer/Vegetarier nach Produkten verlangen, die wie Fleisch und Fisch aussehen und schmecken. Entweder will ich Fleisch und Fisch oder nicht! Inkonsequent, diese Leute.

Und ich muss dann immer suchen, dass mir nicht so ein Ersatzzeug untergejubelt wird. Genau: Untergejubelt, darum geht es nämlich ganz offensichtlich.

Zum Glück kann ich bei Metro einkaufen. Da gibt es in der Fischabteilung wirklich Fisch und in der Fleischabteilung auch wirklich Fleisch. In der Wurstabteilung gibt es echte Wurst und beim Käse wirklich nur Käse.

Auch in Frankreich ist die Trennung klar: Wo "Saumon" draufsteht ist auch wirklich echter Lachs drin und bei "Jambon" ist Schinken drin und keine Ersatzprodukte.

In den meisten Geschäften stehen die Ersatzprodukte da, wo sie hingehören: Bei den fleisch- und fischfreien Fertigsalaten, aber getrennt von diesen und nicht durcheinander. So finden Veganer und Vegetarier auch schneller die von ihnen gewünschten Produkte und müssen nicht zwischen Fleisch und Wurst suchen und nehmen dann versehentlich was mit, was sie nicht möchten. Das hilft allen.

Mari
20.11.2023 - 09:27

Wieso verachten Sie das von Ihnen genannte "Ersatzzeug"??? Ich bin seit 40 Jahren Vegetarier und finde es gut, dass ich fleischessenden Gästen immer vegetarische oder vegane Fleischprodukte anbieten konnte, die eben zeigen, dass man ohne echtes Fleisch auskommen kann. Dadurch kann man Fleischesser überzeugen. Viele Fleischesser können halt nicht von heute auf morgen auf Fleisch verzichten. Das sollten Sie doch als Fleischesser selbst wissen!

Thomas Engel
27.04.2017 - 09:44

Was ist denn genau Weizenfaser? Ich habe einmal gehört, dass Weizenfaser aus dem Stengel gewonnen wird und damit ja eigentlich kein Lebensmittel wäre. Stimmt das?

(Anmerkung der Redaktion: Der Kommentar bezieht sich auf eine ältere Version des Artikels)

Redaktion Lebensmittelklarheit
11.05.2017 - 16:45

Nach unseren Recherchen sind Weizenfasern in der Tat aus Weizenstroh hergestellte Pflanzenfasern, die zu praktisch 100 Prozent aus den Ballaststoffen Cellulose und Hemicellulosen bestehen. Sie werden in der Lebensmittelindustrie als Ballaststoffe und Füllstoffe für verschiedenen Anwendungen eingesetzt.

Diese Definition kann für die im veganen „Lachsfilet“ eingesetzten Weizenfasern (und Sojafasern) nicht zutreffen. Deshalb haben wir die Herstellerfirma angeschrieben und dort erfahren, dass es sich um Weizeneiweiß (und Sojaeiweiß-Isolat) handelt. Die Firma wird die Kennzeichnung korrigierten. Wir haben unseren Artikel bereits entsprechend aktualisiert.

Helyes
26.03.2017 - 16:35

Warum moniert Lebensmittelsicherheit nicht die Behauptung, das wäre Fisch? Das ist Soja oder anderes! Im gleichen Portal schimpft man über Rabarbersaft mit 0,1% Rabarber. Sehr merkwürdig!

(Anmerkung der Redaktion: Der Kommentar bezieht sich auf eine ältere Version des Artikels)

Denker
15.05.2017 - 15:40

Richtig!
Es gibt eifach keine vegetarischen Garnelen aus Soja. Besser it eine Beschreibung wie "vegetarische Garnelenimitat aus Sojaeiweiß geformt".

Auch eine Leberwurst ohne Leber ist ein Graus.

Bettina Junge
20.01.2017 - 11:52

Sehr informativ

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