Das ärgert beim Einkauf:

Ohne Zuckerzusatz, aber vergleichsweise viel Zucker enthalten

Der „Rewe Bio + vegan Hafer Drink ohne Zuckerzusatz*“ enthält durch das Fermentieren des Hafers gut sechs Gramm Zucker. Das erfährt die Kundschaft jedoch nur im Kleingedruckten.
getaeuscht

Dem „Rewe Bio + vegan Hafer Drink“ ist laut Werbung kein Zucker zugesetzt. Es ist daher naheliegend, kaum Zucker im Drink zu erwarten. Steckt trotzdem Zucker durch den Abbau der Stärke des Hafers bei der Herstellung im Getränk, reicht ein Hinweis darauf im Kleingedruckten nicht aus. 
Rewe sollte in direktem Zusammenhang zur Werbung „ohne Zuckerzusatz*“ den Hinweis „enthält Zucker aus der Haferfermentation“ ergänzen oder auf die Werbung verzichten.

Die Zusammensetzung vom Rewe Bio Hafer Drink Natur ohne Zuckerzusatz ist deutlich ungesünder als vom Rewe Bio Hafer Drink ohne Zucker: In 100 Milliliter sind 53 statt 30 Kilokalorien, 8 Gramm Kohlenhydrate statt 3,5 Gramm, davon Zucker 6,5 Gramm statt 0,5 Gramm.
Verbraucherin aus Berlin vom 19.11.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Ein Zuckergehalt von über sechs Prozent in der Nährwerttabelle irritiert zu recht, wenn die Anbieterfirma mit „ohne Zuckerzusatz*“ wirbt. 

Darum geht’s:

Rewe bewirbt den „Bio + vegan Hafer Drink“ im Tetrapak auf der Schauseite mit dem Hinweis „ohne Zuckerzusatz*“. Laut Zutatenliste besteht der Drink aus den vier Zutaten Wasser, Vollkornhafer 12 %, Sonnenblumenöl und Meersalz. Die Nährwerttabelle nennt jedoch 6,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter. Die Bezeichnung lautet „Bio Getränk auf fermentierter Haferbasis, ultrahocherhitzt“. Das Sternchen des Hinweises „ohne Zuckerzusatz*“ ist auf einer Seite des Tetrapaks aufgelöst mit „*Enthält von Natur aus Zucker, auch aus der Haferfermentation“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Angabe „Ohne Zuckerzusatz“ ist nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) nur zulässig, wenn dem Produkt keine Einfach- oder Zweifachzucker (Mono- oder Disaccharide) oder irgendein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel zugesetzt wurde.
Laut Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS, Stellungnahme 16/2022) ist die nährwertbezogenen Angabe „ohne Zuckerzusatz“ auf einem Getränk auf Basis von fermentiertem Getreide nur als zulässig anzusehen, wenn unmittelbar ein erklärender Hinweis wie „enthält Zucker aus Haferfermentation“ beigefügt ist. Außerdem sollte laut ALS in der Bezeichnung oder Zutatenliste erkennbar sein, dass fermentierter Hafer für das Getränk verwendet wurde.
Der Hinweis „ohne Zuckerzusatz, enthält von Natur aus Zucker“ auf solchen Getränken sei hingegen geeignet Verbraucher:innen zu täuschen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wer Hafer beispielweise in Form von Haferflocken kennt, weiß, dass er nicht süß schmeckt. Der Zuckergehalt ist in Hafer mit knapp einem Prozent gering. Kaufinteressierte können daher nachvollziehbar davon ausgehen, dass in einem Haferdrink mit Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ nur eine Minimenge Zucker steckt. Sie haben keinen Anlass, diesen Eindruck durch einen Blick ins Kleingedruckte zu überprüfen.
Tatsächlich enthält der Haferdrink mit 6,5 Prozent sogar eine vergleichsweise hohe Menge an Zucker. Das kann für Verbraucher:innen verständlicherweise ein Widerspruch sein. Sie müssen nicht wissen, dass bei der Herstellung die Stärke des Hafers mit Hilfe von Enzymen teilweise zu Zucker abgebaut wurde und so der Drink ohne einen süßenden Zusatz erhebliche Mengen Zucker enthalten kann. Die erklärende Sternchenauflösung steht auf einer anderen Verpackungsseite und ist nach Ansicht von Lebensmittelklarheit nicht zutreffend. Hafer enthält die vorliegende Zuckermenge gerade nicht „von Natur aus Zucker, und auch aus der Haferfermentation“, sondern praktisch vollständig aus der Haferfermentation.

Fazit:

Rewe sollte in direktem Zusammenhang zur Werbung „ohne Zuckerzusatz*“ den Hinweis „enthält Zucker aus der Haferfermentation“ ergänzen oder auf die Werbung verzichten.

Stellungnahme des Herstellers/Anbieters

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 28.11.2023 liegt keine Antwort vor.