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Zugefügtes Wasser in Zutatenliste

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Zugefügtes Wasser in Zutatenliste

Frage

Ich möchte Sie in aller Form bitten, sich für eine Angabe des Wassergehalts in der Nährwerttabelle oder verbindlich in der Zutatenliste einzusetzen. Meiner Erfahrung nach wird massenhaft mit Stabilisatoren eine zu flüssige oder verdünnte Ware als wertvolles Lebensmittel ausgegeben. Paradebeispiele sind abgefüllte Suppen und ähnliche Produkte. Auch im Tiefkühlfach wird mit Wasser im Produkt getrickst. Zudem ist denkbar, dass bei Fleisch, durch die Einspritzung mit Pökelsalzsole, lediglich teuer Wasser gewichtsanteilig verkauft wird. Insgesamt kann ein Wasseranteil die informierte Ernährung unterstützen, da sich bewusst für wasserreichere und -ärmere Produkte sich entschieden werden kann.

Antwort

Dass Sie wissen wollen, wie viel Wasser in Lebensmitteln zugesetzt wurde, können wir gut nachvollziehen. Doch die Angaben des Wassergehalts in der Nährwertkennzeichnung wäre dafür keine Lösung.

Die Angabe des Wassergehalts in der Nährwerttabelle würde wie bei allen anderen Nährwertangaben nicht zwischen natürlich enthaltenem und isoliert zugesetztem Wasser unterscheiden. Beispielsweise haben die meisten Obst- und Gemüsesorten von Natur aus über 80 oder sogar 90 Prozent Wasser. Aber auch einige magere Fischsorten bestehen zu 80 Prozent aus Wasser, mageres Fleisch zu über 70 Prozent und sogar Getreide zu etwa 13 Prozent. Entsprechend hoch kann der Wassergehalt in verarbeiteten Lebensmitteln sein, ohne dass überhaupt Wasser zugesetzt wurde. Eine Angabe in der Nährwerttabelle wäre wenig aussagekräftig, zumal der natürliche Wassergehalt schwanken kann.

Ob Wasser in wesentlicher Menge als Zutat verwendet wurde, erfahren Sie in der Regel in der Zutatenliste. Bei den meisten Lebensmitteln muss Wasser dort ab einer Menge von fünf Prozent genannt werden. Bei Fleisch, Fleischzubereitungen, Fisch und Muscheln ist jeder Wasserzusatz zu kennzeichnen.

Die Menge muss dort allerdings nicht stehen und lässt sich allenfalls anhand der Position im Zutatenverzeichnis abschätzen – denn alle Zutaten müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet werden.

Wenn Sie ähnliche Lebensmittel im Hinblick auf ihre Qualität beurteilen möchten, können Sie den Anteil der wertgebenden Zutaten vergleichen, beispielsweise den Anteil an Fleisch und Gemüse in Eintöpfen. Werden die Zutaten auf der Schauseite hervorgehoben, muss ihr Anteil in der Regel genannt werden. Leider erhalten Sie diese Information nicht bei allen wichtigen Zutaten. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Mengenkennzeichnung greifen oftmals Ausnahmeregelungen, die wenig verbraucherfreundlich sind.

Aus unserer Sicht wäre eine konsequente Kennzeichnung der wertgebenden Zutaten eine bessere Lösung als die Kennzeichnung der zugesetzten Wassermenge. Beispiel Eintopf: In einem Nudeleintopf sollte beispielsweise erkennbar sein, wie viel Nudeln, Gemüse und Fleisch enthalten sind.

Das Verwenden von Wasser als Zutat ist unbedingt zu unterscheiden von betrügerischem „Strecken“ von Lebensmitteln mit Wasser. Beispielsweise wurden bei gefrorenen Fischerzeugnissen mehrfach undeklarierte Fremdwasserzusätze entdeckt. Hier ist die Lebensmittelüberwachung gefragt, mögliche Zusätze von Fremdwasser zu erkennen. Lebensmittelbetrug erfolgt oft in großem Maßstab. Dann müssen nationale und EU-Behörden zusammenarbeiten. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich selbst nicht vor Lebensmittelbetrug schützen, denn er ist in der Regel nicht erkennbar. Umso wichtiger ist, dass Behörden und Gerichte konsequent dagegen vorgehen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Frank
21.01.2024 - 16:04

In Ergänzung zu dem Thema wären meine Fragen:
- Ist das Wässern von Fertig- und Frischfleisch (oder anderer Produkte), sog. Strecken, gesetzlich verboten und wenn ja, wie wird es kontrolliert und geahndet?
- Wie kann ich es als Verbraucher erkennen und ggfs ggü dem Frischwarenverkäufer/Einzelhandel als Mangel deklarieren?

Bspw haben wir gestern von der Frischetheke 847g frische Rinderrouladen erworben. Nach der Nacht im Kühlschrank sind es nur noch 757g, der Rest als Flüssigkeit im Beutel/Schale.
Ist das in diesem Fall eindeutig? Kann man sich das erstatten lassen - außerhalb einer reinen Kulanzgewähr? Muss man erst als Einzelner klagen, weil alle anderen es hinnehmen, dass sie betrogen werden und sich nicht wehren. Ist es nicht Aufgabe der Gesetzgeber klare Richtlinien und Kontrollmechanismen zu schaffen?

Redaktion Lebensmittelklarheit
24.01.2024 - 12:27

Fleisch darf nicht mit Wasser gestreckt werden. Es verliert beim Lagern aber auch natürlicherweise Zellwasser. Inwieweit der Wasserverlust im normalen Bereich liegt, lässt sich als Verbraucher:in nicht erkennen. Das kann nur die Lebensmittelüberwachung überprüfen. Wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, dass das Fleisch verfälscht oder gestreckt wurde, wenden Sie sich an Ihre örtliche Lebensmittelüberwachung. Die vor Ort für die Lebensmittelkontrolle zuständige Stelle erfahren Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung und auf der Seite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

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