Werbung für die Herzgesundheit auf einem Nahrungsergänzungsmittel
Frage
Ein Anbieter wirbt im Internet mit mehreren Gesundheitsversprechen für ein Nahrungsergänzungsmittel – darunter mit Aussagen wie „für Herz & Kreislauf“, „Capsaicin unterstützt die Herzgesundheit“ und „Kurkuma – natürliche entzündungshemmende Eigenschaften“. Das Mittel besteht unter anderem aus Cayennepfeffer, Weißdornbeeren, Rote-Bete und Kurkuma. Sind solche Aussagen für ein Nahrungsergänzungsmittel erlaubt?
Verbraucherin aus Berlin vom 26.03.2026
Antwort
Aus unserer Sicht sind die Aussagen gesundheitsbezogen und zumindest zum Teil unzulässig. Ob die Aussagen irreführend sind, kann aber letztendlich nur ein Gericht entscheiden.
Gesundheitsbezogene Angaben sind in der Health-Claims-Verordnung (HCVO) streng reguliert. Nur ausdrücklich zugelassene Aussagen sind zur Werbung für Lebensmittel erlaubt. Wirbt ein Anbieter mit einer allgemeinen Aussage, beispielsweise „für Herz & Kreislauf“, muss er die Werbung mit einer zugelassenen Angabe ergänzen.
Zur Herz- und Gefäßgesundheit sind nur wenige Aussagen zugelassen. Dies sind zum Beispiel:
- Thiamin trägt zu einer normalen Herzfunktion bei
- Walnüsse tragen dazu bei, die Elastizität der Blutgefäße zu verbessern
Die Aussagen sind nur dann zulässig, wenn das Lebensmittel eine vorgeschriebene Mindestmenge an den genannten Inhaltsstoffen enthält.
Die Aussagen „Capsaicin unterstützt die Herzgesundheit“ und „Kurkuma – natürliche entzündungshemmende Eigenschaften“ sind keine zugelassenen Angaben.
Für Kurkuma wurde bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung für die Aussage „wirkt entzündungshemmend“ beantragt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Bewertung dieser und zahlreicher anderer Gesundheitsangaben allerdings zurückgestellt – es handelt sich um einen „On-Hold-Claim“. Bis eine wissenschaftliche Bewertung stattgefunden hat, dürfen Anbieterfirmen die Claims unter bestimmten Voraussetzungen verwenden. Vor allem muss die Wirkung nachgewiesen sein.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Werbung kritisch zu sehen. Zumindest für die Aussage „Capsaicin unterstützt die Herzgesundheit“ gibt es weder eine Zulassung noch wurde eine Zulassung beantragt. Sie ist daher nicht zulässig.
Um die einzelnen Aussagen der Werbung zuverlässig beurteilen zu können, müsste die Werbung im Gesamtzusammenhang geprüft werden – im Zweifel vor Gericht.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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