Das ärgert beim Einkauf:

Werbung mit „Probiotic Power“ für gutes Bauchgefühl ist unseriös

Das „nu3 Probiotic Vegan Protein Pulver“ soll für ein „extra gutes Bauchgefühl“ sorgen. Die „probiotische Wirkung“ der enthaltenen Milchsäurebakterien ist jedoch nicht nachgewiesen und darf deshalb nicht angepriesen werden.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Firma bietet das Produkt „nu3 Probiotic Vegan Protein“ an. Sie bewirbt den „Protein Shake“ mit Vitaminen, Mineralstoffen und Probiotika mit einem „extra guten Bauchgefühl“. So soll er unter anderem für „deine Probiotic Power für ein gutes Bauchgefühl“ sorgen. Für positive Wirklungen einzelner zugesetzter Bakterienkulturen fehlen jedoch ausreichende wissenschaftliche Nachweise. Die Werbung ist daher nicht erlaubt. 
Der Anbieter hat Änderungen vorgenommen. Er bewirbt das Produkt jedoch unverändert als „probiotic“. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte die Firma sämtliche Hinweise dazu entfernen.

Das Produkt wird als „probiotisch“ bezeichnet und damit beworben, dass es zur Unterstützung der Darmgesundheit dient. Ich finde das irreführend, da es keine nachgewiesene probiotische Wirkung gibt und, soweit ich weiß, zudem Bakterien in so einer Mischung nicht lange überleben und man wahrscheinlich als Kunde gar keine lebenden Bakterien erhält.
Verbraucher aus Hannover vom 26.07.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

„Probiotic Power für ein gutes Bauchgefühl“: Es gibt keine seriösen Nachweise für die Wirkung – weder für das Produkt noch für die zugesetzten Bakterien. Ein Produkt als probiotisch zu bewerben, geht deshalb nicht. 

Darum geht’s:

Der Händler nennt sein Produkt „nu3 Probiotic Vegan Protein“. Folgende Aussagen finden sich beim Online-Angebot:

  • „Zur Unterstützung der Muskeln¹ & Darmgesundheit²“. 
  • „Lust auf 15 Gramm veganes Protein kombiniert mit Vitaminen, Mineralien und Probiotika für dein extra gutes Bauchgefühl?“
  • „das Beste für deine Performance – mit gutem Bauchgefühl“. 
  • „Deine Probiotic Power für ein gutes Bauchgefühl.“

In einer Abbildung finden sich gesundheitsbezogene Angaben zu den Wirkstoffen, darunter Protein, Calcium, Biotin und Riboflavin. Zu den Begriffen „probiotic“ oder dem beworbenen „Mix aus probiotischen Milchsäurebakterien“ gibt es keine Hinweise. 
Laut Zutatenliste enthält das probiotische Pulver unter anderem eine Milchsäurebakterienmischung. Sie enthält 7 verschiedene Bakterien, darunter Lactobacillus casei und Bifidobakterium bifidum. 

Das ist geregelt: 

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln und in der Werbung. Um mit gesundheitlichen Wirkungen werben zu dürfen, müssen die Aussagen wissenschaftlich nachgewiesen und zugelassen sein. Die wissenschaftlichen Studien überprüft die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Auf Grundlage dieser Prüfungsergebnisse lässt die EU-Kommission die Aussage zu oder verbietet sie. 
In der EU ist derzeit nur eine gesundheitsbezogene Werbeaussage für Lebensmittel mit Bakterien zugelassen. Sie bezieht sich aber speziell auf Personen mit Laktose-Verdauungsproblemen. 

Dagegen gibt es eine lange Liste abgelehnter Claims zur Darmgesundheit, unter anderem „Lactobacillus casei trägt zur Darmgesundheit bei, indem die Anzahl nützlicher Bakterien im Darm erhöht wird“.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Begriffe wie „probiotic“, „gutes Bauchgefühl“ und Milchsäure-Mix zielen in Richtung gute Darmflora und Darmgesundheit hin. Doch für positive Wirkungen solcher zugesetzten Bakterienkulturen auf den Darm fehlen wissenschaftliche Nachweise. Allein der Begriff „probiotisch“ ist bereits gesundheitsbezogen und sollte deshalb nicht verwendet. Die Firma sollte weiterhin auch nicht vermitteln, dass sich das „probiotische Pulver“ positiv auf die Darmgesundheit auswirkt.
Zusätzlich sind der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit weitere Kritikpunkte aufgefallen. So wirbt die Firma mit der Aussage „Energieboost³“ und verspricht damit eine Steigerung an Energie. Für die enthaltenen Nährstoffe ist aber nur erlaubt, „einen Beitrag zur normalen Funktion des Energiestoffwechsel“ zu bewerben. 

Fazit:

Der Anbieter sollte die Angabe „probiotic“ aus dem Produktnamen entfernen und die „Probiotic“-Werbung auf der Website ebenfalls. Zudem sollte er das Produkt nicht als „Energieboost“ bewerben. 

Stellungnahme der nu3 GmbH, Berlin

Kurzfassung:

Das Produkt enthält zugesetzte Milchsäurebakterien; die Angabe „probiotic“ bezieht sich auf diese Kulturen. Die Angaben zu Vitamin B6 und Magnesium haben wir auf unserer Internetseite angepasst. Die Aussage bezieht sich nun ausschließlich auf die zugelassene Angabe zur normalen Energieversorgung.

Ergebnis

Der Anbieter hat Änderungen an der Website vorgenommen und beispielswiese den Begriff „Energieboost“ durch „Energielevel“ ersetzt. 
Die Kritik an der „Probiotic“-Werbung bleibt bestehen. 

Die Redaktion von Lebensmittelklarheit hat aufgrund der Kennzeichnungsmängel die zuständige Lebensmittelüberwachung über den Anbieter informiert.