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Unterschied zwischen Kakao- und Schokodrink

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Unterschied zwischen Kakao- und Schokodrink

Frage

Ich habe ein Produkt mit dem Namen „Schoko Drink“ gekauft. Es weist aber keine Abweichungen zu Konkurrenzprodukten auf, die „Kakao“ heißen. Auf Nachfrage gab der Anbieter die Auskunft, es gebe keinen Unterschied zwischen Kakao und Schoko. Mich würde interessieren, ob das stimmt. 

Antwort

Kakaodrinks und Schokoladendrinks unterscheiden sich in ihren Zutaten.

Die Vorgaben für Kakao und Schokolade sowie weitere kakaohaltige Produkte sind in der Kakaoverordnung festgelegt. Dort ist die Zusammensetzung trinkfertiger Kakao- und Schokoladengetränke zwar nicht explizit geregelt, aber die der Zutaten Schokoadenpulver und Kakaopulver.

Kakaodrinks enthalten in der Regel Kakaopulver, welches aus verarbeiteten, geschälten, gereinigten und gerösteten Kakaobohnen besteht. Hierbei wird meistens fettarmes, stark entöltes Kakaopulver verwendet, welches laut Kakaoverordnung einen Kakaobutteranteil von weniger als 20 % hat.

Schokoladendrinks werden in der Regel mit Schokoladenpulver hergestellt. Schokoladenpulver ist eine Mischung aus Kakaopulver und Zucker, wobei das darin enthaltene Kakaopulver laut Kakaoverordnung mindestens 20 % Kakaobutter enthalten muss, also nicht stark entölt ist. Schokoladendrinks enthalten zusätzlich zum Schokoladenpulver oft noch fettarmes Kakaopulver.

Ein Produkt, das allein unter Zusatz von fettarmem Kakaopulver hergestellt wurde, sollte unserer Rechtsauffassung nach nicht den Begriff „Schokolade“ in der Bezeichnung tragen.

Aus unserer Sicht sollten Hersteller auch für den Produktnamen den Begriff „Schoko“ nur dann verwenden, wenn tatsächlich Schokoladenpulver oder Schokolade als Zutat enthalten ist.

Übrigens: „Echte“ Schokolade, welche im Gegensatz zu Schokoladenpulver aus Kakaomasse, einem wesentlich höheren Anteil an Kakaobutter und Zucker besteht, muss weder in Schoko- noch in Kakaodrinks enthalten sein.

Ein Blick in die Zutatenliste lohnt sich in jedem Fall, da die Art und Menge der jeweiligen Zutaten von Hersteller zu Hersteller teilweise stark variieren.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Christian Steiner
12.11.2019 - 17:49

Liebes Team von Lebensmittelklarheit,

ich schließe mich der Meinung des Herstellers an, dass Kakao- und Schokodrink ein und dasselbe sind.

Es existieren keinerlei rechtliche Vorgaben für die Zusammensetzungs eines Kakao- oder Schokoladegetränks. Die Kakaoverordnung regelt zwar die Zusammensetzung für KakaoPULVER und SchokoladePULVER, nicht aber für die daraus hergestellten Getränke.

Nach § 3 Abs. 6 Kakaoverordung dürfen die Begriffe Kakao und Schokolade zur Ergänzung der Bezeichnung von beliebigen Lebensmitteln verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass es nicht zu Verwechslungen kommt. Das heißt, ein Kakaogetränk darf nicht lediglich als Kakao oder Schokolade bezeichnet werden, gegen die Verwendung von Kakao- und SchokoladeGETRÄNK (oder DRINK) ist aber nichts einzuwenden, sofern es nicht zu einer Verwechselung mit dem jeweiligen Pulver kommt (was wohl kaum der Fall sein wird).

Ebensowenig kann ich die Aussage nachvollziehen, dass ein Kakaogetränk aus stark entöltem Kakaopulver hergestellt werden darf, ein Schokoladegetränk aber nicht. Hier existieren - wie gesagt - keine Rechtsvorschriften. Auch nach genauem Studium der Kakaoverordnung findet sich hierfür kein Anhaltspunkt. Dies mag von einigen Leuten anders gesehen werden, z. B. den Überwachungsbehörden aus Bremen, irgendeine rechtliche Begründung hierfür gibt es aber nicht. Auch die Kennzeichungspraxis von solchen Getränken spricht eher dafür, dass beide Begriffe synomym verwendet werden.

Herzlichst,
Ihr Christian Steiner

Redaktion Lebensmittelklarheit
27.11.2019 - 08:53

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir haben Ihre Anmerkungen zum Anlass genommen, unseren Artikel noch einmal anzupassen. Die Vorgaben der Kakaoverordnung und unsere Rechtsauffassung sind nun besser zu unterscheiden.

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