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Rosinenbrötchen mit Sultaninen

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Rosinenbrötchen mit Sultaninen

Frage

Ich haben Rosinenbrötchen gekauft und fühle mich dadurch getäuscht, dass die Brötchen als "Rosinen Bio-Brötchen" bezeichnet werden, laut Zutatenliste jedoch keine Rosinen, sondern lediglich günstigere Sultaninen enthalten sind. Ist das zulässig?

Antwort

Eine rechtlich verbindliche Definition von Rosinen gibt es nicht. Häufig wird die Bezeichnung „Rosinen“ als Oberbegriff für getrocknete Weinbeeren verschiedener Rebsorten verwendet. Andererseits unterscheiden die Leitsätze für Obst und Obsterzeugnisse Rosinen, Sultaninen und Korinthen.

In den EU-weit gültigen „Vermarktungsnormen für getrocknete Weintrauben“ sind für getrocknete Weinbeeren der Sorten Sultaninen, Muskatel und Korinthen bestimmte Mindestanforderungen festgelegt – beispielsweise ein bestimmter Feuchtigkeitsgehalt und „sortentypische Merkmale“. Für andere Rosinenarten gibt es solche detaillierten Anforderungen nicht.

Den Leitsätzen für Obsterzeugnisse zufolge wird die Bezeichnung „Rosinen“ sowohl als Oberbegriff für verschiedene Sorten getrockneter Weinbeeren als auch speziell für größere vollfleischige Sorten verwendet. Letztere werden auch als „getrocknete Weinbeeren“ bezeichnet. Die Bezeichnung „Sultaninen“ steht dagegen für runde, honigsüße, fleischige und kernlose Weinbeeren. „Korinthen“ hingegen sind unter anderem klein und süß-säuerlich. Demnach unterscheiden sich die drei Bezeichnungen hinsichtlich der Größe und des Geschmacks. Die Leitsätze sind allerdings rechtlich nicht bindend, sondern dienen zur Orientierung für Handel und Überwachung. Auch im Zutatenverzeichnis von verarbeiteten Lebensmitteln werden Zutaten mit ihrer verkehrsüblichen Bezeichnungen aufgeführt, sofern keine rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen existieren.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit müssten Hersteller im Zutatenverzeichnis entsprechend den Leitsätzen „getrockneten Weinbeeren“, „Sultaninen“ und „Korinthen“ unterscheiden. Viele Verbraucher:innen werden die Unterschiede gar nicht genau kennen. Ungünstig ist aber aus unserer Sicht grundsätzlich, wenn Zutaten in der Bezeichnung eines Lebensmittel genannt sind, aber nicht als solche im Zutatenverzeichnis stehen. Die Leitsätze für Brot und Backwaren beschreiben auch „Korinthenbrötchen“. Konsequent wäre diese Bezeichnung für Brötchen mit Korinthen zu verwenden. Es ist unseres Erachtens aber zu klären, ob diese Bezeichnung aktuell noch der Verkehrsauffassung entspricht.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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S.K.
10.01.2023 - 15:13

Wir haben echt keine anderen Probleme...

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