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Mengenangaben bei einem Nahrungsergänzungsmittel fehlen

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Mengenangaben bei einem Nahrungsergänzungsmittel fehlen

Frage

Im Online-Shop eines Herstellers von Nahrungsergänzungsmitteln gibt es wieder keine Mengenangaben der Inhaltsstoffe – zum Beispiel bei einem „Superfood Powder“. Im Zutatenverzeichnis steht nur „Weizengras, Gerstengras, Moringa, Baobab“ usw. (alles Bio). Müsste es dazu nicht auch Mengenangaben geben?

Verbraucher:in aus Berlin vom 11.07.2026

Antwort

Sie sprechen die Pflicht zur Mengenkennzeichnung bestimmter Zutaten an. Hersteller müssen die prozentualen Mengen von Zutaten kennzeichnen, die in der Bezeichnung genannt oder auf der Verpackung abgebildet oder hervorgehoben sind. Bei Nahrungsergänzungsmitteln müssen sie zusätzlich die Mengen der Nährstoffe oder Stoffe mit physiologischer Wirkung angeben. 

In der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung ist festgelegt, dass Hersteller die prozentualen Mengen der Zutaten kennzeichnen müssen, die in der Bezeichnung genannt oder auf der Verpackung abgebildet oder hervorgehoben sind. Auch für Zutaten, die charakteristisch für ein Lebensmittel sind – beispielsweise Mandeln im Marzipan – müssen Mengenangaben auf dem Etikett stehen. Die Mengenkennzeichnung erfolgt im Zutatenverzeichnis oder in der Bezeichnung. 

Sind auf einer Verpackung oder im Online-Shop alle Zutaten gleichermaßen abgebildet und keine davon hervorgehoben, so greift die Regelung nicht. Wird in dem von Ihnen geschilderten Fall also keine der Zutaten besonders hervorgehoben, müssen die prozentualen Mengen auch nicht im Zutatenverzeichnis stehen – und daher auch nicht im Online-Shop. 

Für Nahrungsergänzungsmittel gelten zusätzlich spezielle Regelungen: Hersteller müssen hier die charakteristischen Nährstoffe oder sonstigen Stoffe nennen, die das Produkt zu einem Nahrungsergänzungsmittel machen, beispielsweise „mit Kalzium“. In Ihrem Fall könnten das auch die angegebenen pflanzlichen Stoffe sein. Für diese Stoffe müssen sie ebenfalls Mengenangaben machen – und zwar bezogen auf die empfohlene tägliche Verzehrsmenge. Diese Pflichtangaben müssen auch im Online-Shop stehen. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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