Nahrungsergänzungsmittel enthält nur die Hälfte der erwarteten Menge Cholin
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Der Produktname „ZeinPharma Cholin 600 mg“ und die Angabe „60 Kapseln“ erwecken den Eindruck, dass eine Kapsel 600 Milligramm Cholin enthält. Es stecken jedoch nur 300 Milligramm Cholin in einer Kapsel und damit nur die Hälfte der erwarteten Menge. Dies zeigt sich erst beim Lesen der Nährwerttabelle.
Der Anbieter sollte die Aufmachung des Nahrungsergänzungsmittels so ändern, dass kein falscher Eindruck über die enthaltene Menge an Cholin entsteht.
Beschwerde
Das Produkt wird beworben als "Cholin 600 mg". Dies steht auch auf der Vorderseite der Produktverpackung. Es entsteht hier der Eindruck, dass eine Kapsel 600 mg Cholin enthalte. Dies ist jedoch nicht der Fall – eine Kapsel enthält lediglich 300 mg. Auf die 600 mg kommt man nur durch die Einnahme von zwei Kapseln. Das steht zwar auf der Rückseite der Verpackung und auf der Website im Begleittext zum Produkt, jedoch entsteht durch die Verpackungsgestaltung (Frontansicht) und den Produktnamen ein falscher Eindruck.
Verbraucherin aus Duisburg vom 02.03.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Es fehlt eine klare Information, was mit der Angabe „Cholin 600 mg“ auf der Schauseite gemeint ist. Denn eine Kapsel enthält unerwartet nur 300 Milligramm Cholin.
Darum geht’s:
Die Schauseite nennt das Nahrungsergänzungsmittel „ZeinPharma Cholin 600 mg". Die Becherseite gibt eine Füllmenge von 60 Kapseln an. Laut Nährwertangaben enthält eine Kapsel 300 Milligramm Cholin. Als täglich empfohlene Verzehrsmenge nennt der Anbieter „2-mal täglich 1 Kapsel“.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Laut der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV) müssen Anbieter die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen nennen. Des Weiteren müssen sie für die enthaltenen Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung die Mengen je Tagesdosis aufs Etikett drucken.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Angabe „600 mg“ auf der Schauseite ist unklar. Dort gibt es keinen Hinweis, dass es sich dabei um die Tagesdosierung handelt. Vielmehr legt die Angabe nahe, dass 600 Milligramm Cholin in einer Kapsel stecken.
Fazit:
Der Anbieter sollte die Aufmachung des Nahrungsergänzungsmittels so ändern, dass kein falscher Eindruck über die enthaltene Menge an Cholin entsteht.
Stellungnahme ZeinPharma Germany GmbH, Nauheim
Kurzfassung:
Wir danken für den Hinweis zu unserem Produkt „ZEINpharma Cholin 600 mg“. Da für Cholin keine offizielle Tagesempfehlung existiert, hat sich die zulässige Angabe der Tagesdosis auf der Vorderseite branchenweit etabliert. Eine abweichende Angabe führte in der Vergangenheit oft zur Unterdosierung (nur eine 300mg-Kapsel). Wir nehmen das Feedback zum Anlass, unsere Deklaration intern zu überprüfen.
Ergebnis
Der Anbieter teilt mit, die Kennzeichnung intern zu prüfen.







