Warum fehlt die Mengenkennzeichnung bei einem Fruchtsaft?
Frage
Bei einem Multivitaminsaft sind in der Zutatenliste nur die enthaltenen Fruchtsorten, aber nicht die prozentualen Anteile aufgeführt. Auf der Internetseite des Herstellers fehlt bei mehreren Sorten die Angabe der prozentualen Fruchtsaftanteile. […] Müssten die Anteile nicht draufstehen?
Verbraucher aus Hamburg vom 15.02.2026
Antwort
Sie sprechen die Pflicht zur Mengenkennzeichnung bestimmter Zutaten an. Bei einem Mehrfruchtsaft müssen die Anteile nur dann gekennzeichnet werden, wenn der Hersteller auf der Verpackung ein oder mehrere Früchte besonders hervorhebt. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Regelung zur Mengenkennzeichnung nicht verbraucherfreundlich.
In der Lebensmittelinformationsverordnung ist festgelegt, dass Hersteller die prozentualen Mengen der Zutaten kennzeichnen müssen, die in der Bezeichnung genannt oder auf der Verpackung abgebildet oder hervorgehoben sind. Auch für Zutaten, die charakteristisch für ein Lebensmittel sind – beispielsweise Mandeln im Marzipan – müssen Mengenangaben auf dem Etikett stehen.
Sind auf einer Verpackung aber alle Zutaten gleichermaßen abgebildet und keine davon hervorgehoben, so greift die Regelung nicht.
Für Ihr Beispiel bedeutet das: Sind alle Früchte des Safts gleich groß abgebildet und keine Frucht ist hervorgehoben, müssen die Mengenanteile der einzelnen Früchte nicht auf der Verpackung stehen.
Eine Studie von Lebensmittelklarheit aus dem Jahr 2024 zeigt: Viele Verbraucher:innen verstehen die Regeln der Mengenkennzeichnung nicht. Sechs von zehn Teilnehmenden (60 Prozent) gaben an, sich über fehlende Mengenangaben in Zutatenlisten zu ärgern.
Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit können Verbraucher:innen bei fehlenden Mengenangaben die Zutatenlisten ähnlicher Produkte nicht ausreichend miteinander vergleichen. Qualitätsvergleiche sind so nur eingeschränkt möglich. Aus unserer Sicht sollten Hersteller für Zutaten, die sie auf der Verpackung nennen oder abbilden sind, ausnahmslos die Mengen angeben.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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