Sind isolierte Vitamine in Bio-Produkten erlaubt?
Frage
Im Artikel zu Nahrungsergänzungsmitteln schreiben Sie: „In Bio-Lebensmitteln dürfen – von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen – nur Vitamin- und Mineralstoffzusätze aus natürlichen Quellen wie Frucht- und Pflanzenpulver verwendet werden.“ Welche Firmen oder Produkte bekommen diese Ausnahmegenehmigung? Ich habe ein Nahrungsergänzungsmittel gekauft, das laut Zutatenliste Vitamin-Zusätze wie D-alpha-Tocopherylacetat (Vitamin E), Nicotinamid (Niacin), Cholecalciferol (Vitamin D) und mehr enthält. Es ist als "bio" gekennzeichnet. Ist das zulässig?
Antwort
Nach EU-Recht ist ein Zusatz von Vitaminen oder Mineralstoffen in einem Bio-Nahrungsergänzungsmittel nicht erlaubt. Eine Ausnahme von dieser Regelung wird nicht bestimmten Firmen oder Produkten erteilt, sondern gilt für Lebensmittel, bei denen ein Vitamin- oder Mineralstoffzusatz gesetzlich vorgeschrieben ist. In Einzelfällen können Sie dennoch Produkte auf dem Markt finden, die angereichert sind und somit eigentlich nicht den EU-Vorschriften für Öko-Lebensmitteln entsprechen.
Zutaten für Bio-Lebensmittel müssen in der Natur vorkommen. Sie dürfen nur mit biologischen, mechanischen, physikalischen, enzymatischen oder mikrobiologischen Verfahren verarbeitet werden. Der Zusatz von isolierten Vitaminen ist nicht erlaubt. Daher werden in ökologisch erzeugten Nahrungsergänzungsmitteln in der Regel Pflanzenpulver oder ähnliches eingesetzt, beispielsweise Acerolapulver als Vitaminzusatz.
Bei Produkten, bei denen ein Vitamin- oder Mineralstoffzusatz vorgeschrieben ist, dürfen isolierte Vitamine zugesetzt werden. Dies ist beispielsweise bei Getreidebeikost für Kinder der Fall. Nahrungsergänzungsmittel zählen nicht dazu. Hier dürfen bei als ökologisch gekennzeichneten Produkten keine isolierten Vitamine enthalten sein.
Wenn Sie im Einzelfall ein solches Produkt im Handel finden, kann es aus Sicht von Lebensmittelklarheit dafür nur eine Erklärung geben: Es gibt ein Gleichwertigkeitsabkommen mit Ländern, die ähnliche Vorschriften für biologisch erzeugte Produkte haben wie die Europäische Union. In den USA beispielsweise sind isolierte Vitaminzusätze in Bio-Nahrungsergänzungsmitteln zulässig. Gemäß dem Gleichwertigkeitsabkommen mit den USA dürften diese Mittel auch auf dem EU-Markt als Bioprodukte angeboten werden. Sie dürfen aber nicht das EU-Bio-Logo tragen.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist der Verkauf des von Ihnen genannten Produkts unzulässig, wenn es in der EU produziert wird. Handelt sich um ein Produkt aus den USA, ist der Verkauf möglich. Es darf aber kein Bio-Logo tragen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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