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Kennzeichnungspflicht der Inhaltsstoffe von Backwaren

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Kennzeichnungspflicht der Inhaltsstoffe von Backwaren

Frage

Ich bin intolerant gegenüber allen Arten von Zucker und Gluten. Wie kann es sein, dass ein Teil der Verkaufsstellen von Backwaren und ähnlichem die Inhaltsstoffe (selbst Allergene) auf den Produkten angeben und andere nicht? Hier sollte doch eine Pflicht für alle gelten, oder?!

Antwort

Wir können Ihre Verärgerung nachvollziehen. Für lose Ware, wie Gebäck oder Brötchen beim Bäcker, sind jedoch nur wenige Informationen, beispielsweise zu enthaltenen Allergenen, verpflichtend vorgeschrieben. Die Angabe aller Zutaten erfolgt freiwillig.

Die Kennzeichnung von Lebensmittel wird in erster Linie durch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung geregelt, ergänzt unter anderem durch die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung. Sie enthalten Vorschriften sowohl für verpackte als auch lose verkaufte, also unverpackte, Waren. Zu den losen Waren gehören sowohl Brot und Brötchen wie sie beim Bäcker oder an Backwarentheken in Lebensmittelgeschäften verkauft werden, als auch jene die zur Selbstbedienung in Discountern und Supermärkten angeboten werden und nicht vorverpackt sind.

Für lose Waren sind deutlich weniger verpflichtende Angaben vorgeschrieben, als für verpackte Lebensmittel. So ist der Anbieter nicht verpflichtet, ein komplettes Zutatenverzeichnis anzugeben. Über die 14 wichtigsten Allergene, darunter glutenhaltige Getreide und Milcherzeugnisse, müssen sie jedoch immer informieren. Dies kann in Form eines Schildes am Lebensmittel, einem Aushang oder einem ausliegenden Ordner geschehen. Auch die mündliche Auskunft kann ausreichend sein, wenn im Verkaufsraum darauf hingewiesen wird, dass eine mündliche Auskunft erfolgt und eine schriftliche Aufzeichnung auf Nachfrage eingesehen werden kann.

Bis auf Milchzucker (Laktose), der als Milchbestandteil zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen gehört, ist der Anbieter daher nicht verpflichtet, über weitere enthaltene Zuckerarten zu informieren.

Auch einige Zusatzstoffe müssen deklariert werden. Allerdings reichen dabei Angaben wie „mit Farbstoff“, „konserviert“ oder „gewachst“ aus. Zuckeralkohole, wie Sorbit und Maltit, die für kalorienreduzierte feine Backwaren zugelassen sind, können sich beispielsweise hinter der Kennzeichnung „mit Süßungsmittel“ verstecken. Lebensmittel mit einer Zugabe von mehr als 10 Prozent mehrwertiger Alkohole müssen aber den Warnhinweis „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ tragen.

Freiwillig haben Anbieter jedoch durchaus die Möglichkeit, die gesamte Zutatenliste auch für lose verkaufte Produkte anzugeben.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Konsumentin
12.03.2023 - 10:40

Die von mir jetzt und hier besuchte Seite heißt "Lebensmittel*klarheit*" und wird durch unser aller Steueraufkommen gefördert.
Ist es da zu viel verlangt, Quellenangaben zu verlinken und Quellen eindeutig zu benennen? "Die Kennzeichnung von Lebensmittel wird in erster Linie durch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung geregelt, ergänzt unter anderem durch die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung" - erfüllt das nun definitiv nicht. "Steht da irgendwo" ist nicht klar.
Es ist im Übrigen eine um sich greifende Unsitte von Kunden zu verlangen, sich für ihr Kaufverhalten zu rechtfertigen. Wenn ich ein Brötchen kaufen möchte und dafür auch die nötigen Informationen will, dann ist das so. Dafür muss ich nicht krank sein, einen Kotau machen oder was auch immer die Unwilligkeit und Unfähigkeit in Bäckereien (u.a.) eindämmen würde.
Wohingegen ich von einem Verbraucherzentrale-BV mit "seinem Büro in Brüssel [...] nah dran an der europäischen Verbraucherpolitik" erwarte, dass, wenn er den Ärger von Verbrauchern versteht, wie eingangs behauoptet, neben Quellen auch eine Unterschriftenaktion für Lebensmittel*klarheit* zu verlinken. "Klarheit" bedeutet nämlich nicht zu sagen: Haben wir auch keine Ahnung, ist eine Black Box.

Susanne
01.07.2021 - 15:36

Mir ist es inzwischen zwei Mal passiert, dass ich vom Bäckereipersonal sehr unfreundlich angeschnauzt wurde, dass ich kein Recht hätte, die Angaben der einzelnen Backwaren im Ordner zu fotografieren. Das ginge niemanden etwas an!
Was also nützt mir eine Auflistung, die ich nur einsehen kann, wenn ich bei mehr als einem Produkt die Angaben aus gesundheitlichen Gründen brauche. Ich jedenfalls kann mir nicht alles merken, wenn ich 6 oder 7 verschiedene Backwaren kaufe.

hydrogencarbonat
20.02.2020 - 16:21

was sind d a s für absolut unrealistische und intolerante Antworten auf Zucker- und Glutenintoleranz- seid lieber heilfroh, wenn ihr auf keine Lebensmittelinhaltsstoffe achten müsst- denn falls: ist man meistens hoffnungslos verloren... falls es denn überhaupt deklariert ist oder Jemand weiß, wird man mit markigen Sprüchen bedacht: " Ich denke, Sie kaufen doch hier, weil Sie unsere Qualität schätzen" ...klar... und Qualität ist was?
Meine Erfahrung- gerade in Bäckereienist, dass Keiner wirklich etwas rausrückt. Das ist sehr schlecht in einer Zeit, wo Unverträglichkeiten immer mehr zunehmen und Menschen auf Inhaltsstoffe achten wollen oder müssen.. früher gab´s ja gar nichts anderes als Mehl, Wasser und Hefe- und heute muss man froh sein, wenn es überhaupt noch drin vorkommt und was weiß ich noch. I c h will einfach genau wissen, was ich esse !! Die Kennzeichnungspflicht muss auch für lose Lebensmittel gelten.

Katharina
28.02.2020 - 09:54

Lesen hilft...
MEHL besteht zu großen Teilen aus verknüpften Glucoseeinheiten (auch Stärke genannt). Bei der Verdauung wird die Glucose (ein ZUCKER) freigesetzt und sollte dann, wie bei Intoleranzen üblich, im Darm Probleme verursachen. Wird Mehl vertragen, kann schonmal keine Intoleranz gegen Glucose, also keine Intoleranz gegen ALLE Zucker (wie von dem/der Fragesteller/in suggeriert) vorliegen.

Sie können sich gerne über unsensible Antworten beschweren, aber ich denke man tut weder tatsächlich von Intoleranz Betroffenen noch Menschen mit eingebildeten Intoleranzen etwas Gutes, wenn man jede angebliche Intoleranz (und sei sie noch so unrealistisch) ernst nimmt.

Noch ein Schwank aus meinem Leben:
Ich habe einen Bekannten, der absolut davon überzeugt ist, dass er lactoseintolerant ist. Er glaubt daher, dass er meine Kässpätzle mit Emmentaler und Bergkäse (beide Käse durch lange Reifung lactosefrei) nicht essen kann. Sein Lieblingskuchen: Käsekuchen, der Quark und die Lactose in dem Käsekuchen machen ihm übrigens keine Probleme.

Freundliche Grüße
Katharina

Linda
02.01.2020 - 19:37

Wie nervig muss es denn sein, wenn man Unverträglichkeiten hat, jedes Mal irgendeinen Menschen in dem Laden anzuquatschen, was jetzt in den Lebensmitteln drin steckt und im Zweifel eine pampige Antwort zu erhalten, weil der Mitarbeiter besseres zu tun hat? Das ist doch weit weg von der heutigen Einkaufsrealität.

Michael
02.01.2020 - 09:01

Wenn ich als Verbraucher eine Intoleranz gegenüber was auch immer habe, sollte es mir eben auch nicht zu viel sein, Verkaufspersonal auf Zutaten oder Inhaltsstoffe anzusprechen. Man nennt dies Eigenverantwortung.
Nehmen Sie doch endlich auch Mal kritisch gegenüber einzelnen Verbrauchern Stellung!

Kiwi
03.01.2020 - 20:00

Vielen Dank, Michael! Ich stimme Ihnen zu.

Warum glaubt eigentlich jeder, dass seine/ihre Intoleranz die wichtigste überhaupt ist und dass diese auf jeden Fall gekennzeichnet sein muss? Vor allem Möglichem soll gewarnt werden (Zucker, Zusatzstoffe, Alkohol, Allergene), das Herkunftsland soll angegeben sein, die Schrift soll schön groß sein und die Packung zugleich möglichst winzig.

Daher, wie Michael schon schrieb: Eigenverantwortung! Nachfragen! Selber denken! Aber nein, das geht ja nicht. Weil: das Licht im Supermarkt war schlecht, man hatte keine Zeit und außerdem ist selbst das Anwenden von Grundrechenarten im Supermarkt nicht zumutbar. Es wäre tatsächlich schön, wenn Lebensmittelklarheit den Verbraucher zum Nachdenken und Nachfragen ermutigen würde und nicht permanent den Verbraucher als "Armes Opfer der bösartigen Lebensmittelindustrie" hinstellen würde.

Ron
05.01.2020 - 10:59

Das Verkaufspersonal fragen???
Was erhoffen Sie sich davon? Bei den flächendeckend verwendeten Fertigbackmischungen mit allerlei chemischen, nicht kennzeichnungspflichtigen Zutaten, weiß doch niemand mehr, was letztlich in den Backwaren drin ist – nicht mal die Lieferanten. Das gibt man aber nur ungern zu und speist Sie an der Theke mit kompetent klingenden, aber in der Regel aus der Luft gegriffenen Antworten ab.
Es bleibt einem leider nichts anderes übrig als sich permanent auf Selbstversuche einzulassen - und zu hoffen, dass ein verträgliches Produkt beim nächsten Mal noch aus den gleichen Zutaten besteht. Letzteres ist inzwischen leider eher ein Glücksfall als die Regel.
Good luck!

Katharina
09.01.2020 - 14:49

Auch ich kann Michael nur zustimmen. Vielleicht sollten sie vor Beantwortung solcher Fragen kritisch eine Sinnhaftigkeit hinterfragen. Sollte tatsächlich eine Unverträglichkeit oder Intoleranz gegen ALLE Zucker vorliegen (meiner Meinung nach eher unrealistisch), kann der oder die Fragesteller/in sowieso keinerlei Backwaren konsumieren. Ein wesentlicher Bestandteil von Backwaren ist und bleiben schließlich auch Stärken, die vereinfacht gesagt aus langen Glucoseketten bestehen. Diese Glucoseketten sind so leicht verdaulich, dass die Spaltung in einzelne Glucosemoleküle bereits durch den Speichel einsetzt. Bei einer Unverträglichkeit von Zucker müsste daher auch Stärke und somit sämtliche Backwaren tabu sein.

Freundliche Grüße
Katharina

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