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Kennzeichnung von Alkohol in Zutaten

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Kennzeichnung von Alkohol in Zutaten

Frage

Mich interessiert, ob mittlerweile Alkohol in Zutaten auf der Lebensmittelverpackung angegeben werden muss oder nicht. Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass ein geringer Teil der Alkoholkranken auch körperlich auf Alkohol reagieren, auch wenn dieser unbewusst zu sich genommen wird. Aus diesem Grund halte ich es für erforderlich, dass dieser Stoff mit auf der Zutatenliste steht. Weitere Gründe hierfür wären religiöse Art oder Minderjährige.

Antwort

Für Alkohol als Zutat und alkoholhaltige Zutaten wie Wein und Spirituosen gelten keine besonderen Kennzeichnungsregelungen. Sie stehen wie alle anderen Zutaten im Zutatenverzeichnis – zum Beispiel als „Alkohol“, „Rotwein“ oder „Amaretto“.

Ein zusätzlicher Hinweis auf Alkohol ist bei festen Lebensmitteln nicht verpflichtend, bei Getränken ist er ab einem Anteil von 1,2 Volumenprozent vorgeschrieben.

In geringen Mengen kann Alkohol als Lösungsmittel oder Trägerstoff in Lebensmittel gelangen, ohne dass Sie dies erfahren, denn diese Stoffe gelten nicht als Zutaten und sind daher nicht kennzeichnungspflichtig. So können zum Beispiel Aromen in Alkohol gelöst sein und stehen lediglich als „Aroma“ in der Zutatenliste. Bestimmte Lebensmittel können auch natürlicherweise geringe Alkoholmengen enthalten, zum Beispiel Fruchtsäfte.

Anfragen und Beschwerden an Lebensmittelklarheit zeigen, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher einen gut sichtbaren Hinweis auf Alkohol wünschen, auch wenn nur geringe Mengen im Lebensmittel vorhanden sind.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Reinhold Kastner
01.07.2021 - 08:47

Wünschenswert wäre, wenn Lebensmittelklarheit deutlich macht, wie hoch der Anteil am Gesamtprodukt von Alkoholen ist, die z.B. über Aromen in Lebensmittel gelangen können und nicht kennzeichnungspflichtig sind. Und dass diese Alkohole meistens durch anschließende Erhitzungsschritte im Endprodukt verringert werden.
Früchte enthalten mehr Alkohol, als der Anteil an nicht kennzeichnungspflichtigen Alkoholen in Lebensmitteln.

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