Fragen & Antworten

Ist die Verwendung von Hanf in Tee zulässig?

Teasertitel
Ist die Verwendung von Hanf in Tee zulässig?

Frage

Auf der Seite eines Teeanbieters lese ich: „In unseren drei neuen Bio-Tees sind jeweils 20% Bio Hanf enthalten. Anders als Cannabis darf Hanf in Lebensmitteln keine berauschende Wirkung haben. Daher verwenden wir ausschließlich THC-armen Hanf (unter 0,2%) in unseren Tees“. Und: „Was ist eigentlich CBD? Von Natur aus enthält Hanf Cannabidiole (kurz CBD). CBD wird eine beruhigende Wirkung nachgesagt“. Ist diese Aussage zulässig?
Ich verstehe diese Produkte ohnehin nicht: Verbietet nicht das Betäubungsmittelrecht THC-haltige Lebensmittel (auch mit < 0,2%)? Und sagt nicht das BVL, dass alle CBD-haltigen Lebensmittel neuartig und nicht zugelassen sind?

Antwort

Wir möchten zunächst auf die Kennzeichnung eingehen. Offenbar ist der Tee als Lebensmittel auf dem Markt. Gesundheitsbezogene Angaben sind bei Lebensmitteln nur zulässig, wenn sie von der Europäischen Kommission genehmigt und in der Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben aufgeführt sind. Zu Cannabidiolen (CBD) sind dort keine Angaben aufgeführt. Bei der Angabe „CBD wird eine beruhigende Wirkung nachgesagt“ handelt es sich unserer Ansicht nach um eine nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angabe, mit der der Tee nicht beworben werden dürfte.

Wie Sie selbst schreiben, ist aber zunächst die Frage zu klären, ob es sich bei dem betreffenden Tee überhaupt um ein Lebensmittel handelt oder ob es als Betäubungsmittel einzustufen ist. Während Hanfsamen nur minimale Mengen an Tetrahydrocannabinol enthalten und vom Betäubungsmittelrecht ausgenommen sind (sofern sie nicht zum unerlaubten Anbau verwendet werden), ist die Rechtslage bei anderen Hanfprodukten nicht eindeutig. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist der Ansicht, dass Hanftee unter das Betäubungsmittelrecht fällt und daher nicht als Lebensmittel an Verbraucher abgegeben werden darf. Dann müssten die Produkte vom Markt genommen werden. Allerdings gibt es auch andere Auslegungen der Vorschriften, die zu dem Schluss kommen, dass Hanfblätter in Teemischungen dem Lebensmittelrecht unterliegen.4

Ihre dritte Frage, ob Hanftee nicht als Novel Food zählt und somit eine Zulassung bräuchte, ist demnach nur relevant, falls ein Tee nicht als Arznei- oder Betäubungsmittel, sondern als Lebensmittel eingestuft werden würde: Im Novel-Food-Katalog sind Hanfblätter als Tee zwar nicht explizit genannt. Im Gegensatz zu Hanfblüten ist aber eine traditionelle Verwendung der Hanfblätter durchaus bekannt. Nach unseren Informationen toleriert die Lebensmittelüberwachung solche Tees und nimmt in erster Linie solche Produkte vom Markt, die durch einen hohen THC-Gehalt auffallen und daher eine unmittelbare Gesundheitsgefahr befürchtet werden muss. In der Vergangenheit war dies bereits mehrfach der Fall, insbesondere wenn der Tee neben Blättern auch Hanfblüten enthielt. Letztere haben grundsätzlich einen höheren THC-Gehalt als Hanfblätter.

Lebensmittel, die mit Hanfextrakten angereichert wurden, wie die sogenannten CBD-Öle, gelten grundsätzlich als neuartig und sind bislang nicht zugelassen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.6 (14 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.