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Ist die Bezeichnung Rucolakresse täuschend?

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Ist die Bezeichnung Rucolakresse täuschend?

Frage

Ein Gemüsebaubetrieb bietet unter anderem „Rucolakresse“, "Erbsenkresse", "Brokkolikresse" "Sango-Kresse" etc. an. Der Begriff "Kresse" wird aber meiner Meinung nach üblicherweise für Gartenkresse (Lepidum sativum) und Brunnenkresse (Nasturtium officinale) verwandt, nicht für eng gesäte Minipflanzen anderer Arten. Beim normalen Einkauf sind Verwechslungen mit normaler Kresse wahrscheinlich. Ist das so zulässig? 

Antwort

Die Bezeichnung „Kresse“ ist lebensmittelrechtlich nicht definiert. Bei der Kresse, die Sie als Lebensmittel im Handel finden, handelt es sich überwiegend um Gartenkresse. Inzwischen bieten einige Händler auch Radieschen-, Rettich- oder Rucolakresse an.  Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit sind solche Bezeichnungen für essbare Minipflänzchen auf Substrat akzeptabel, wenn klar benannt wird, von welcher Pflanze sie stammen.

Botanisch gesehen ist Kresse keine eigene Pflanzengattung, sondern ein Sammelbegriff für scharf schmeckende, krautartige Pflanzen, überwiegend aus der Familie der Kreuzblütler. Kressen enthalten Senföle und anderen Scharf- und Bitterstoffe, sodass sie scharf bis brennend schmecken. Häufig wird der Begriff „Kresse“ gleichbedeutend für Gartenkresse verwendet. Andere klassische Kressearten sind Brunnenkresse und Kapuzinerkresse.

Im Lebensmittelhandel wird überwiegend Gartenkresse angeboten, in der Regel in Form von Jungpflänzchen auf Substrat. Diese werden kurz oberhalb der Wurzel abgeschnitten und unter anderem in Salaten, Suppen oder mit Frischkäse oder Quark verwendet. Inzwischen bieten einige Händler auch andere Kräuter und Gemüsepflanzen wie Radieschen, Rettich oder Rucola in vergleichbarer Form als Jungpflänzchen auf Substrat an und bezeichnen sie entsprechend als Radieschen-, Rettich- oder Rucola-Kresse. Sie lassen sich in der Küche wie Gartenkresse verarbeiten. Diese Auslegung des Begriffs „Kresse“ orientiert sich also eher an der Angebotsform und Verwendung der Pflanzen als an deren botanischer Herkunft.

Gestützt wird diese Sichtweise durch eine Definition der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese hat den Begriff „Kresse“ im Rahmen einer mikrobiologischen Risikobewertung definiert. Demnach sind Kressen grüne Schösslinge mit sehr jungen Blättern und/oder Keimblättern, die gewöhnlich als ganze Pflanzen in Substrat oder Boden verkauft werden. Im Gegensatz dazu werden Sprossen und Schösslinge in Wasser gezogen und vor dem Verkauf geerntet.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sind Bezeichnungen wie Radieschen-, Rettich- oder Rucolakresse für essbare Jungpflänzchen auf Substrat akzeptabel, wenn klar benannt wird, von welcher Minipflanze sie stammen. Anbieter sollten die Aufmachung der Produkte aber so gestalten, dass sie nicht mit Gartenkresse verwechselt werden können.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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