Fragen & Antworten

Ist Biomilch immer Weidemilch?

Teasertitel
Ist Biomilch immer Weidemilch?

Frage

Ich bin auf der Suche nach der Information, ob Biomilch automatisch auch Weidemilch bedeutet oder ob es möglicherweise besser ist, konventionell erzeugte Weidemilch zu kaufen. Ihr Artikel impliziert, dass Biomilch auch Weidemilch bedeute. Das ist aber wohl nach der Ökoverordnung nicht automatisch der Fall: es soll nur "nach Möglichkeit" Weidegang gewährt werden, jedoch ist theoretisch auch Auslauf in einem versiegelten Hof erlaubt. Ich habe sogar gelesen, dass die Kühe trotz Freigang im Stall auch in Anbindehaltung gehalten werden dürften und unter Umständen lebenslang nie eine Weide gesehen haben. Es müssten die Verbraucher also, falls es keine Details auf der Packung gibt, abwägen, ob sie im Zweifel auf die Bio-Eigenschaften zu Gunsten gesicherten Weidegangs statt nur Auslauf verzichten oder umgekehrt.

Antwort

Die Bezeichnung „Biomilch“ ist rechtlich geschützt und verlangt explizit Weidehaltung, „wann immer die Umstände dies gestatten“. Der Begriff „Weidemilch“ ist rechtlich nicht geschützt. Um eine Irreführung zu vermeiden sollten Kühe aber auch bei Weidemilch bei ausreichenden Witterungsbedingungen freien Zugang zu Weideland haben.

Die Vorgaben zur Produktion von Biomilch sind in der neuen EU-Öko-Verordnung (EU-VO 2018/848) rechtlich geregelt. Demnach müssen Rinder Zugang zu Weideland haben, wann immer die Umstände dies gestatten. Hier sind insbesondere Witterungsbedingungen und jahreszeitliche Bedingungen gemeint. In Österreich gibt es – nach Intervention der EU-Kommission – inzwischen einen Runderlass des Sozialministeriums, der detaillierte Vorgaben macht. Demnach gelten Umstände wie eine unzureichende Verfügbarkeit von Weideland oder die schwierige Erreichbarkeit des Weidelands nicht mehr als Grund, der von der Weidevorgabe entbindet. Es ist davon auszugehen, dass eine vergleichbare Auslegung zukünftig auch für andere EU-Länder festgelegt wird. Die neue Öko-Verordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten:

Die Anbindehaltung ist nur in Ausnahmefällen zeitlich begrenzt erlaubt, beispielsweise bei einzelnen Tieren aus tierärztlichen Gründen. In speziellen Fällen ist die Anbindehaltung mit behördlicher Genehmigung auch in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50 Tieren erlaubt, sofern die Tiere während der Weidezeit Zugang zu Weideland und mindestens zweimal in der Woche Zugang zu Freigelände haben.

Dass die Tiere – wie von Ihnen geschildert – unter Umständen lebenslang nie eine Weide gesehen haben, ist unserer Auffassung nach nicht mit den Vorgaben der Öko-Verordnung vereinbar.

Weidemilch ist rechtlich nicht geregelt. Die Angabe darf aber nicht täuschen. Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit sollten Verbraucher:innen bei Weidemilch Informationen zum Umfang der Weidehaltung sowie weiteren Kriterien erfahren, beispielsweise wie die zusätzliche Fütterung erfolgt und wie die Tiere außerhalb der Weideperiode gehalten werden.

Das freiwillige Siegel „Pro Weideland“ verspricht Standards für die Tierhaltung bei der Produktion von „Weidemilch“. Danach stehen die Tiere an mindestens 120 Tagen pro Jahr für mindestens sechs Stunden auf der Weide und müssen ganzjährig Bewegungsfreiheit haben. Pro Kuh und Jahr müssen mindestens 2000 m² Grünland und davon mindestens 1000 m² Weidefläche zur Verfügung stehen. Eine Anbindehaltung wird auch während der Stallzeit nicht geduldet.  Die Kühe erhalten durchgehend gentechnikfreies Futter. 
 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist Biomilch gegenüber konventioneller Weidemilch überlegen. Die EU-Öko-Verordnung gibt nicht nur die Weidehaltung vor, sondern macht zahlreiche weitere Vorschriften zum Tierschutz und Umweltschutz, die über die Standards von konventioneller Tierhaltung hinausgehen. Die Vorgaben sind rechtlich geregelt und werden nach klaren Kriterien kontrolliert.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.7 (14 Stimmen)
Gudrun Ambros
05.04.2022 - 16:50

Vielleicht wäre es sinnvoll, ergänzend dazu noch den Begriff Heumilch zu erklären.

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.